Sprengstoffrechliche Erlaubnis

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Hallo zusammen !
Wollte mir vor paar Tagen die Erlaubnis für NC-Pulver beantragen. Zeugnis Antrag auf den Tisch gelegt, da sagt der SB, ich komme mal am besten vorbei und schau mir die Räume an, Einfamilienhaus hat genug Platz wo man die Dose aufbewahren kann, sagt er. Ich war ja erstmal einverstanden, ist ja sehr nett dass einer vorbei kommt und gute Tipps gibt wo man am sichersten seine 0,5kg Dose NC-Pulver aufbewahren kann. Im Waffenschrank unten neben den Waffen gingen ja sogar 1,5kg, von den Zündhüttchen sowieso getrennt, diese liegen oben im B-Schrank.
Und nun erfahre ich, dass der SB dafür das dreifache berechnen kann, die Fahrt, 30 Minuten pro Richtung macht er angeblich nicht umsonst und nicht zum Privattarif, also doch Aufwand und Kosten. Ist das nun üblich dass zur Waffenaufbewahrung keine VorOrtKontrolle erfolgt aber für NC-Pulver immer einer ins Haus muss?
:what:
 

tar

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Hallo zusammen !
Wollte mir vor paar Tagen die Erlaubnis für NC-Pulver beantragen. Zeugnis Antrag auf den Tisch gelegt, da sagt der SB, ich komme mal am besten vorbei und schau mir die Räume an, Einfamilienhaus hat genug Platz wo man die Dose aufbewahren kann, sagt er. Ich war ja erstmal einverstanden, ist ja sehr nett dass einer vorbei kommt und gute Tipps gibt wo man am sichersten seine 0,5kg Dose NC-Pulver aufbewahren kann. Im Waffenschrank unten neben den Waffen gingen ja sogar 1,5kg, von den Zündhüttchen sowieso getrennt, diese liegen oben im B-Schrank.
Und nun erfahre ich, dass der SB dafür das dreifache berechnen kann, die Fahrt, 30 Minuten pro Richtung macht er angeblich nicht umsonst und nicht zum Privattarif, also doch Aufwand und Kosten. Ist das nun üblich dass zur Waffenaufbewahrung keine VorOrtKontrolle erfolgt aber für NC-Pulver immer einer ins Haus muss?
:what:

Afaik soll in NRW alle 5 Jahre dann auch das Lager angeschaut werden par ordre du mufti (ein Kleinlager für §27 Erlaubnisse ist nicht genehmigungspflichtig).
Gesondert abgerechnete Kosten entstehen dafür afaik nicht, da sie nicht vom Antragssteller verursacht werden (die Kosten sind jedoch schon relativ hoch: Verlängerung Standardmenge bereits über 80 EUR).
Nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dürfen die Wohnräume betreten werden, es kann also nicht pauschal unterstellt werden,
dass ohne Inspizierung dringende Gefahren drohen, da der Wiederlader ja seine Kenntnisse über die Voraussetzungen zur korrekten Lagerung durch die Prüfung nachgewiesen hat.
 
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Schick dem SB ein Foto mit Beschreibung der Lagerstätte und gut ist.
 
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Hab ich schon mal gehört, aber selber noch nie erlebt, bzw. auch nicht im Schützenkreis. Und ich bin in drei Vereinen.
Bei mir/uns schreiben die immer nur rein, dass das Zeugs nach den geltenden Bestimmungen gelagert werden muss. Damit ist das Problem auf den Wiederlader abgewälzt und der hat bei einer ggf. durchgeführten Kontrolle die Arschkarte. Früher wollten die explizit wissen, wo und wie gelagert wird. Das wurde dann so im Schein vermerkt.
Aber die Nerverein nehmen immer mehr zu, wie ich sehe. Gestern hatte ich einen Kunden, der aus einem seiner drei Vereine ausgetreten ist. Jetzt will die Behörde die WBks widerrufen. Obwohl erst kürzlich ein Bedürftnis seines Hauptvereines genehmigt wurde. „Reden“ hat nicht geholfen, erst der Brief vom BDS-Anwalt....
Gib dem SB schriftlich bekannt, wo Du in welcher Form lagern willst. Am besten Fotos machen. Wenn Du einen unbewohnten Raum hast, am besten mit Fenster, dann schraub da ne große Stahlkassette an die Wand. Da darfst dann 3kg NC lagern. Schraub noch nen Feuerlöscher drunter und das müsste normal genügen. Ansonsten nochmal abklären, ob da wirklich eine von den Schnarchzapfen vorbei schauen muss.
 
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es gibt anscheinend noch schlimmere als den unseren...:roll:
Schlimmer/unfähiger geht immer. Meine Sabine ist ekelhaft, nervig und motzt immer. Die hat was gegen mich, denke ich mir immer. Aber sie weiß bescheid, was so im Gesetz und der Verordnung steht. War letztes Jahr bei der Vertretung, wollte den UHR anmelden. „Oberverwaltungsinspektor“.... wollte nicht entscheiden, das Ding anzumelden, weil er nicht nachzählen konnte, wie viele Waffen ich bei einem B-Würfel, einem B-Schrank und einem A-Schrank verwahren kann. Drei Kollegen musste er befragen und nach ner Stunde, ich muss dazu sagen, ich stand im Halteverbot, weil sowas normal in 10Minuten erledigt ist, ist mir dann der Kragen geplatzt. Seit dem, geh ich zu meiner Sabine und wenn ich extra warten muss. Da nehm ich bisserl genörgle in kauf. Wobei sie letztes mal ohne Kommentar den Voreintrag für die siebte KW eingetragen hat, noch am gleichen Tag der Antragsstellung.... Bin gespannt was wieder ist, wenn ich meinen Kauf dann anmelde......
 
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Mein SB wollte, dass der Feuerlöscher im Gang vor dem Lagerraum hängt, dass sei im Brandfall besser. Ansonsten geht es tatsächlich, die Erlaubnis ohne Lagermöglichkeit zu bekommen. Man muss dann eben das Zeug direkt verladen. Bei .308 Winchester und 500 g Pulver sind das ca. 175 Patronen.
 
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Stahlschrank ist da und den Feuerlöscher wollte er in der Tat nicht unten im Heizungsraum sondern oben im Gang hängen sehen, trotz Rauchmelder... Ich könnte natürlich meine 3 LW-Kaliber sofort verladen, da wäre ein Kilo bei .30-06 und 8x57IS mit je 150 Patronen schnell weg..aber auch 500g Dose ist selbstverständlich sofort verladen...
@Tar Was meinst du mit "ein Kleinlager für §27 Erlaubnisse ist nicht genehmigungspflichtig"? Bis 0,5kg?

 
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...
@Tar Was meinst du mit "ein Kleinlager für §27 Erlaubnisse ist nicht genehmigungspflichtig"? Bis 0,5kg?

Nicht aufgepasst beim Kurs?
Bei NC gilt als Kleinlager, wenn Du im bewohnten Gebäude, in einem unbewohnten Raum mit Fenster maximal 3kg lagerst. Ohne Fenster halbiert sich die Menge.
 
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Ja, das weiß ich doch, aber auch diese Menge ist erlaubnispflichtig..so wäre ja der Waffenschrank bis 1,5kg ja auch kein Problem...Fenster hat der Raum, Feuerlöscher auch, kann den Stahlschrank auch im Arbeitszimmer an die Wand hängen, der SB will aber dass er gegen Diebstahl gesichert wird, also nicht einfach an die Wand schrauben... alles nicht so einfach...
Ich denke, ich geb ihm paar Bilder von dem Schrank an der Wand neben dem Fenster und falls er immer noch nicht genug hat soll er das mit einem Bescheid begründen...
 

tar

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Ja, das weiß ich doch, aber auch diese Menge ist erlaubnispflichtig..so wäre ja der Waffenschrank bis 1,5kg ja auch kein Problem...Fenster hat der Raum, Feuerlöscher auch, kann den Stahlschrank auch im Arbeitszimmer an die Wand hängen, der SB will aber dass er gegen Diebstahl gesichert wird, also nicht einfach an die Wand schrauben... alles nicht so einfach...
Ich denke, ich geb ihm paar Bilder von dem Schrank an der Wand neben dem Fenster und falls er immer noch nicht genug hat soll er das mit einem Bescheid begründen...

Was heißt hier "auch"? Lagerst du für gewerbliche Zwecke?

§ 17 Lagergenehmigung
(1) Der Genehmigung bedürfen
1. die Errichtung und der Betrieb von Lagern, in denen explosionsgefährliche Stoffe zu gewerblichen Zwecken im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung oder eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes oder bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern aufbewahrt werden sollen,
2. die wesentliche Änderung der Beschaffenheit oder des Betriebes solcher Lager.
 
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Moin!

Ich bin da vielleicht nicht mehr soo up to date, aber da gibt es doch eine technische Richtlinie für? Die sollte dem SB bekannt sein, wer den Kurs frisch gemacht hat sollte darüber geprüft worden sein. Oder ist die inzwischen obsolet und mein Fund bei den Baden-Württembergern rein archivarisch? :what:

Viele Grüße

Joe
 

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