Überlege einfach mal logisch: Steuern bezahlt auf Einkünfte. Benötigst Du bestimmte Dinge, um Deine Einkünfte erzielen zu können, wie z.B. der Berufsjäger ein Gewehr, Munition, Wäremschutzkeidung, Hund, dann räumt Dir der Staat die Möglichkeit ein, diese Ausgaben steuermindernd geltend zu machen. Bei Gütern, die lange halten und eine bestimmt Grenze überschreiten, dauert dies steuerliche Abschreibung mehrere Jahre, bei Winterstiefeln für € 250 geht das auf einen Schlag. Arbeitest Du nun aber als Oberkellner oder Tankwart, dann brauchst Du zu dieser Einkommenserzielung keine Kanone etc, also kannst Du es auch nicht steuerlich geltend machen.
Weil hier der Privatwaldeigentümer angesprochen wurde, reizt es mich zu einem kleinen Exkurs: der Fall geht so: ein Unternehmer kauft sich aus erbschaftssteuerlichen Gründen 120 Hektar Wald für 2 Mio. €. Der Einheitswert beträgt 50.000 € - er kann das Vermögen an einen nachkommen übertragen, ohne dass Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfällt. So weit, so gut. Bis es soweit ist, baut er Wege, eine "Unimoggarage", er hat über Jahre mehr Ausgaben als Einnahmen und dann kommt das Finanzamt und sagt: das ist nur Liebhaberei, alle Gegenrechnungen der betriebsbedingten Ausgaben gegen die Einnahmen fallen weg...upps, dann aber schnell den Betrieb ins Positive geführt...also darauf achten, wer ein solches Investment plant!