sportliche Kurzwaffe in der Jagdpraxis?

Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Sicher,

aber die Aussage war, dass er die KW aus Gründen des Selbstschutzes geladen und zugriffsbereit am Mann führe. So viel völlige Unkenntnis der Rechtslage, ersichtlich aus seinen weiteren Beiträgen, und Mißachtung der elementarsten Vorschriften, stolz dahin posaunt in einem öffentlichen Forum zu einer höchst sensiblen Frage, die wieder und wieder in die Medien größerer Reichweite gelangt,

verdienen einen deutlichen Hinweis auf den getröteten Dummfug!

Mbogo
Das ist doch kein Verstoß gegen irgendetwas, solange er alle rechtliche Bedingungen einhält.
Natürlich kann man sowohl siene Jagdlang- als auch- kurzwaffe als geeignetes Mittel zu seinem Selbstschutz betrachten.
Es ist wirklich nichts verwerfliches sein höchstes gGut (leben/Gesundheit) schützenswert zu erachten.
Unser Grundgesetz schreibt das Recht auf Leben und körperliche Unversertheit deshalb auch ganz weit nach vorn. es zählt zu unseren höchsten werten. Das kann nichts schlechtes sein.
Zum Schutze von Leib und Leben existieren tausende Gesetze.
Es handelt sich um unseren Normbereich.
Die Negierung dieses Menschenrechts vertsößt gegen unsere Normen, unser Grundgesetz, unser Strafrecht. Genau deswegen hat der Gesetzgeber die Notwehr ins Strafrecht geschrieben. Sie stellt einen (bei berechtigter Notwehr) eben starffrei. Das soll so sein. Man schützt damit auch nicht nur sich selbst, sondern eben auch die Rechtsordnung.
Das kann man sich einmal vergegenwärtigen.

-----
und noch ein Hinweis zur Jagdwaffe: Es ist vorsorgend sich nach einer waffe umzusehen, die einem möglichst viele Wechselsystem ermöglichen würde. Also im Kaliber groß ansetzen und dabei auch eine passende abwärtskompatibilität beachten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
1 Feb 2017
Beiträge
379
Der klassischen Schlägerei setzte man sich auch nicht erst nach jahrelangem Boxtraining aus ;)
Dennoch war man in der Lage eine Watschn zu verteilen

Und der trainierte Boxer, der aufgrund seines Trainings in der klassischen Schlägerei eben keinem Stress mehr ausgesetzt ist, wird die kommende Watsche entsprechend zu kontern wissen. Sportpsychologie 101. In Stresssituationen fokussiert die Wahrnehmung auf die stressauslösende Ursache. Wenn dann noch Schusswaffen zur Auswahl stehen anstelle einer Watschen, möchte ich doch sichergehen, dass das höhere Einsatzrisiko trotz Stress rational begründet werden kann und nicht nur reflexbedingt funktioniert, so wie dein Fingerzeigen.
 
Registriert
9 Dez 2014
Beiträge
1.305
aber die Aussage war, dass er die KW aus Gründen des Selbstschutzes geladen und zugriffsbereit am Mann führe.

hatten wir das nicht erst neulig ? der selbstschutz ist der legitime hauptgrund warum ich überhaupt eine kurzwaffe nachts auf sau mitnehme . und zwar selbstschutz vor dem keiler den ich evtl nur gekrellt habe wenn ich an ihn rangehe und nicht der selbstschutz vor zweibeinern im wald .

auch der jäger hat ein recht auf heile knochen und deshalb erlaubt der deutsche gesetzgeber ausdrücklich zum selbstschutz vor wehrhaftem wild während der jagdausübung im revier eine geladene kurzwaffe die ganze zeit am mann zu tragen .

das war aber nicht die frage in diesem faden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Und der trainierte Boxer, der aufgrund seines Trainings in der klassischen Schlägerei eben keinem Stress mehr ausgesetzt ist, wird die kommende Watsche entsprechend zu kontern wissen. Sportpsychologie 101. In Stresssituationen fokussiert die Wahrnehmung auf die stressauslösende Ursache. Wenn dann noch Schusswaffen zur Auswahl stehen anstelle einer Watschen, möchte ich doch sichergehen, dass das höhere Einsatzrisiko trotz Stress rational begründet werden kann und nicht nur reflexbedingt funktioniert, so wie dein Fingerzeigen.
Ja, aber ganz anders Thema und wirklich in vielen Threads aktuell noch einsehbar. Gern dort noch einmal ;)
 
Registriert
9 Dez 2014
Beiträge
1.305
Unser Grundgesetz schreibt das Recht auf Leben und körperliche Unversertheit deshalb auch ganz weit nach vorn. es zählt zu unseren höchsten werten. Das kann nichts schlechtes sein.
Zum Schutze von Leib und Leben existieren tausende Gesetze.
Es handelt sich um unseren Normbereich.
Die Negierung dieses Menschenrechts vertsößt gegen unsere Normen, unser Grundgesetz, unser Strafrecht. Genau deswegen hat der Gesetzgeber die Notwehr ins Strafrecht geschrieben. Sie stellt einen (bei berechtigter Notwehr) eben starffrei.

korrekt , allerdings sollten wir nicht immer wieder über dieses szenario reden . das hat weder was mit jagd noch mit dem bedürfnis des jägers auf waffenbesitz zu tun . du darfst dann vor gericht erklären ob es mildere mittel gab oder nicht . ich nehme die kurzwaffe nicht in gedanken dieses szenarios mit und gott behüte dass ich jemals in so ein szenario im wald gedrängt werde. jetzt aber psst und zurück zum selbstschutz vor wehrhaftem wild - wir reden von jagd !
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Dem will ich garnicht widersprechen.
Es soll nur nicht immer und immer wieder falsches in Umlauf bleiben.
Es wird für 99,99% von uns in 99,9% seiner Lebenszeit keine Rolle spielen.
Soweit kann man das Thema dann auch zurückfahren. Stattdessen "schmückt" es jeden KW-Thread.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
24 Jun 2017
Beiträge
4.692
Gehen Kurzwaffen bei Sportschützen auf die Gelbe? Ich dachte immer grüne mit Voreintrag

OK, dann eben die grüne WBK. Aber das wird man dem angehenden "Sportschützen" beim Vereinseintritt eh kund tun.

So wie ich es lese, hat der Tröt-Starter bereits einen Jagdschein. Daher ist eine lange Warte-, Trainingszeit nicht notwendig. Er braucht kein Training nachweisen, er möchte doch nur mit einer eigenen Sportwaffe trainieren um an den entsprechenden Wettkämpfen teilzunehmen. Bei mir hat das Prozedere keine 4 Wochen gedauert und ich habe die Waffe auch nicht voreintragen lassen. Sie wurde vom Sachbearbeiter zeitgleich aus der WBK des Vorbesitzers ausgetragen um dann eine Minute später in meine WBK eingetragen zu werden.
 
Registriert
22 Aug 2019
Beiträge
308
Aber soweit ich das verstanden habe ist das doch komplett unterschiedlich.
Mit dem Bedürfnis Jagdschein kriegt er 2 KW per Voreintrag auf die Grüne, dann kann er doch nicht wenn er an eine 3te rankommen möchte, für einen rein sportlichen Zweck, in den Verein gehen und sagen, ich bin ja schon Jäger und daher entfällt bei mir die Trainingsregel 1xpro Monat oder 18x im Jahr. Das geht doch nicht. Das Prozedere wird doch dann vom Gesetz her als Standard Sportschützen KW Erwerb behandelt, und nicht als Jäger der jetzt Sportschütze werden will und noch eine weitere erwerben möchte.

Oder hab ich da einen Denkfehler? Wenn ja bitte ich einmal um Aufklärung!:)man lernt die dazu
 
Registriert
1 Feb 2017
Beiträge
379
Nein, hast du nicht. Er bekommt als Sportschütze eine zweite grüne WBK auf sportliches Bedürfnis. Meine SBs haben auch nie beide Kurzwaffenkontingente gegeneinander gerechnet sondern immer hübsch getrennt behandelt. Was ja auch Sinn macht, weil beide Bedürfnisse unabhängig voneinander auch wieder wegfallen können und dann klar sein muss, welche Waffen betroffen sind.
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Aber soweit ich das verstanden habe ist das doch komplett unterschiedlich.
Mit dem Bedürfnis Jagdschein kriegt er 2 KW per Voreintrag auf die Grüne, dann kann er doch nicht wenn er an eine 3te rankommen möchte, für einen rein sportlichen Zweck, in den Verein gehen und sagen, ich bin ja schon Jäger und daher entfällt bei mir die Trainingsregel 1xpro Monat oder 18x im Jahr. Das geht doch nicht. Das Prozedere wird doch dann vom Gesetz her als Standard Sportschützen KW Erwerb behandelt, und nicht als Jäger der jetzt Sportschütze werden will und noch eine weitere erwerben möchte.

Oder hab ich da einen Denkfehler? Wenn ja bitte ich einmal um Aufklärung!:)man lernt die dazu
Ja. Er muss dann alle Bedingungen als Sportschütze erfüllen.
Die 2 jagdlich auf Grün können wir mal als gesetzt betrachten. Da sehe ich keinen Diskussionsbedarf. Das ist der Part für die Jagd.
Nun kommt er zum Sport. Die jagdlichen Waffen können für die beabsichtigte Disziplin nach Sportordnung überhaupt nicht zugelassen sein. Das begründet ein nues Bedürfnis. Anders wäre esnicht möglich die Disziplin zu schießen.
Natürlich steht bei einer Prüfung des Bedürfnisses immer auch die Prüfung auf Erforderlichkeit (§8 (1) Nr.2 an
§ 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze

Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung
1...., und
2. die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck
glaubhaft gemacht sind.
Das ist allgemein. trennt nicht nach Sportschützen, Jägern, Sammlern usw.

Wer eine für eine Sportdisziplin geeignete Waffe bereits als Jäger hat, bei dem besteht keine Erforderlichkeit für eine weitere Waffe. Und andersherum.

Das kann man entsprechend steuern.

Beim wem der Sachbearbeiter da großzügog ist, darf sich bedanken. Ein Anspruch wäre nicht durchsetzbar.

Fazit: Dem Jäger wird ein Bedürfnis für 2 KW ohne Prüfung der Vorraussetzungen zuerkannt.
Der Sportschütze weist sein Bedürfnis jeweils an der konkreten Disziplin nach.
Es gibt aber keine getrennten Kontingente und man wird auch nicht 2 Personen. Das Gesetz behandelt dies unterschiedslos.
Es sind nur verschiedene Punkte für den Bedürfnisnachweis.
Es gibt auch keine verschiedenen grünen WBKs. Das j´kommt alles auf die Selbe, solange man dies nicht anders beantragt oder diese schon voll ist ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
2 Apr 2017
Beiträge
1.853
Du kannst dir als Jäger 2 KW ohne Probleme eintragen lassen.
Als Sportschütze hast du normalerweise die Hürde Sachkunde und die 12 Monate Trainingszeit.
Sachkunde fällt weg da ja schon WBK vorhanden. Die Trainingszeiten bleiben.
Dadurch bekommst du auf Sportschützen(grund)bedürfnis nochmal 2 KW.
Das Ganze nach mindestens einem Jahr Training und Mitgliedschaft in einem anerkannten Verband.

Kosten für Eintrag beim SB identisch, egal ob JS oder Sport
Papieraufwand ist höher als beim Jäger da du einen Bedürfnisantrag über den Verband stellen musst und die den dann erst noch befürworten/genehmigen müssen. Dauert also auch nochmal und kostet auch extra.
Mit dem genehmigten Antrag gehst du dann zum SB und sagst "bitte Voreintrag" bzw. wenn du dir mit dem Verkäufer vorher schon einig warst auch komplett eintragen lassen.

Für weitere Kurzwaffen muss der Jäger auf die Gunst des SB hoffen, der Sportschütze muss an Wettkämpfen teilnehmen.
Es besteht auch noch die Möglichkeit der Bedürfnisänderung.
Du kannst den Grund des Waffenbesitzes auch ändern. Sprich du beantragst beim Verband eine KW und schreibst dann die schon vorhandene beim SB um.
Dadurch hast du wieder einen freien Platz für Jagd-KW.
Kenne einige Jäger die dann Sportschütze wurden und "erstmal schnell" eine GSP oder einen 8-3/8 44er auf JS gekauft haben. Die haben das dann so praktizieren müssen um wieder Jagd-KW-Plätze zu bekommen.
 
Registriert
1 Feb 2017
Beiträge
379
Das ist allgemein. trennt nicht nach Sportschützen, Jägern, Sammlern usw.
Ja ich weiß, das Argument bringst du an dem Punkt immer. Aber es trennt auch nicht nach Waffe. Demnach besteht zB. auch keine Erforderlichkeit für einen Repetierer in .30-06, wenn ich einen solchen schon im Waffenschrank stehen habe.:unsure:
 
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Das greift übrigens da auch. Genau wie bei der gelben WBK.
Ab einem Grenzpunkt wird man nämlich aufgefordert genau die Erforderlichkeit nachzuweisen.
Mit einer K98 "Sammlung" ist dies bereits geschehen. Es gibt keine zahlenmäßige Grenze, aber eben genau diese Möglichkeit des Behördenhandelns. Vor Gericht bestätigt.
Nur kommt dies bei den wenigstens Jägern und Sportschützen vor, derartige Mengen anzuhäufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
28 Nov 2014
Beiträge
13.040
Du kannst den Grund des Waffenbesitzes auch ändern. Sprich du beantragst beim Verband eine KW und schreibst dann die schon vorhandene beim SB um.
Dadurch hast du wieder einen freien Platz für Jagd-KW
Alles richtig und genau beschrieben, nur in diesem Punkt muss es etwas weiter erläutert werden.
Es wird nicht automatisch ein Platz für den Jäger frei.
Ist eine geeignete Waffe vorhanden und man besitzt bereits 2 (egal ob als Sportschütze oder Jäger), dann muss nachgewiesen werden, dass es an der jagdlichen Eignung einer der bestehenden Waffen fehlt. Das wird bspw. bei einer Standard Glock 19 als Sportpistole schwer. Man hat eben als Jäger nur Anspruch auf 2 KW ohne Prüfung. Egal welche. Da gibts keine Trennung. Darüber ist zu prüfen.
Der Nachweis der jagdlichen Ungeeignetheit ist weniger stringend als bei den sportlichen KW. Da kann man an konkreten Normen der Sportordnung und dem technischen Datenblatt des Herstellers argumentieren. Zulässig/nicht zulässig. Binär. Einfach.
Jagdlich gibt es keine technischen Spezifikationen. Man muss beschreiben.
Der Abzug ist wegen des geringen Abzusgswegs und - gewichts ein Sicherheitsrisiko. Die sportliche Visierung ungeeignet für den Zielvorgang bei ungünstigen Lichtverhältnissen usw.

Das kann also klappen, muss es aber nicht.
Es hängt von den konkreten Umständen und ein wenig vom SB ab.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
1 Feb 2017
Beiträge
379
Du sprichst von "Mengen", ich spreche von 2. Dürfte vor dem Gesetz keinen Unterschied machen, oder? Aber man könnte auch noch weiter argumentieren: Repetierer in allen Hochwild tauglichen Kalibern als die Erforderlichkeit betreffend gleichwertig betrachtend zusammenfassen, nicht nur die eines Kalibers. Wieviele Repetierer dieser Art hast du im Schrank? Also wirklich. Du magst behaupten, deine Intepretation sei vor Gericht bestätigt. Die Praxis wiederlegt das.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
84
Zurzeit aktive Gäste
295
Besucher gesamt
379
Oben