Sportwaffe jagdlich nutzen?

Registriert
2 Jun 2019
Beiträge
1.508
Hallo,

ich hatte letztlich ein Gespräch mit menem Sachbearbeiter welches mich etwas verwundert hat. Dieser hat anklingen lassen, dass man eine Waffe, welche auf einer Sportschützen WBK (grün) eingetragen ist, nicht jagdlich führen dürfe. Wir sprechen natürlich von einem Jäger der auch eine grüne WBK hat, also Sportschütze ist. Ist das wirklich so? Dass ich eine Waffe die nur eine jagdliche Zulassung hat nicht sportlich nutzen kann ist klar, aber warum sollte ich eine "Sportschützen-KW" in .22 nicht auch z.b. jagdlich für die Fallenjagd nutzen?
 
Registriert
31 Jan 2016
Beiträge
4.693
Welche Waffe sportlich genutzt werden kann, findest du in der Sportordnung oder Schießvorschrift. Entspricht deine Waffe den Vorgaben darfst du die jagdliche auch sportlich nutzen!

z. B. Deine Flinte darfst du bei Trap benutzen! Du darfst sogar sportlich Trap im jagdlichen Anschlag schießen!

Die Einschränkung, eine auf das Bedürfniss als Sportschütze eingetragene Waffe, nicht Jagdlich nutzen dürftest, ist mir neu.
 
Zuletzt bearbeitet:

FTB

Registriert
16 Jun 2017
Beiträge
1.535
Das wurde schon ein paarmal durchgekaut hier.

Andersrum: darfst du deine Jagdflinte "sportlich nutzen"? (Ja)
Darfst du deine "Sportbüchse" einem Jäger mit WBK leihen? (Ja)
Gibt es in einem Gesetz irgendwo eine Vorschrift, die dir die Nutzung "über Kreuz" verbietet? Normal nicht.
 
Registriert
2 Nov 2012
Beiträge
1.654
Es gibt wohl ein paar Gerichtsurteile, die das bestätigen. Dafür kannst du ja zusätzlich zur Sportwaffe noch eine jagdlich eintragen lassen.
 
Registriert
1 Jun 2017
Beiträge
5.090
Wie FTB sagt, das Thema wurde schon mehrmals hier besprochen.
Es gibt keine Verordnung bzw. Urteil das die duale Nutzung verbietet.

Man kann aber zum Beispiel das Bedürfnis für eine Sportwaffe nicht mit dem Jagdschein begründen, ich habe zwei Kurzwaffen als Sportschütze, würde dieses Bedürfnis wegfallen könnte ich mich nicht einfach auf den JS berufen.

Leider stellen Sachbearbeiter immer wieder die abenteuerlichsten Thesen auf.
So wurde meinem Vater kürzlich erklärt, er müsse jetzt einen 0 oder 1 Waffenschrank anschaffen, die Ausnahmegenehmigung zur Nutzung seines A/B Schranks wäre durch den Umzug, in der gleichen Stadt?!, erloschen. Auch nur mündlich.
Eine kurze bitte zur Darlegung der rechtlichen Grundlage verlief ergebnislos ;)
 
Registriert
1 Aug 2013
Beiträge
7.745
Waffen, die explizit für die Jagd oder den jeweiligen Sport optimiert sind, werden meist nur in diesen Bereichen verwendet. Es kann jedoch möglich sein, eine Sportwaffe für die Jagd zu verwenden, wenn die erforderlichen waffenrechtlichen Erlaubnisse wie der Jagdschein vorliegen und die Waffe für diesen Einsatz geeignet ist. Ein Sportschützengewehr kann also so ausgestattet sein, dass es auch als Jagdgewehr fungieren könnte.
 
Registriert
24 Feb 2011
Beiträge
1.103
Ich bin sicher nicht 100 % fit im Waffenrecht 🤷‍♂️

Meine Antwort ist dann immer: "Wo steht das?"
Evtl könnte man auch hier die Quelle für sein Wissen einfügen.
Ich lerne gerne auch dazu, obwohl ich dieses Problem nicht habe.

Wenn das aber nicht hilft dann :

Und ich hätte gerne einen Rechtsmittelfähigen Bescheid...

Komme mit meinem Sachbearbeiter aber sehr gut aus.
Der ist Jäger durch und durch und Sportschütze.
Habe da noch nie von Problemen gehört.

Gruß Weichei
 
Registriert
9 Sep 2013
Beiträge
3.802
Waffen, die explizit für die Jagd oder den jeweiligen Sport optimiert sind, werden meist nur in diesen Bereichen verwendet. Es kann jedoch möglich sein, eine Sportwaffe für die Jagd zu verwenden, wenn die erforderlichen waffenrechtlichen Erlaubnisse wie der Jagdschein vorliegen und die Waffe für diesen Einsatz geeignet ist. Ein Sportschützengewehr kann also so ausgestattet sein, dass es auch als Jagdgewehr fungieren könnte.
Und das ist bei jeder Waffe der Fall, selbst mit .22 Matchbüchse kann ich Elster schießen oder mit der freien Pistole Fangschuss in Falle antragen. Ob das wg. Handhabung und Haltbarkeit sinnvoll ist, m.E. nicht aber wer will darf.
 
Registriert
31 Jan 2016
Beiträge
4.693
Waffen, die explizit für die Jagd oder den jeweiligen Sport optimiert sind, werden meist nur in diesen Bereichen verwendet. Es kann jedoch möglich sein, eine Sportwaffe für die Jagd zu verwenden, wenn die erforderlichen waffenrechtlichen Erlaubnisse wie der Jagdschein vorliegen und die Waffe für diesen Einsatz geeignet ist. Ein Sportschützengewehr kann also so ausgestattet sein, dass es auch als Jagdgewehr fungieren könnte.
und umgekehrt auch
Eine Kleinkaliberbüchse mit diopter entspricht der Sportordnung und damit kann ich auch im Verein zum Wettkampf antreten, ob das sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.
Oder mein 357 mag. Revolver, ist für beides einsetzbar. 😊🤔
Dagegen meine Walter GSP ohne Sicherung, ist ein Sportgerät und die würde man schon aufgrund der Bauart nicht mit zur Jagd nehmen.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
147
Zurzeit aktive Gäste
780
Besucher gesamt
927
Oben