Sportwaffe jagdlich nutzen?

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Wie FTB sagt, das Thema wurde schon mehrmals hier besprochen.
Es gibt keine Verordnung bzw. Urteil das die duale Nutzung verbietet.

Man kann aber zum Beispiel das Bedürfnis für eine Sportwaffe nicht mit dem Jagdschein begründen, ich habe zwei Kurzwaffen als Sportschütze, würde dieses Bedürfnis wegfallen könnte ich mich nicht einfach auf den JS berufen.
Doch, kannst du - sofern du sonst keine KW eingetragen hast. Der Jagdscheine ist Grundlage für ein Kontingent von 2 KW, Kalibergruppe und Typ sind nicht näher definiert.
 
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Dagegen meine Walter GSP ohne Sicherung, ist ein Sportgerät und die würde man schon aufgrund der Bauart nicht mit zur Jagd nehmen.

Ohne Sicherung? Huiuiui. Die bleibt mal besser hübsch daheim, nicht dass sich noch jemand verletzt damit.

Wobei; das müsste man all diesen "Plastik-Gebrauchspistolen"-Trägern à la Glock & Co. vielleicht auch mal mitteilen. Die haben nämlich auch alle keine Sicherung!

(Spass beiseite, Deine Walther GSP ist prima! Und die würde ich auch nicht mit raus ins Revier nehmen wollen!)
 
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Dass ich eine Waffe die nur eine jagdliche Zulassung hat nicht sportlich nutzen kann ist klar, aber warum sollte ich eine "Sportschützen-KW" in .22 nicht auch z.b. jagdlich für die Fallenjagd nutzen?

ganz einfach: weil du dir damit verbaust mehr als zwei kurzwaffen zu haben.
wenn dein sachbearbeiter das so sieht, sei doch froh. kannste theoretisch insgesamt 4 kurze kaufen
 
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ganz einfach: weil du dir damit verbaust mehr als zwei kurzwaffen zu haben.
wenn dein sachbearbeiter das so sieht, sei doch froh. kannste theoretisch insgesamt 4 kurze kaufen

Sofern dieses anerkannt wird.
Bei uns in BaWü, mein Landkreis und auch diverse drum herum, erkennen nur zwei Kurzwaffen an. Das Bedürfnis für eine dritte KW, auch mit Fallenschein/Lehrgang, wird nicht anerkannt. Verweis auf Einsteckpatronen, Wechselsystem, Büchsen etc.
Andere haben es schon über die jagdlichen (Übüngs)Disziplinen versucht, mit entsprechenden Teilnahmen bzw. Ergebnissen und ner Menge Diskussionen hate es dann wohl geklappt.

In dem Bereich ist es ausnahmsweise mal deutlich einfacher als Sportschütze, man hat eine 9mm + 357 Mag, möchte jetzt SpoPi schießen, Bedürfnis klar begründet. BDS Western, Single Action Revolver, klar begründet etc.
 
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Sofern dieses anerkannt wird.
Bei uns in BaWü, mein Landkreis und auch diverse drum herum, erkennen nur zwei Kurzwaffen an. Das Bedürfnis für eine dritte KW, auch mit Fallenschein/Lehrgang, wird nicht anerkannt. Verweis auf Einsteckpatronen, Wechselsystem, Büchsen etc.
Andere haben es schon über die jagdlichen (Übüngs)Disziplinen versucht, mit entsprechenden Teilnahmen bzw. Ergebnissen und ner Menge Diskussionen hate es dann wohl geklappt.

In dem Bereich ist es ausnahmsweise mal deutlich einfacher als Sportschütze, man hat eine 9mm + 357 Mag, möchte jetzt SpoPi schießen, Bedürfnis klar begründet. BDS Western, Single Action Revolver, klar begründet etc.
So ist es hier auch.
2 auf den Jagdschein und den Rest habe ich für das sportliche Bedürfnis.
Beziehungsweise da die sportlichen zuerst im Haus waren, hat man mir Fangschusstaugliche genehmigt und bei den sportlichen das Bedürfnis, Sportschütze auf der WBK eingetragen.
 
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So ist es hier auch.
2 auf den Jagdschein und den Rest habe ich für das sportliche Bedürfnis.
Beziehungsweise da die sportlichen zuerst im Haus waren, hat man mir Fangschusstaugliche genehmigt und bei den sportlichen das Bedürfnis, Sportschütze auf der WBK eingetragen.
Hab jetzt "alles" ausgeschöpft, Sport, Jagd u. Sammel WBK, bleibt noch Bewachungsgewerbe oder Handelslizenz :p

Mag sein das man auch dem Rechtsweg bei uns etwas Richtung dritte KW bewegen könnte, das werde ich für meinen Teil aber bestimmt nicht tun.
 
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Es gibt wohl ein paar Gerichtsurteile, die das bestätigen. Dafür kannst du ja zusätzlich zur Sportwaffe noch eine jagdlich eintragen lassen.
Die Grundsatzurteile gibt es - für z.B. Kurzwaffen aber genau andersrum. Die lauten dann in die Richtung du bekommst keine mehr auf jagdliches Bedürfnis wenn du schon geeignete sportliche im Schrank hast. Wird so gerne in NRW praktiziert.
Es gilt: Der Mensch hat das Bedürfnis, nicht die Waffe.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Ich muss zugeben, ich verstehe die ganze Diskussion nicht so recht.

Ich habe neben der gelben und roten WBK 5 grüne, auf denen unterschiedliche Waffen eingetragen sind, die ich sowohl sportlich als auch jagdlich nutzen kann.

Auf keiner dieser WBK's ist eingetragen, zu welchem Zweck/mit welchem Bedürfnis diese ausgestellt wurde. Wichtig ist doch nur, dass man die zur Waffe passende WBK dabei hat, oder?
 
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Ohne Sicherung? Huiuiui. Die bleibt mal besser hübsch daheim, nicht dass sich noch jemand verletzt damit.

Wobei; das müsste man all diesen "Plastik-Gebrauchspistolen"-Trägern à la Glock & Co. vielleicht auch mal mitteilen. Die haben nämlich auch alle keine Sicherung!

(Spass beiseite, Deine Walther GSP ist prima! Und die würde ich auch nicht mit raus ins Revier nehmen wollen!)
Das ist falsch. Die Glock hat die Sicherung über das Abzugs-(Züngel), ansonsten sind die Sicherungen auch hier im Forum gut erklärt:
 

BAL

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Ich muss zugeben, ich verstehe die ganze Diskussion nicht so recht.

Ich habe neben der gelben und roten WBK 5 grüne, auf denen unterschiedliche Waffen eingetragen sind, die ich sowohl sportlich als auch jagdlich nutzen kann.

Auf keiner dieser WBK's ist eingetragen, zu welchem Zweck/mit welchem Bedürfnis diese ausgestellt wurde. Wichtig ist doch nur, dass man die zur Waffe passende WBK dabei hat, oder?
Bin da ganz bei Dir!
Trotzdem erlaube ich mir die Anmerkung, daß zumindest auf meinem NWR Stammblatt das jeweilige Bedürfnis (Jagd / Sport / Erbe) eingetragen ist. Auf der WBK natürlich nicht.
 
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Finde jedenfalls keins der Urteile. Vielleicht hab ich das falsch in Erinnerung.
Allerdings hab ich in NRW das Problem nicht, dass meine Sportwaffen für die Jagd herhalten müssen, weil ich keine genehmigt bekomme.
 

Wheelgunner_45ACP

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Seit der Waffenrerchtsänderung 2004 ist "Training" ein Teil des Bedürfnisses eines Jagdscheininhabers. Vorher war das immer eine Grauzone, sich eine sportliche LW auf ein jagdliches Bedürfniss zu holen
 

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