Staatlich geprüfte Jagdaufseher

Registriert
30 Dez 2016
Beiträge
3.081
...
Insofern könnte es mittlerweile Unterschiede in den jeweiligen Ausbildungsrichtlinien zum "Revierhegemeister" geben.
Hab ich ja gesagt.
Soweit ein Curriculum existiert, gilt es selbstverständlich nur für die angeschlossenen Verbände.
Manch ein Verband bietet erst gar keine (vergleichbare) Ausbildung an.
 
Registriert
30 Dez 2016
Beiträge
3.081
Welchem Zweck dient denn die Uniform?

Guillermo
Welchem Zweck dient eine einheitliche Bekleidung im Schützen-, Sport-, etc. Verein?

[Eine] Uniform symbolisiert die Funktion ihres Trägers und/oder dessen Zugehörigkeit zu einem Verband und zu einer Organisation (Bekleidung, Abzeichen, Nationalflagge u. a.). Durch das Tragen der Uniform soll das Individuum seinen Beruf oder seine Aufgabe verkörpern und seine Aufgabe als Funktionsträger besonders in den Vordergrund stellen. Mit dem Tragen der Uniform wird auch der Korpsgeist der Uniformträger ausgebildet und gefestigt
 
Registriert
30 Dez 2016
Beiträge
3.081
Es geht hier um Jagdaufseher. Die treten m. W. nicht im Rudel auf.

Guillermo
Man kann seine Zugehörigkeit zu einer Gruppe auch - oder gerade - nach außen sichtbar darstellen, wenn man alleine ist.

Welchem Zweck dient ein Bläserhutabzeichen? Eine Schießnadel? Ein ADAC-Aufkleber am Auto?
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
24 Jun 2017
Beiträge
4.696
Welchem Zweck dient denn die Uniform?

Guillermo

Der deutsche Michel ist obrigkeitshörig und die Uniform macht's möglich.


 
Registriert
30 Dez 2013
Beiträge
1.912
Da fragst Du den Falschen. Profilierungsäquivalente?
Ich hab den Tenor deiner Ausführungen verstanden. Es ging mir drum die sachl. Aussage zu zitieren und zur Diskussion zu stellen.
Für mich ist das Tragen einer Uniform zur Darstellung der Zuständigkeit für diesen Aufgabenbereich oder auch wegen der besseren Akzeptanz des Trägers ein historisches Relikt. Über sonstige Motive mag ich nicht spekulieren. Ich finde es aber spannend die unterschiedlichen Meinungen zu erfahren.

Guillermo
 
Registriert
24 Apr 2007
Beiträge
843
moin,
den Kurs habe ich seiner Zeit auch gemacht......in NRW, über ca 2 Wochen.
Ich würde sagen das ich quasi die JS Prüfung noch einmal abgelegt habe aber mit dem Schwerpunkt " Gesetzeskunde"...
würde ich den noch einmal machen? nein, sicher nicht!
o.k., eine Auffrischung des Wissen ist sicher nicht von Nachteil, aber irgend einen
Vorteil daraus ziehen? bei mir nicht ansatzweise.
Da würde ich viel lieber den Fallenlehrgang wiederholen, da könnte sich über die Zeit gesehen
was Neues ergeben haben bezüglich Techniken usw.

LG
dorfler
 
Registriert
3 Okt 2017
Beiträge
119
Ich hab die Ausbildung auch in Niedersachsen gemacht. Für mich stand die persönliche Weiterbildung im Vordergrund, einfach mal wieder das Wissen auffrischen und einiges dazu gelernt habe ich auch.
Persönlich würde diese Weiterbildung unter den genannten Punkten wieder machen.
Im Kurs war nur ein "spezieller" Waidmann welcher sich gefühlt auf eine "Polizeikarriere" vorbereiten wollte.
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
166
Zurzeit aktive Gäste
739
Besucher gesamt
905
Oben