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In dem verlinkten bericht, steht nichts von einer Anzeige?!? Verloren, gefunden und abgegeben. Mehr steht in dem bericht nicht.
!!! !!!Normalerweise bleibt man bei so einem Befund stehen , rührt nichts an und ruft die Behörden. Es könnte sich ja um einen Tatort handeln.
(Vorläufige) Festnahme.... es könnte eher mit einer Verhaftung enden ...
Das ist ein ganz anderer Fall!
Normalerweise bleibt man bei so einem Befund stehen , rührt nichts an und ruft die Behörden. Es könnte sich ja um einen Tatort handeln.
Das kann nicht sein:Imho gibt es da keinen Spielraum. Es wurden ja auch während der letzten Amnestie Bürger wegen unerlaubten Führens angezeigt weil sie Waffen abgeben wollten.
Ist richtig. Sollte nur als Beispiel für das wohlwollende "Augenmaß" sein, welches einen treffen kann. Alter Gasrevolver ohne Muni...Das ist ein ganz anderer Fall!
Genauso würde ich das machen, denn wurde mit der Knarre ne Straftat begangen und ich fasse das Teil an, sind dann meine Fingerabdrücke drauf! Und das könnte Sche.....ausgehen.Hoch verdächtig diese Angelegenheit , es könnte eher mit einer Verhaftung enden als nur mit einer Strafanzeige.
Normalerweise bleibt man bei so einem Befund stehen , rührt nichts an und ruft die Behörden. Es könnte sich ja um einen Tatort handeln
Ich sehe mich schon im Wald stehen und laut "Behörde" rufen.Normalerweise bleibt man bei so einem Befund stehen , rührt nichts an und ruft die Behörden. Es könnte sich ja um einen Tatort handeln.
Das ist auch nicht mehr der alte Gesetzestext. Genau wegen der Probleme der vorangegangenen Amnestieregelungen wurde das geändertDas kann nicht sein:
§ 58 Abs. 8 WaffG:Wer eine am 6. Juli 2017 unerlaubt besessene Waffe oder unerlaubt besessene Munition bis zum 1. Juli 2018 der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständige Behörde oder Polizeidienststelle oder wegen unerlaubten Verbringens bestraft.
Gesetzestext in der am 25.07.2009 geltenden Fassung:
"Verbringen" meint allg. eben nicht Führen (vulgo "Transport"), sondern den Grenzübertritt von/nach Deutschland.....oder unerlaubten Verbringens bestraft.