Stellungnahme zum "Messerverbot"

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nachstehend eine Info der Firma Böker zum Thema Messerverbot. Da es in derem Interesse ist, veröffentliche ich es hier einfachmal, ohne Rücksprache:


An die Kunden der Heinr. Böker Baumwerk GmbH, Solingen

Am Mittwoch, den 20.02.2008, hat sich die Firma Böker als Vertreter der Solinger Messerindustrie zusammen mit Vertretern des Industrieverbands IVSH, des Schneidwarenfachhandels und der Fachpresse in einem persönlichen Gespräch mit dem Initiator Dr. Körting, Innensenator von Berlin, über den anstehenden Gesetzentwurf und die Folgen für den Messermarkt ausgetauscht.

In diesem Gespräch wurde von Dr. Körting eindeutig betont, dass die Motivation zur Gesetzesänderung nur in der Bekämpfung der hohen Jugendkriminalität in den deutschen Großstädten zu suchen ist. Die Politik möchte den vor Ort eingesetzten Polizisten verbesserte Möglichkeiten einräumen, Messer zu beschlagnahmen, die potentielle Gewalttäter mit sich führen.

Ausdrücklich wurde von Dr. Körting darauf hingewiesen, dass rechtschaffene und gesetzestreue Bürger, die ein Messer aus (Zitat) "legal reasons" mit sich führen, auch weiterhin nicht in den Focus der Polizei rücken werden.

Die Politik ist sich darüber im Klaren, dass die anstehende Gesetzesänderung eine große Verunsicherung im Messermarkt verursachen wird. Es ist nun die Aufgabe von Herstellern, Importeuren, Verbänden, Handel und Fachpresse gemeinsame Aufklärungsarbeit zu leisten und den eigentlichen Sinn und Zweck des Gesetzes zu kommunizieren.

Folgende Gesetzesänderung wurde am 22.02.2008 vom Deutschen Bundestag zum Thema Messer beschlossen (Auszug aus dem Gesetzentwurf):


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"Es ist verboten

Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
Dies gilt nicht

für den Transport in einem verschlosssenen Behältnis
sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt
Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."


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Was bedeutet der Entwurf in der Praxis?

Der Erwerb und der Besitz der betroffenen Messer bleiben vollkommen legal. Die Messer werden bewusst nicht als Waffe eingestuft, "da sie auch nützliche Gebrauchsgegenstände sind" (Begründung im Gesetzestext) und oft auch begehrte Lifestyle-Accessoires und Sammlerobjekte darstellen. Sie unterliegen weiterhin nicht dem Altersgebot ("ab 18 Jahre").

Es handelt sich bei dem Gesetzentwurf eben nicht um ein generelles Führungsverbot - mit ähnlicher Wirkung wie bei einem Totalverbot.

Das in dem Text erwähnte "Führen" von Messern meint konkret ein "zugriffsbereites Tragen" am Körper. Bei Aufbewahrung in einem Behältnis, wie einer Tasche oder auch in einem PKW-Handschuhfach, greift die Neuregelung nicht.

Die Gesetzesänderung greift aber auch überall dort nicht, wo Messer aus "legalen Gründen" eingesetzt oder eben auch nur geführt werden. Es geht hier um den so genannten sozial-adäquaten Gebrauch von Messern, sei es nun aus beruflichen Gründen oder auch bei Ausübung des Hobbies oder in der Freizeit, wie dies zum Beispiel bei Wanderern, Pfadfindern, Campern, Anglern, Jägern, Motorradfahrern, Mountainbikern, Messersammlern etc. der Fall ist.

Selbst der normale, private Einsatz und das damit verbundene mit sich Führen bei einem Picknick oder auch zur Vesper in einem Biergarten wird auch in Zukunft ohne Einschränkung möglich sein.

Den Initiatoren der Gesetzesänderung geht es nach eigenen Worten einzig und allein darum, gegenüber Risikozielgruppen gegebenenfalls eine Handhabe zum Einschreiten und auch zur Beschlagnahmung zu haben.

Selbst in diesem Fall wird es bei einer reinen Ordnungswidrigkeit bleiben und auf keinen Fall ein Straftatbestand gegeben sein.

Zusammengefaßt: Die neue Gesetzesregelung ist nicht mit einem Verbot der hier behandelten Messer verbunden und selbst das Führen wird im Grunde genommen erlaubt bleiben. Nämlich dann, wenn es aus beruflichen, sportlichen oder anderen, legalen Gründen, wie in der Freizeit, geschieht. Genau dies ist in der Regel der Fall.

Mit freundlichen Grüssen - Best Regards

Heinr. Böker Baumwerk GmbH
Carsten Felix-Dalichow
Geschäftsführer
Schützenstr. 30
42659 Solingen
 
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Den Initiatoren der Gesetzesänderung geht es nach eigenen Worten einzig und allein darum, gegenüber Risikozielgruppen gegebenenfalls eine Handhabe zum Einschreiten und auch zur Beschlagnahmung zu haben.

Die Initiatoren wurden wohl zu heiß gebadet! Was soll denn in dieser Hinsicht eine weitere spezialgesetzliche Regelung? Reichen denen denn die StPO und das OBG nicht aus, um einem Chaoten sein Messer abzunehmen?

Damit wird der Charakter eines Gesetzes, nämlich abstrakt-generell zu regeln, total adabsurdum geführt. Da kommen schöne Zeiten auf uns zu, wenn jetzt mehr als je zuvor für jeden Mist spezielle Gesetze wie das WaffG noch spezieller ausgeführt werden.

In dem Zusammenhang mal was anderes: Ab wann soll der Quatsch denn gelten und wo finde ich eine komplette Neufassung des Gesetzes ohne dieses ewige "setze/streiche"?
 
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Vorallem, jetzt kann man sich mit den Ordnungshütern rumstreiten, die ja auch nichts für so ein Gummi-Gesetz können. Man fährt mit dem öffentlichen Nahverkehr in die Stadt und möchte in den Biergarten gehen und wird unterwegs aufgehalten. Da ist doch der Ärger vorprogrammiert. Oder wenn ich zum Wandern gehe, dann muß ich auch über öffentliche Plätze. Das ist wieder typisch Deutsch, keine richtigen , klaren Regelungen. Nur wieder über den Gerichtsweg zu klären. Ich hoffe nur eins, das wenigstens unsere Ordnungskräfte dann soviel Hirn und Menschenkenntnis haben und nur die sog. potentiellen Gewalttäter zu kontrollieren.


Martin
 
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oder einem allgemein anerkannten Zweck dient

Wie sieht es mit dem Bedürfnis Selbstschutz aus? Ist das ein anerkannter Zweck? Wen ja ist, diese Regelung Absurd.
Betrachtet man dazu auch den § 34 StGB …
 
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Big Bore Fan schrieb:
Ich hoffe nur eins, dass wenigstens unsere Ordnungskräfte dann soviel Hirn und Menschenkenntnis haben .....

Dein Optimismus in Ehren, aber was ich bisher über Eure Legislative und Exekutive mitbekommen habe, lässt mich eher erschaudern :roll:
 
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Big Bore Fan schrieb:
Ich hoffe nur eins, das wenigstens unsere Ordnungskräfte dann soviel Hirn und Menschenkenntnis haben und nur die sog. potentiellen Gewalttäter zu kontrollieren.

Jeder, der eine Waffe (Messer) trägt, ist in den Augen der Obrigkeit ein potentieller Gewalttäter.

basti
 
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basti schrieb:
Big Bore Fan schrieb:
Ich hoffe nur eins, das wenigstens unsere Ordnungskräfte dann soviel Hirn und Menschenkenntnis haben und nur die sog. potentiellen Gewalttäter zu kontrollieren.

Jeder, der eine Waffe (Messer) trägt, ist in den Augen der Obrigkeit ein potentieller Gewalttäter.

basti

Wenn sie das glauben würden, gäbe es schon lange keine Sportschützen und Hobbyjäger mehr.
 
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Das Problem ist die Beweisumkehr:

Ich muss belegen, dass ich das Messer rechtmäßig führe.
Immer und immer wieder wird die Frage auftauchen ob ich mich noch im legalen Bereich befinde.
Ich schätze eine Situation ein. Der Ordnungshüter schätzt eine Situation ein. Und was, wenn er die Situation anders einschätz. Dann muß ich vor Gericht ziehen um den Weg ins Revier als legale Nutzung bestätigen zu lassen?
Der Richter wird mich dann fragen "...hätte ein Messer mit 11cm Klinge nicht auch gereicht?...". Man kann ja das 12cm Messer für den Fall der Fälle im abgeschlossenen Rucksack transportieren.

Man kann auch das Autofahren verbieten und dann für sozial adäquate Nutzung zulassen um die Autorennen der Jugendlich zu unterbinden.
 
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Ich muss belegen, dass ich das Messer rechtmäßig führe.
Immer und immer wieder wird die Frage auftauchen ob ich mich noch im legalen Bereich befinde.
Ich schätze eine Situation ein. Der Ordnungshüter schätzt eine Situation ein. Und was, wenn er die Situation anders einschätz. Dann muß ich vor Gericht ziehen um den Weg ins Revier als legale Nutzung bestätigen zu lassen?
Der Richter wird mich dann fragen "...hätte ein Messer mit 11cm Klinge nicht auch gereicht?...". Man kann ja das 12cm Messer für den Fall der Fälle im abgeschlossenen Rucksack transportieren.

Man kann auch das Autofahren verbieten und dann für sozial adäquate Nutzung zulassen um die Autorennen der Jugendlich zu unterbinden.
 
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Ich muss belegen, dass ich das Messer rechtmäßig führe.
Immer und immer wieder wird die Frage auftauchen ob ich mich noch im legalen Bereich befinde.
Ich schätze eine Situation ein. Der Ordnungshüter schätzt eine Situation ein. Und was, wenn er die Situation anders einschätz. Dann muß ich vor Gericht ziehen um den Weg ins Revier als legale Nutzung bestätigen zu lassen?
Der Richter wird mich dann fragen "...hätte ein Messer mit 11cm Klinge nicht auch gereicht?...". Man kann ja das 12cm Messer für den Fall der Fälle im abgeschlossenen Rucksack transportieren.

Man kann auch das Autofahren verbieten und dann für sozial adäquate Nutzung zulassen um die Autorennen der Jugendlich zu unterbinden.
 
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Das Problem ist die Beweisumkehr:

Ich muss belegen, dass ich das Messer rechtmäßig führe.
Immer und immer wieder wird die Frage auftauchen ob ich mich noch im legalen Bereich befinde.
Ich schätze eine Situation ein. Der Ordnungshüter schätzt eine Situation ein. Und was, wenn er die Situation anders einschätz. Dann muß ich vor Gericht ziehen um den Weg ins Revier als legale Nutzung bestätigen zu lassen?
Der Richter wird mich dann fragen "...hätte ein Messer mit 11cm Klinge nicht auch gereicht?...". Man kann ja das 12cm Messer für den Fall der Fälle im abgeschlossenen Rucksack transportieren.

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Nobody is perfect. :wink:
Dann muß ich vor Gericht ziehen...
Da ist nämlich das Problem, wegen jedem übereifrigen Polizeibeamten, müssen dann die Gerichte her um Recht zu sprechen. Und man weiß ja, wie diese im Fall "Waffen" meißt entscheiden.

Dein Optimismus in Ehren, aber was ich bisher über Eure Legislative und Exekutive mitbekommen habe, lässt mich eher erschaudern

Lass mich halt wenigstens ein klitzekeines bisschen Optimistisch sein. :roll:


Martin
 
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Ganymed schrieb:
Ooops. Nun steht das Ding zig mal hier.
Na ja. Jeder Anfang ist schwer....

Sicher, es ist schon schwer die 60 Sekunden abzuwarten bis man wieder ein Posting einstellen kann.

WH
Amadeus
 

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