Steuerfachleute hier ?

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Hallo,
folgender Sachverhalt :

Ich habe für den Abschluss eines Festnetz-Vertrages im Jahr 2020 vom Vergleichsportal 180 Euro Gutschrift erhalten.
Wo muss ich die in der Einkommenssteuererklärung 2020 aufnehmen und wie viel Umsatzsteuer ist da normalerweise enthalten ? (war vor Juli 2020)

Danke, waldameise
 
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Ich würde es einfach vom Aufwand abziehen.

Leistungszeitpunkt vor dem 1.7. = 19%

so würde ich es auf die schnelle sehen...
 
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17 Feb 2015
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Vom Aufwand abzuziehen wäre es wenn es eine Gutschrift vom Telefondienstleister wäre. Da er die Gutschrift aber von dritter Seite bekommen hat wäre es mE mit 50% in den sonstigen betrieblichen Erlösen gut aufgehoben. Konto müsste etwas enthalten von wegen "unregelmäßig", mit welchem Kontenrahmen buchst du denn?

Umsatzsteuer müsste ausgewiesen sein. Nur wenn Leistungszeitpunkt zwischen 01.07.2020 und 31.12.2020 läge dann 16%, ansonsten 19%.
 
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7 Mai 2014
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Ich habe ja mal wieder keine Ahnung in diesem Fall, aber ...... nach 20 Jahren Selbstständigkeit habe ich gelernt, dass a) Steuerecht selten logisch ist und b) das durchaus von den Finanzbehörden geprüft wird.

Gerade die MwSt. in 2020 birgt einige Fallstrike, wenn z.B. es sich nicht um eine Warenlieferung handelt und somit der Tag der Leistungserbringung exakt feststeht.

Wen die Gutschrift sich auf das ganze Jahr bezieht könnte es doch sein, dass der Betrag in 16% und 19% aufgeteilt werden muss, oder?
Weisst der Absender keine MwSt. aus?

Daher mein Tipp: Such dir einen Steuerberater der das für dich macht.
 
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17 Feb 2015
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Steuerberater kann er auch beauftragen um nur diesen Fall zu klären.

Bei einer Lieferung ist in den meisten Fällen eine Terminierung und somit der USt.-Satz ziemlich eindeutig.

Aber gerade bei einer Leistung muss da einiges geprüft werden bis man sicher sein kann. Bei einer Leistung, die vom 01.07.2020 bis zum 31.01.2021 lief kann z.Bsp. ein Umsatzsteuersatz mit 19% auf die gesamte Leistung richtig sein.
 
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31 Jan 2002
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Wer hat den Vertrag geschlossen?
Wo läuft der Vertrag?

Ich würde, wenn ich es pragmatisch sehe u die Höhe des Betrags betrachte, mir da ehrlicherweise wenig Gedanken machen.

Läuft der Anschluss voll betrieblich u du buchst 50 % private Nutzung, würde ich es auch bei der Gutschrift so handhaben.
Läuft der Anschluss privat u du buchst 50% der Kosten als Betriebsausgaben, dann würde ich die Gutschrift gar nicht betrieblich berücksichtigen.
Das Risiko beträgt ertragsteuerlich 90 EUR zzgl der ust Geschichte.
Durchaus überschaubar u wenn dass die einzige Feststellung bei einer Prüfung wäre, durchaus auch ein Grund für eine dienstaufsichtsbeschwerde wegen Vergeudung von Steuergeldern 🤪
 
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17 Feb 2015
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Wenn du also Steuerfachmann bist legst du bei allen Ergebnissen von BPs mit weniger als 50 Euro Nachzahlung Dienstaufsichtsbeschwerde ein? Wie ist da deine Erfolgsquote?

Davon abgesehen: er hat gefragt wie es zu behandeln ist. Ihm dann zu sagen, Schwamm drüber, kann ein Praxistipp sein. Er hat aber gefragt wie es richtig ist.
 
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31 Jan 2002
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Ich habe geschrieben dass ich es bei dem Betrag pragmatisch sehen würde u habe nach dem Sachverhalt gefragt.

Im Regelfall gibt es keine Prüfung mit 50 € prüfungsfeststellung.
Entweder findet der Prüfer mehr oder er hat keine Feststellung.
 
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31 Jan 2002
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Wenn du wegen 50 € noch mit dem Finanzamt diskutieren willst, kostet das Gespräch den Mandanten mehr als das Ergebnis im Erfolgsfall 🤔
 
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10 Nov 2010
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Danke, die Diskussion hat mir geholfen.
Ich mache es über sonstige betriebliche Erlöse mit 19% Ust für die Hälfte der Gutschrift.
Ansonsten ist alles klar und wie sonst, deswegen nehem ich dieses Jahr keinen Steuerberater.
Die zwei unterschiedlichen Umsatzsteuersätze in 2020 sind aber ziemlich lästig.
 

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