Stilblüten im Netz

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Braucht sie...
Ich meine mich zu erinnern, dass der sogar bei Nutzung erst 5 Jahre alt sein darf bzw alle 5 Jahre wiederholt werden muss.

Edit:
5 Jahre ist nur bei Böllerkanonen - der Scharfbeschuss gilt wohl unbegrenzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöschtes Mitglied 8792

Guest
Braucht sie...
Ich meine mich zu erinnern, dass der sogar bei Nutzung erst 5 Jahre alt sein darf bzw alle 5 Jahre wiederholt werden muss.

Edit:
5 Jahre ist nur bei Böllerkanonen - der Scharfbeschuss gilt wohl unbegrenzt.

Der scharfe Beschuss ist aber nicht so einfach. Habe ich vor ca. 25 Jahren mal versucht. Beschussamt Ulm. Aussage war , das die Kanone nur scharf beschossen wird, wenn ein Nachweis vorliegt, wo ich damit schiessen darf.
Unser Schiessstand ist leider nicht für Kaliber 50mm ausgelegt 😄
Damals ging das nur auf dem Truppenübungsplatz in Meppen.
Als Normalsterblicher unmöglich.
Wenn die Kanone einen scharfen Beschuss hat, darf sie auch nicht mehr zum Böllern verwendet werden .
Deswegen habe ich sie damals als Böller beschiessen lassen
 
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26 Jan 2005
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Bei den Abständen müsste davor etwas Aimpointartiges montiert gewesen sein.

WTO
 
S

Schorse2210

Guest
Wolt ich auch sagen, sieht scheisse aus, ob es funktioniert kann man auf dem Bild nicht sehen!
 

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