Steuer

Registriert
3 Jul 2012
Beiträge
15
Servus,

kann man als Berufsjäger den Erwerb einer Jagdwaffe und eines Waffenschranks oder ähnlichem von der Steuer absetzen, auch wenn man gar nicht als Berufsjäger arbeitet, sondern einer anderen Tätigkeit nachgeht?

Vielen Dank!

opfjager
 
Registriert
23 Mrz 2006
Beiträge
2.772
Nein. Auch wenn du Berufsjäger wärst geht das nicht.
Aber es gibt Freigrenzen für Berufskleidung die du in
der Steuer ansetzen kannst. Das geht auch als Förster.

Wenn du Berufsjäger warst jetzt aber als etwas anseres arbeitest
bist du auch kein Berufsjäger mehr sonder eben Schlosser, Maurer ,
oder was du jetzt auch immer machst.

Wie kommst du auf die Idee?? Ich kann ja wenn ich selbständig war und jetzt im Angestelltenverhältnis bin auch kein Werkzeug absetzen. Warum solte das der ehem. Berufsjäger können?? :lol:
 
Registriert
3 Jul 2012
Beiträge
15
Weil man als ausgebildeter Berufsjäger meines Wissens nach auch keine Jagdabgabe zahlen muss (Bayern). Dachte, dass die finanziellen Vorteile da noch weiter reichen...
 
Registriert
28 Nov 2005
Beiträge
6.737
[center:25ess9cn][/center:25ess9cn]
Schlawiener schrieb:
Nein. Auch wenn du Berufsjäger wärst geht das nicht.

Selbstverständlich geht das, wenn man als Berufsjäger arbeitet. Genauso wie Mun und anderer Schnickschnack. Bei selbstbejagenden Eigenjagdbesitzern geht das auch.

Nur bei Privatpersonen geht das nicht, da ist Jagd eindeutig als Luxus in der Steuergesetzgebung genannt.
 
Registriert
30 Dez 2003
Beiträge
808
Jain,

also: Alles teurere, sprich, Waffen, Optik, Hundezwinger etc werden über 5 Jahre abgeschrieben. Munition, Arbeitskleidung (sprich Jagdbekleidung), Hundezubehör etc wird abgesetzt. Hunde können an 6 Tagen pro Woche mit 2€ Futterkosten angerechnet werden.

Wer, wie in diesem Falle, zwar gelernter Revierjäger ist, aber nicht als solcher arbeitet, kann das natürlich auch nicht absetzten. Wie das ggfs mit angefangenen Abschreibungen läuft weiß ich nicht, das muß ein Steuermensch klären.
 
Registriert
31 Jan 2002
Beiträge
6.474
opfjager schrieb:
Servus,

kann man als Berufsjäger den Erwerb einer Jagdwaffe und eines Waffenschranks oder ähnlichem von der Steuer absetzen, auch wenn man gar nicht als Berufsjäger arbeitet, sondern einer anderen Tätigkeit nachgeht?

Vielen Dank!

opfjager

also ich würd mich jetzt mal als gegner des finanzamtes outen und sagen:
klar kann man das absetzen! aber: ...
und jetzt kommt das größere problem.
1. müsste man glaubhaft machen können, dass man später wieder in der sparte arbeitet (in welchem umfang auch immer). hier ist wichtig, dass generell eine positive überschussprognose vorgebracht werden kann.
wenn das der fall ist, dann kann das fa meines erachtens diese ausgaben nicht kürzen.
 
Registriert
20 Feb 2003
Beiträge
8.623
Halt Dich an Magnus, wenn zu Deiner Stellenbeschreibung die Ausübung zur Jagd gehört.
Andere Phantasien wie Glaubhaftmachung der zukünftigen erneuten berufsmäßigen Ausübung der Jagd kann ohne nachweisbare ernsthafte Anstrengungen sehr schnell in die Steuerhinterziehung und damit Unzuverlässigkeit münden. Ähnliches gilt für die Jagdabgabe.
 
Registriert
1 Jan 2010
Beiträge
8.839
Überlege einfach mal logisch: Steuern bezahlt auf Einkünfte. Benötigst Du bestimmte Dinge, um Deine Einkünfte erzielen zu können, wie z.B. der Berufsjäger ein Gewehr, Munition, Wäremschutzkeidung, Hund, dann räumt Dir der Staat die Möglichkeit ein, diese Ausgaben steuermindernd geltend zu machen. Bei Gütern, die lange halten und eine bestimmt Grenze überschreiten, dauert dies steuerliche Abschreibung mehrere Jahre, bei Winterstiefeln für € 250 geht das auf einen Schlag. Arbeitest Du nun aber als Oberkellner oder Tankwart, dann brauchst Du zu dieser Einkommenserzielung keine Kanone etc, also kannst Du es auch nicht steuerlich geltend machen.

Weil hier der Privatwaldeigentümer angesprochen wurde, reizt es mich zu einem kleinen Exkurs: der Fall geht so: ein Unternehmer kauft sich aus erbschaftssteuerlichen Gründen 120 Hektar Wald für 2 Mio. €. Der Einheitswert beträgt 50.000 € - er kann das Vermögen an einen nachkommen übertragen, ohne dass Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfällt. So weit, so gut. Bis es soweit ist, baut er Wege, eine "Unimoggarage", er hat über Jahre mehr Ausgaben als Einnahmen und dann kommt das Finanzamt und sagt: das ist nur Liebhaberei, alle Gegenrechnungen der betriebsbedingten Ausgaben gegen die Einnahmen fallen weg...upps, dann aber schnell den Betrieb ins Positive geführt...also darauf achten, wer ein solches Investment plant!
 
Registriert
3 Jul 2012
Beiträge
15
Also ist es wenig aussichtsreich, zu behaupten, ich brauch eine waffe, weil ich ja irgendwann in der zukunft wieder hauptberuflich als berufsjäger arbeiten möchte, und um den einstieg in den beruf zu schaffen brauche ich ja praktische übung, was ohne waffe nicht geht.

Naja.
 
Registriert
31 Jan 2002
Beiträge
6.474
OberförsterVS schrieb:
Weil hier der Privatwaldeigentümer angesprochen wurde, reizt es mich zu einem kleinen Exkurs: der Fall geht so: ein Unternehmer kauft sich aus erbschaftssteuerlichen Gründen 120 Hektar Wald für 2 Mio. €. Der Einheitswert beträgt 50.000 € - er kann das Vermögen an einen nachkommen übertragen, ohne dass Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfällt. So weit, so gut. Bis es soweit ist, baut er Wege, eine "Unimoggarage", er hat über Jahre mehr Ausgaben als Einnahmen und dann kommt das Finanzamt und sagt: das ist nur Liebhaberei, alle Gegenrechnungen der betriebsbedingten Ausgaben gegen die Einnahmen fallen weg...upps, dann aber schnell den Betrieb ins Positive geführt...also darauf achten, wer ein solches Investment plant!

nur mal so - ohne prüfung und weiterem nachdenken:

120 ha sind per se ein forstwirtschaftlicher betrieb!
damit einkünfte aus l&f!
dass man nun mit wald nicht jeden tag gewinne macht, ist selbst dem fa klar!
somit muss man mE nur per gutachten oder wie auch immer nachweisen, dass mit dem baumbestand ein insgesamt positives ergebnis zu erzielen ist!

mal angenommen, wir lassen die garage weg und finanzieren den kauf.
dann hast du auch ausgaben, die eindeutig mit dem erwerb zusammen hängen sprich:betriebsausgaben!
wenn du dein langfristiges darlehn nun tilgst sind zumind die zinsen u versicherung und grundabgaben und ggf. beiträge zur fbg betriebsausgaben.
wenn du keinen stammholz, brennholz etc verkaufst, hast du jahrelang verluste!
trotzdem ist es betriebsvermögen!
 
Registriert
28 Nov 2005
Beiträge
6.737
schalala schrieb:
mal angenommen, wir lassen die garage weg und finanzieren den kauf.
dann hast du auch ausgaben, die eindeutig mit dem erwerb zusammen hängen sprich:betriebsausgaben!
wenn du dein langfristiges darlehn nun tilgst sind zumind die zinsen u versicherung und grundabgaben und ggf. beiträge zur fbg betriebsausgaben.
wenn du keinen stammholz, brennholz etc verkaufst, hast du jahrelang verluste!
trotzdem ist es betriebsvermögen!

Glaubs mir, so einfach haben schon viele gedacht. Meistens verliert man gegen das Finanzamt. Gerade bei den forstlichen Hobbybetrieben sind die Jungs mittlerweile extrem unentspannt. Wer meint er kommt mit sowas durch, kanns aber ruhig versuchen... :18:

Die Kaufpreisfinanzierung ist übrigens auch bei anderen Immobilien nicht geltend zu machen. Das Trennen von aufstehendem Bestand (dann als Betriebskapital geltend machen) und Grundwert war ne klasse idee, dachten zumindest viele ( :13: ). Ist mittlerweile durchgefochten und von ganz oben gekippt worden. also Pustekuchen!

Zwei Dinge kommen sicher: Der Tod und die Steuer.
 
Registriert
31 Jan 2002
Beiträge
6.474
saujager1977 schrieb:
Glaubs mir, so einfach haben schon viele gedacht. Meistens verliert man gegen das Finanzamt. Gerade bei den forstlichen Hobbybetrieben sind die Jungs mittlerweile extrem unentspannt. Wer meint er kommt mit sowas durch, kanns aber ruhig versuchen... :18:

Die Kaufpreisfinanzierung ist übrigens auch bei anderen Immobilien nicht geltend zu machen. Das Trennen von aufstehendem Bestand (dann als Betriebskapital geltend machen) und Grundwert war ne klasse idee, dachten zumindest viele ( :13: ). Ist mittlerweile durchgefochten und von ganz oben gekippt worden. also Pustekuchen!

Zwei Dinge kommen sicher: Der Tod und die Steuer.

mit 120ha hab ich NIE ein problem beim FA! das ist mal sicher!
trotzdem sehe ich das mit den hobby-betrieben ähnlich wie du!

aber ab einer gewissen größenordnung kann das fa leider nicht mehr dagegen an...
und es gibt da auch noch ganz einfache, aber auch kostspieligere methoden...die sind sicher!

aber: jagd kann man auch damit nicht absetzen!
 
Registriert
28 Nov 2005
Beiträge
6.737
schalala schrieb:
aber ab einer gewissen größenordnung kann das fa leider nicht mehr dagegen an...
und es gibt da auch noch ganz einfache, aber auch kostspieligere methoden...die sind sicher!

aber: jagd kann man auch damit nicht absetzen!

Ich kann Dir sicher sagen, dass das Finanzamt bei sowas auch gegen wesentlich grössere Betriebe ankommt... :26:

Doch, Jagd kann man geltend machen. Sogar in gut kalkulierten Fällen jagdpachten. Aber das wie und unter welchen Rechnungen würde jetzt hier echt zu weit führen...
 
Registriert
31 Jan 2002
Beiträge
6.474
saujäger!
es kommt darauf an!

so einfach ist es :)
aber bei reinen forstwirtschaftlichen betrieben hast du eigentlich eher einnahmen aus der verpachtung des jagdrechtes ... entweder im rahmen der genossenschaft oder aber, wenn du groß genug bist und zusammenhängende flächen meinetwegen auch als eigenjagdbezirk!

hiervon gehe ich aber bei "hobby-betrieben" mal nicht aus!
insofern wird es dann schwierig jagd abzusetzen!

und ganz einfach:
warum willst du jagd absetzen?
um dir private vorteile zu verschaffen. amen!
und dann ist ein steuerlicher entnahme-anteil zu berücksichtigen und es führt zu keinem vorteil!
also: einfach jagen und sich freuen, wenn man mal mehr wild verkauft, als man an pacht bezahlt!
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
145
Zurzeit aktive Gäste
383
Besucher gesamt
528
Oben