Spitzfindige Frage zur korrekten getrennten Aufbewahrung;

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Re: Spitzfindige Frage zur korrekten getrennten Aufbewahrung

nach allem, was man so hört, hat es sich bald mit den Konservendosen A mit B-Innenfach, etc. die derzeit noch den Anforderungen genügen. Mit der Einführung des nationalen Waffenregisters ab 2012/3 soll es auch hinsichtlich der Schränke in Richtung auf VdS gehen. Die alten Klassen A und B nach VDMA 24992 (1995) sind streng genommen schon seit 2003(?) abgelöst und werden nur noch >geduldet<.
 
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Re: Spitzfindige Frage zur korrekten getrennten Aufbewahrung

Schon mal was von Vertrauensschutz gehört ?
 
A

anonym

Guest
Re: Spitzfindige Frage zur korrekten getrennten Aufbewahrung

Baumstumpfnix schrieb:
nach allem, was man so hört, hat es sich bald mit den Konservendosen A mit B-Innenfach, etc. die derzeit noch den Anforderungen genügen....
Hören-Sagen oder zuverlässige Quelle? :!:


spezialist schrieb:
Schon mal was von Vertrauensschutz gehört ?
Das könnte ja bedeuten, dass es vorteilhaft ist, sich ein paar A und B Schränke auf Vorrat für die Zukunft zuzulegen? :roll:
 
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Re: Spitzfindige Frage zur korrekten getrennten Aufbewahrung

inoffiziell getätigte Privatmeinung gut unterrichteter Kreise

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html

Satz 2 und 4 sind etwas widersprüchlich formuliert, man wünscht sich VdS0, akzeptiert aber bei Jägern eine weichgespülte A/B Variante, sofern die Konservendose vor Ende 2003 hergestellt wurde. (?? Hier sind die Juristen im Forum gefragt) Das würde bedeuten, daß die derzeit im Baumarkt gekauften 20%Rabattaktionen nicht mehr lege artis sind.
 
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Re: Spitzfindige Frage zur korrekten getrennten Aufbewahrung

Auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismässigkeit ist AB absolut ausreichend.
 
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Re: Spitzfindige Frage zur korrekten getrennten Aufbewahrung

Übrigens :

VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT und VERTRAUENSSCHUTZ sind zwei zentrale Pfeiler der RECHTSSTAATLICHEN Gesetzgebung.
 
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Entschuldigt bitte, dass ich die Totenruhe dieses Fadens störe aber aus gegebenem Anlass denke ich, dass es Sinn macht.

Bis letzten Monat war es ja noch möglich, in einem A/B Schrank, die beladenen KW-Magazine im A-Raum zu lagern und die Kurzwaffe im B-Innenfach.
Nach der neuen Rechtslage sieht das nun doch sicher anders aus oder?

Meiner Kenntnis nach, ist das Magazin als jetzt waffenrelevantes Teil, der Waffe für die es bestimmt ist, gleichgesetzt.
Somit darf man doch eigentlich nun die Magazine der Kurzwaffe nur in dem entsprechend gleichen Behältnis (B-Fach) lagern.
Natürlich auch nicht mehr beladen, da es nun der Schusswaffe gleichgestellt ist und eine Schusswaffe immer getrennt von der Munition aufbewahrt werden muss... richtig?

Teil B der Frage:
Und darf man die Kurzwaffenmagazine (leer) nun ausschließlich im B-Fach lagern oder sie auch mit im A-Raum des Schrankes unterbringen?

Diese EU-Gesetzes-Wurschtelei verursacht doch bestimmt irreparable Schäden am Gehirn, so feste wie man sich vor die Stirn klatschen muss um letztlich doch nicht schlau draus zu werden! :(
 
Zuletzt bearbeitet:
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Deine Annahme ist falsch.
Was zu beachten belibt ist nur, wenn das Magazin nach neuer Einstufung ein verbotener Gegenstand ist, der nicht unter die Verbotsausnahme fiele.
Solch ein Magazin ist dann aber in Klasse 1 aufzubewahren.
 
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Deine Annahme ist falsch.
Was zu beachten belibt ist nur, wenn das Magazin nach neuer Einstufung ein verbotener Gegenstand ist, der nicht unter die Verbotsausnahme fiele.
Solch ein Magazin ist dann aber in Klasse 1 aufzubewahren.

Nicht böse gemeint aber schlau werde ich aus deiner Antwort nicht...
In wiefern ist meine Annahme falsch?

Bleibt die Aufbewahrung, ausgenommen des Sonderfälle nun verbotener Magazine, wie gehabt (leeres 10er-Magazin darf außerhalb des A-Schranks aufbewahrt werden) oder müssen Magazine in den Schrank?
Wenn sie in den Schrank müssen, wie die dazugehörige Waffe, dürfen sie noch beladen aber in getrennten abschließbaren Fächern liegen?
 
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Re: Spitzfindige Frage zur korrekten getrennten Aufbewahrung


Ich denke Du verstehst nicht.
Ins B-Fach kannst Du beim A/B Schrank KW mit passender Munition reingeben; ob geladen, oder nicht ist wurscht. Ein separates Behältns ist nicht nötig.
KW geladen ist nicht wurscht, Magazin befüllt ist egal, falls damit "geladen" gemeint ist.
 
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Ist 'ne Trommel auch.'n Magazin,ein Stück vom Lauf oder sonst was ?

Ich möchte sie nicht falsch aufbewahren.

;-)
 
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Ist 'ne Trommel auch.'n Magazin,ein Stück vom Lauf oder sonst was ?

Ich möchte sie nicht falsch aufbewahren.

;-)
Die Trommel ist fest mit der Waffe verbunden, im Vergleich zum wechselbaren, entnehmbaren Magazin der Pistole und somit ein ganz anderer Sachverhalt, falls dieser Kommentar darauf abzielt, mich lächerlich zu machen ;)
 
G

Gelöschtes Mitglied 22885

Guest
Munition und KW durfte schon immer gemeinsam in B Fach des A/B Schrankes aufbewahrt werden.
Und auch jetzt ist das noch so.
 

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