Sprengstoffrechliche Erlaubnis

G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
A.) Wäre zu hinterfragen, ob du ein Leistungsträger bist und
B.) du über den sog. gesunden Menschenverstand verfügst.
Wer gleich in zwei Länder auswandern muß, ist wahrscheinlich nicht nur mir suspekt.

:cool: viel Freude beim weiteren spekulieren und verdachtschöpfen. Mir sind Leute suspekt die in der BRD alles schönreden - weil es eben so sein muss...
 
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Lebt ihr eigentlich gerne dort?

@tömrer,

Norwegen hat eine Landfläche von über 380.000 km², Deutschland knapp 360.000.
Bei euch leben knapp über 5 Mio Einwohner, bei uns 82 Mio.
Von euren 5 Mio leben über eine Mio in den 4 größten Städten.

Wo viel Platz ist kann man auch mehr Freiheiten haben, deswegen darfst du hinterm Haus schießen, der Osloer eher nicht.

Die Skandinavier geben sich eigene Regeln, jantelag....

Deutsche sind anders.
 
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Lebt ihr eigentlich gerne dort?
....

tømrer

Nüchtern betrachtet? Natürlich. Sehr viele, wenn nicht die große Mehrheit tut es. wer sich mit dem System arangiert, ggf.politisch absolut uninteressiert ist, der hat auch keinen großen Schmerz. Wer die Vorteile unseres Systems zu nutzen weiß, größtmöglich unauffällig bleibt, der hat auch nicht viel zu befürchten. Die, die zu denen gehören, die keinen großen Besitz angehäuft haben, sowieso nicht.

Probleme tauchen doch nur auf, wenn man wie der Waffenbesitzer gegen den Mainstream schwimmt. Überspitzt gesagt.
Aber selbst hier bin ich für meinen Teil auch Zufrieden, was den Grundgedanken unseres Waffengesetzes angeht. Andere Länder haben noch bescheuertere Waffengesetze und Richtlinien. Probleme machen doch diese ganzen Pferdefüßebei uns, die rein statistisch gesehen, absolut Nullkommanull zur inneren Sicherheit oder irgendwelchen Kriminalstatistiken bei tragen. Dann die ganzen regionalen "Fürstengesetze" unserer Behörden, die "spezielen" SB´s, die uns am liebsten alle einsperren lassen würden. Und man darf gespannt sein, wie am September die EU-Richtlinienproblematik umgesetzt wird.
Und um bei unserem Beitrag zu bleiben. Wie schon beim Waffengesetz und der Verwahrung, ist auch hier alles über die maximale Lagermenge von TLP reguliert. Da brauchts keine 5-Jahresmengen, keine befristeten Umgangserlaubnisse. Das könnte man sich, wenn es der Gesetzgeber haben wollen würde, alles schenken. Wird aber nicht passieren.... Keine Sorge.
 
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@toemrer
ich hatte viele Jahre eine Bezugsmenge von 5kg für 5 Jahre. Seit ich Rentner bin und Zeit habe, reicht das längst nicht mehr. Die Erhöhung auf 25kg für 5 Jahre war überhaupt kein Problem (10min und 75 EUR). Wenn die - wie es jetzt aussieht - doch schon nach 2 1/2 Jahren verbraucht sein sollten, wird genauso unproblematisch erneut 25kg festgesetzt - allerdings dann für 3 Jahre.

Teddy
 
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§ 31 SprengG ist dir nicht bekannt?

Teddy

Meinst du dieses hier?

Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)
§ 31 Auskunft, Nachschau



(1) Der Inhaber eines Betriebes, der mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht oder den Verkehr mit ihnen betreibt und die mit der Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragten Personen sowie Personen, die einer Erlaubnis nach § 27 bedürfen, haben der zuständigen Behörde die für die Durchführung des Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen.


(2) Die von der zuständigen Behörde mit der Überwachung beauftragten Personen sind befugt, Grundstücke, Betriebsanlagen, Geschäftsräume, Beförderungsmittel und zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch Wohnräume des Auskunftspflichtigen zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen und die geschäftlichen Unterlagen des Auskunftspflichtigen einzusehen. Die Beauftragten sind berechtigt, gegen Empfangsbescheinigung Proben nach ihrer Auswahl zu fordern oder zu entnehmen, soweit dies zur Überwachung erforderlich ist. Soweit der Betriebsinhaber nicht ausdrücklich darauf verzichtet, ist ein Teil der Probe amtlich verschlossen oder versiegelt zurückzulassen. Der Auskunftspflichtige hat die Maßnahmen nach Satz 1 und 2 zu dulden. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.


(3) Der zur Auskunft Verpflichtete kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozessordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde.
(4) Die Absätze 1 bis 3 sind entsprechend anzuwenden auf Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie unbefugterweise mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder den Verkehr mit diesen Stoffen betreiben.



Geht es hier nicht um Betriebe und Geschäftsräume zur Gefahrenverhütung für die öffentliche Sicherheit?:what:
 
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Meinst du dieses hier?
Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)
§ 31 Auskunft, Nachschau



(1) Der Inhaber eines Betriebes, der mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht oder den Verkehr mit ihnen betreibt und die mit der Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragten Personen sowie Personen, die einer Erlaubnis nach § 27 bedürfen, haben der zuständigen Behörde die für die Durchführung des Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen.


(2) Die von der zuständigen Behörde mit der Überwachung beauftragten Personen sind befugt, Grundstücke, Betriebsanlagen, Geschäftsräume, Beförderungsmittel und zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch Wohnräume des Auskunftspflichtigen zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen und die geschäftlichen Unterlagen des Auskunftspflichtigen einzusehen. Die Beauftragten sind berechtigt, gegen Empfangsbescheinigung Proben nach ihrer Auswahl zu fordern oder zu entnehmen, soweit dies zur Überwachung erforderlich ist. Soweit der Betriebsinhaber nicht ausdrücklich darauf verzichtet, ist ein Teil der Probe amtlich verschlossen oder versiegelt zurückzulassen. Der Auskunftspflichtige hat die Maßnahmen nach Satz 1 und 2 zu dulden. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.


(3) Der zur Auskunft Verpflichtete kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozessordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde.
(4) Die Absätze 1 bis 3 sind entsprechend anzuwenden auf Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie unbefugterweise mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder den Verkehr mit diesen Stoffen betreiben.



Geht es hier nicht um Betriebe und Geschäftsräume zur Gefahrenverhütung für die öffentliche Sicherheit?:what:
ich hab mal den Einstieg für dich markiert.

Teddy
 
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Ne tömrer, du darfst bei uns maximal 3 kg lagern.
Nur insgesamt in 5 Jahren die 25 Kilo nacheinander.

Das ist schlichtweg nicht richtig.
Also ich wohne in Deutschland und darf pro Lagerstätte maximal 5kg lagern, und zwar in einem Nebengebäude.
Die 3kg gelten erstmal nur für Räume in bewohnten Gebäuden.

8kg (5kg+3kg) sind auch kein Problem wenn man im bewohnten Gebäude (3kg) und einem Nebengebäude (5kg) lagert.

Strittig wird's erst wenn man mehrere Nebengebäude zur Verfügung hat. Ob man hier dann auch mehrmals die 5kg lagern darf wird von den Ämtern unterschiedlich beurteilt. Richtig kurios wird's wenn man im Mietshaus/Mehrfamilienhaus noch mit anderen Wiederladern wohnt, dann dürfen nämlich im selben bewohnten Haus plötzlich doch mehrmals 3kg gelagert werden.

@Jaktherr: Ich habe schon gehört, dass manche Behörden auch diese betonierten Mülltonnenboxen als Pulverlager für 5kg akzeptieren. Wenn du im Einfamilienhaus wohnst könnte dafür ja irgendwo Platz sein.

Wurde bei denjenigen Mitforisti, bei denen das Pulverlager begutachtet wurde, dann auch der Wiederladeraum mitinspiziert? Schließlich werden an den ebenfalls Anforderungen gestellt!?
 
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Das mit der Mülltonnenbox hat mir mein SB auch vorgeschlagen, da mein einzig in Frage kommender unbewohnter Raum kein Fenster hat. (Dachfläche wollte er nicht als Druckausgleichsfläche gelten lassen.) Haben uns aufs WC geeinigt.

Beim Kurs war irgend ein hohes Behördentier aus BW da, der das rechtliche zur Aufbewahrung gemacht hat. Seiner Ansicht nach dürfe eine Person immer nur max. einmal die Menge von entweder 3 KG oder 5 Kg ausschöpfen. Egal, wieviele Gebäude ihm zur Verfügung stünden. Mein SB in RLP ist da anderer Ansicht - in jeder Lagerstätte dürfe die hierfür zulässige Maximalmenge ausgeschöpft werden. Dies ist auch die einzig mögliche richtige Auslegung der Richtlinie. Sonst wäre die Regelung, dass mehrere Lagerstätten in verschiedenen unbewohnten Räumen eines Gebäudes nicht unmittelbar nebeneinander liegen dürfen, schlichtweg unnötig.

Im Augenblick komme ich mit den 3 kg gerade so hin. Lade aber nur 2 Kaliber. Ev. setzte ich mir so ein Mülltonnenbunker in den Garten an die Garagenwand. Dann kann ich nach unserem SB dort nochmals 5 kg lagern - also zusammen 8 kg.
 

Wheelgunner_45ACP

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@toemrer
ich hatte viele Jahre eine Bezugsmenge von 5kg für 5 Jahre. Seit ich Rentner bin und Zeit habe, reicht das längst nicht mehr. Die Erhöhung auf 25kg für 5 Jahre war überhaupt kein Problem (10min und 75 EUR). Wenn die - wie es jetzt aussieht - doch schon nach 2 1/2 Jahren verbraucht sein sollten, wird genauso unproblematisch erneut 25kg festgesetzt - allerdings dann für 3 Jahre.

Teddy


Wieso dann für 3 Jahre? Hab schon seit Jahren 50kg/ 5 Jahre im Schein. Und selbst das war zeitweise zu wenig, dann wurde halt vorab um neue 5 Jahre verlängert.
 
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Wieso dann für 3 Jahre? Hab schon seit Jahren 50kg/ 5 Jahre im Schein. Und selbst das war zeitweise zu wenig, dann wurde halt vorab um neue 5 Jahre verlängert.
auf meinen Wunsch.
50kg für 5 Jahre nur, wenn ich voraussichtlich diese Menge in 5 Jahren verbrauche. Aber hey, das kläre ich mit den SBinen, wenn's soweit ist.

Teddy
 
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Hast Du darüber nachgedacht, was 50 Kg (10 pro Jahr) heute in Euro bedeuten....

Das ist richtig Kohle, dazu die Geschosse und ZH, von der Zeit wollen wir nicht reden....

So viel wie früher, ballere ich nicht mehr rum.....

Remy
 
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anonym

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Leute, Ihr Minimalisten

wenn ich will, darf ich 120 to Lagern, auf einmal

es sind noch 3 Lagerräume frei zur Vermietung ;-)

Ist in Deutschland, aber ich sage nicht wo, wer weis ob ich den Platz nicht selber brauche:biggrin:
 
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Leute, Ihr Minimalisten

wenn ich will, darf ich 120 to Lagern, auf einmal

es sind noch 3 Lagerräume frei zur Vermietung ;-)

Ist in Deutschland, aber ich sage nicht wo, wer weis ob ich den Platz nicht selber brauche:biggrin:

Dazu muss man kein "Berghesse" sein - gibt es im Heideboden auf gewerblicher Basis ebenfalls ;-)
 

Wheelgunner_45ACP

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Hast Du darüber nachgedacht, was 50 Kg (10 pro Jahr) heute in Euro bedeuten....

Das ist richtig Kohle, dazu die Geschosse und ZH, von der Zeit wollen wir nicht reden....

So viel wie früher, ballere ich nicht mehr rum.....

Remy

Ja, war (eigentlich ist) das richtig viel Asche. Heute geht das Geld halt deutlich mehr in die Jagd, daher gebe ich ungefähr das Gleiche wie damals für Schießsport und Jagd zusammen aus, so what?

Wenn du bei IPSC halbwegs nach vorne willst, sind 400 bis 600 Schuss pro Trainingseinheit nicht viel, dass dann auch noch 2 oder 3 mal die Woche. Das ganze in Modified als 40er in Major, also so richtig günstig. Heute trete ich auch kürzer, de Ehrgeiz ist als Senior halbwegs befriedigt:roll: Jetzt nur noch Open Major, so 10 bis 15.00 Schuss/ Jahr.

Wenn ich heute auf einen Wettkampgffahre, hab ich so ein paar "Vergleichsschützen". Wenn ich dann mit über 75% im Verhältniss zu denen raus komme, weiß ich, dass ich einen guten Wettkampf hinter mir habe:-D Sind 2 Vereinskameraden dabei, lief es gut wenn ich mit plus 10% zu den Beiden raus komme:cool:

Zuzüglich Frau wohlgemerkt:cool: Und damals dachte ich nicht an eine Teilnahme an EM oder WM. Da zahlst du schon mal 500 oder mehr Euro nur als Startgeld. Kein Schuss, keine Übernachtung oder An/ Abreise ist da schon bezahlt.

Da ich Mittlerweile IROA- RO bin, wird es günstiger. Oft bekommt man im Auslande freie Kost, Logis und Startplatz gegen Arbeit. musst nur selbst hin kommen und die Munition zusätzlich investieren. Da geht es dann auch mal nach Rhodos. http://meo2018.skor.gr/en/home/
 
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