sportliche Kurzwaffe in der Jagdpraxis?

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Gelöschtes Mitglied 25156

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Ist nicht meine Ecke aber Tante Google zeigt des Hier

Achtung persönliche Meinung ohne Anspruch auf Allgemeingültigkeit:

Ich möchte bei ner KW eine möglichst grosse Stoppwirkung & eine möglichst gute Kontrollierbarkeit des Geräts. Je mehr Punch, desto mehr Kick & „aus dem Ziel gehen“ der KW. Für mich stellt die 45er mit den 230ern den besten Kompromiss aus den beiden oben genannten Anliegen dar.
9mm (124 Grs) hat ne V0 von +/- 360 m/s
45 ACP (230 Grs) hat ne V0 von +/- 260 m/s

Ab da ist es reine Physik: Was ist unangenehmer zu fangen? Der Fussball der mit 100 km/h kommt oder der Medizinball der mit 60 km/h kommt?

Ich will soviel Gewicht wie möglich, mit soviel Speed wie möglich kontrollierbar & präzise ins Ziel bringen. Das heisst aber nicht dass die 9er ungeeignet ist 😉

Meinung Ende



Die Diskussion 45er oder 9er ist am laufen seit die Amis vielen ihrer Dienstwaffenträgern die 45er abgenommen & durch 9er ersetzt haben. Sie wird bis heute intensiv geführt.

Lieblingsargument Argument der Pro 45er-Cops: Wenn einer im Dorgenrausch mit nem Messer auf dich losstürmt, leerst du mit ner 9er das ganze Magazin bis er umfällt, mit ner 45er nicht. Bodycam-Aufnahmen (achtung heftig) zeigen, dass die Aussage durchaus ihre Berechtigung hat.
Oder er nimmt seine Rem 870 mit 00- Buck und fertig...
 
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Gelöschtes Mitglied 25156

Guest
Ja eben. Für den TO völlig unerheblich.
 
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... da ich mir gern die Option offen halten möchte auch mit einer Pistole sportlich zu schießen ...

Damit Du weist wovon Du sprichst, lade Dir von dieser Seite

https://www.bva.bund.de/DE/Services...rt/_functions/tabelle_bild_dsb.html?nn=223908

die Sportordnung des Deutschen Schützenbundes e.V. herunter.

Ab ca. Seite 90 stehen die verschiedenen Schießdisziplinen u.a. für Kurzwaffen aufgelistet.

Du suchst Dir eine Klasse aus, trittst einem Verein bei, beantragst einen Wettkampfpass und beantragst dann die dazu benötigte Kurzwaffe auf eine gelbe WBK. Der Verein muss den Antrag befürworten und wenn alles gut geht, kannst / darfst Du diese "Sportkurzwaffe" dann erwerben. Dann besorgst Du Dir ein Schießbuch und lässt Dir min. 18 Trainingsbesuche im Jahr vom Verein abstempeln. Damit hast Du die Gewissheit, das Du Dein Bedürfnis für die Sportpistole nachgewiesen hast. Positiv wäre auch die Teilnahme an mehreren Wettbewerben.
 
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Damit Du weist wovon Du sprichst, lade Dir von dieser Seite

https://www.bva.bund.de/DE/Services...rt/_functions/tabelle_bild_dsb.html?nn=223908

die Sportordnung des Deutschen Schützenbundes e.V. herunter.

Ab ca. Seite 90 stehen die verschiedenen Schießdisziplinen u.a. für Kurzwaffen aufgelistet.

Du suchst Dir eine Klasse aus, trittst einem Verein bei, beantragst einen Wettkampfpass und beantragst dann die dazu benötigte Kurzwaffe auf eine gelbe WBK. Der Verein muss den Antrag befürworten und wenn alles gut geht, kannst / darfst Du diese "Sportkurzwaffe" dann erwerben. Dann besorgst Du Dir ein Schießbuch und lässt Dir min. 18 Trainingsbesuche im Jahr vom Verein abstempeln. Damit hast Du die Gewissheit, das Du Dein Bedürfnis für die Sportpistole nachgewiesen hast. Positiv wäre auch die Teilnahme an mehreren Wettbewerben.
Gehen Kurzwaffen bei Sportschützen auf die Gelbe? Ich dachte immer grüne mit Voreintrag
 
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Einzellader und Perkussionskurzwaffen gehen auch auf gelb.

Edit: Abgesehen davon ist #49 nah dran (vor allem zeitmäßig) aber zumindest im RSB nicht das bevorzugte Prozedere. Wettkampfpass ist egal und die Mitgliedszeit von einem Jahr ist auch nachzuweisen, hier übrigens vom selben RSB Verein, der auch die Trainingsbesuche attestiert. Hatte erst vor 4 Wochen eine diesbezügliche Diskussion mit Leichlingen. Da sind sie wieder päpstlicher als verlangt.

Sportlicher Waffenerwerb ist kompliziert geworden, zeitintensiv und gerade während Corona ein Problem, weil Vereinswaffen nicht mehr so gern bzw. garnicht zum Training ausgehändigt werden und man sich die Trainingsbesuche damit nicht über den Verein organisieren kann wie seinerzeit eigentlich gedacht.
 
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Gelöschtes Mitglied 27232

Guest
und beantragst dann die dazu benötigte Kurzwaffe auf eine gelbe WBK

Sorry, soviel :poop::poop::poop: in einem Post habe ich hier noch nicht gelesen! :sick:

Wenn man absolut keine Ahnung hat, sollte man einfach mal besser nix sagen! :mad:

Sportliche Mehrlader-Kurzwaffen für Patronenmunition (und um solche geht es hier ja) gehen ausschließlich auf WBK grün mit Voreintrag.

Du suchst Dir eine Klasse aus, trittst einem Verein bei, beantragst einen Wettkampfpass und beantragst dann die dazu benötigte Kurzwaffe auf eine gelbe WBK. Der Verein muss den Antrag befürworten und wenn alles gut geht, kannst / darfst Du diese "Sportkurzwaffe" dann erwerben. Dann besorgst Du Dir ein Schießbuch und lässt Dir min. 18 Trainingsbesuche im Jahr vom Verein abstempeln. Damit hast Du die Gewissheit, das Du Dein Bedürfnis für die Sportpistole nachgewiesen hast. Positiv wäre auch die Teilnahme an mehreren Wettbewerben.

Ganz ehrlich, meinst du nicht, du bringst da einiges durcheinander? :rolleyes:

Mich würde mal deine Expertise interessieren und mit welcher Berechtigung du dich hier hinstellst und meinst, so einen Quatsch zu erzählen! :unsure:

Es geht wohl eher grob so:

1. Verein und damit mittelbar anerkanntem Schießsportverband beitreten.
2. Regelmäßig schießen gehen (1x pro Kalendermonat oder 18x pro Jahr für Erwerb, ansonsten neuerdings 1x pro Quartal oder 6x pro Jahr für Besitz).
3. Nach einem Jahr Verbandszugehörigkeit und regelmäßiger Trainingsteilnahme (siehe 2.) dürfen eigene Sportwaffen beantragt werden.
4. Antrag über den Verein beim Verband stellen.
5. Verband bescheinigt Bedürfnis.
6. Antrag auf WBK bei Behörde stellen.
7. Behörde erteilt WBK (bei o.g. KW WBK grün mit Voreintrag).
8. KW unter Vorlage der WBK kaufen gehen und anschließend bei der Behörde melden.

Somit dauert der sportliche Weg zu legalen Waffen mindestens ein Jahr, sofern man noch in keinem Verband Mitglied ist.

Sachen wie Sachkunde, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und passendes Aufbewahrungsbehältnis habe ich für aktive Jäger mal außen vorgelassen.

Nicht Verein aussuchen, Wettkampfpass beantragen und Waffe kaufen! :rolleyes:
 
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Ich sehe irgendwie überhaupt keinen Sinn darin, den Revolver vor dem Safe stehend mit irgendwas zu laden, egal ob mit oder ohne Loader. Wenn mein 686 mitkommt kommen daher beide Speedies auch mit, aber erst später zum Einsatz.

Sinn macht es sicherlich keinen, ihn vor dem tatsächlichen Einsatz zu laden, d.h. zu Beginn der Nachsuche. Oder nach dem Eintreffen am Wildunfallort.

Sicher ist es aber ein Verstoß gegen die UVV, ihn nach Öffnnen des Safes zu laden. Und dann vor Besteigen des Kfz wieder zu entladen. Des weiteren ist Selbstschutz, hier so etwas wie putative Notwehr, kein anerkanntes Bedürfnis für das Führen einer Waffe.

Gruß,

Mbogo
 
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Ganz kurz zum Thema „Selbstschutz“. Wer meint, eine Waffe in einer Stresssituation sicher handhaben zu wollen, der sollte definitiv eine Zeit lang regelmäßig trainiert haben oder besser noch, regelmäßig trainieren.
Da herrscht leider eine totale Überbewertung. Es geht ja nicht darum wie eine Spezialeinheit komplexe Lagen zu bewältigen. Im Grunde ist das ganz einfach, funktioniert nahezu intuitiv und das wird selbst von Menschen fortgeschrittenen Lebensalters immer wieder erfolgreich bewiesen.
Im Nahbereich eine KW abzufeuern ist keine Schwierigkeit. Die echte Problematil ist, es diese rechtzeitig verfügbar zu haben.
 
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Sicher ist es aber ein Verstoß gegen die UVV, ihn nach Öffnnen des Safes zu laden. Und dann vor Besteigen des Kfz wieder zu entladen. Des weiteren ist Selbstschutz, hier so etwas wie putative Notwehr, kein anerkanntes Bedürfnis für das Führen einer Waffe.

Du weißt besser wie jeder andere, dass wir diese Diskussion erst kürzlich ausführlich geführt haben. Ich denke, aus Gründen drohendem Derailings sollten wir es dabei belassen, oder?:unsure:
 
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Sinn macht es sicherlich keinen, ihn vor dem tatsächlichen Einsatz zu laden, d.h. zu Beginn der Nachsuche. Oder nach dem Eintreffen am Wildunfallort.

Sicher ist es aber ein Verstoß gegen die UVV, ihn nach Öffnnen des Safes zu laden. Und dann vor Besteigen des Kfz wieder zu entladen. Des weiteren ist Selbstschutz, hier so etwas wie putative Notwehr, kein anerkanntes Bedürfnis für das Führen einer Waffe.

Gruß,

Mbogo
Richtig ist, das man zu Hause nicht laden darf, richtig ist auch, das beim Besteigen des Fahrzeugs wieder zu entladen ist.
Geführt wird dann aber schussbereit bei der Jagdausübung allgemein. Es gelten exakt die selben bedingungen es ist nur dieser eine Satz im Gesetz) wie bei der Langwaffe. Dise wird ebenfalls nicht erst vor der konkreten Schussabgabe geladen. Notwehr braucht kein Bedürfnis.
Notwehr ist ein Rechtfertigungsgrund. Sie stellt eine ansich strafbare Handlung (hier Körperverletzung) schuldfrei. ;)
Dafür braucht es kein Bedürfnis. Das gäbe es natürlich auch, liegt aber als Erwerbsgrund (nichts anderes ist der Bedürfnisnachweis) erstmal nicht vor . Es liegt auch kein sportliches Bedürfnis für den Erwerb vor und dennoch kann man damit sportlich schießen gehen. Die Nutuung hat nichts mit dem erwerbsgrund (Bedürfnis) zu tun.
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Zu den Jagdkurzwaffen, kann man, wenn man jetzt keine besonderen Wünsche nach einer Seltenheit versprüt, auf kurze Revolver zurückgreifen, die sind sportlich in nur einer Disziplin zugelassen oder einen Exoten, den es sportlich auch nicht gäbe.
Das muss jeder für sich abwägern, sonst tut es jagdlich die durchschnittliche Gebrauchswaffe. Klein und leicht, Revolver wie Pistole
 
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Richtig ist, das man zu Hause nicht laden darf, richtig ist auch, das beim Besteigen des Fahrzeugs wieder zu entladen ist.
Geführt wird dann aber schussbereit bei der Jagdausübung allgemein und Notwehr braucht kein Bedürfnis.
Notwehr ist ein Rechtfertigungsgrund. Sie stellt eine ansich strafbare Handlung (hier Körperverletzung) schuldfrei. ;)
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Zu den Jagdkurzwaffen, kann man, wenn man jetzt keine besonderen Wünsche nach einer Seltenheit versprüt, auf kurze Revolver zurückgreifen, die sind sportlich in nur einer Disziplin zugelassen oder einen Exoten, den es sportlich auch nicht gäbe.
Das muss jeder für sich abwägern, sonst tut es jagdlich die durchschnittliche Gebrauchswaffe. Klein und leicht, Revolver wie Pistole

Sicher,

aber die Aussage war, dass er die KW aus Gründen des Selbstschutzes geladen und zugriffsbereit am Mann führe. So viel völlige Unkenntnis der Rechtslage, ersichtlich aus seinen weiteren Beiträgen, und Mißachtung der elementarsten Vorschriften, stolz dahin posaunt in einem öffentlichen Forum zu einer höchst sensiblen Frage, die wieder und wieder in die Medien größerer Reichweite gelangt,

verdienen einen deutlichen Hinweis auf den getröteten Dummfug!

Mbogo
 
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Du weißt besser wie jeder andere, dass wir diese Diskussion erst kürzlich ausführlich geführt haben. Ich denke, aus Gründen drohendem Derailings sollten wir es dabei belassen, oder?:unsure:

Sicher,

aber -siehe meinen vorherigen Beitrag an Mantelträger- so viel Dummfug kann nicht einfach stehen bleiben, unwidersprochen.

Mbogo
 
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Ich würde eine Stresssituation als eine "komplexe Lage" bezeichnen wollen.
Komplex wird es erst, wenn viele Sachen zusammenkommen.
Hier ist es wie mit dem Finger auf jemanden zeigen.
Der klassischen Schlägerei setzte man sich auch nicht erst nach jahrelangem Boxtraining aus ;)
Dennoch war man in der Lage eine Watschn zu verteilen ;)

Es funktioneirt weltweit unddas zeigt ja, wie einfach das im Grunde ist.
Es ist so einfach, dass es sogar tragische Unfälle gibt. Jedes Kinde kann das.
 

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