Strafanzeige als Dankeschön?

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In dem verlinkten bericht, steht nichts von einer Anzeige?!? Verloren, gefunden und abgegeben. Mehr steht in dem bericht nicht.
 
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Normalerweise bleibt man bei so einem Befund stehen , rührt nichts an und ruft die Behörden. Es könnte sich ja um einen Tatort handeln.

Absolut richtig. Bei einem Zufallsfund von Ottonormalbürger wird im Endeffekt aber auch nichts passieren, wenn er die Waffe aufhebt und auf direktem Weg zur nächsten Polizeidienststelle bringt. Selbst wenn sich ein übereifriger StA da profilieren möchte, wird jeder halbwegs gute Strafverteidiger mit Leichtigkeit alle Ankkagepunkte bzgl. unerlaubtem Besitz/Führen wegfegen, wenn man sich nicht selbst schon um Kopf und Kragen geredet hat. Mehr als eine Verwarnung der StA und Einstellung des Verfahrens ist so erst mal nicht zu erwarten. ABER: Es kommt auf den Einzelfall an und da können Kleinigkeiten schon mal einiges Ausmachen.

Beispielsweise bei den Anzeigen während der oben angesprochenen Amnestie: Dort geht man i.d.R. nicht von einem überraschenden(!) Zufallsfund aus und erwartet, dass der Beschuldigte sich vorab entsprechend informiert, wie die Waffen zu transportieren/führen sind und mutet ihm diese Auflagen auch zu, immerhin entgeht er damit einer sonst erheblicheren Strafe.
 
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Imho gibt es da keinen Spielraum. Es wurden ja auch während der letzten Amnestie Bürger wegen unerlaubten Führens angezeigt weil sie Waffen abgeben wollten.
Das kann nicht sein:
§ 58 Abs. 8 WaffG:
Wer eine am 6. Juli 2017 unerlaubt besessene Waffe oder unerlaubt besessene Munition bis zum 1. Juli 2018 der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständige Behörde oder Polizeidienststelle oder wegen unerlaubten Verbringens bestraft.
Es sei denn:
Satz 1 gilt nicht, wenn
1.
vor der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe dem bisherigen Besitzer der Waffe die Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden ist oder
2.
der Verstoß im Zeitpunkt der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der bisherige Besitzer dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste.
 
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Hoch verdächtig diese Angelegenheit , es könnte eher mit einer Verhaftung enden als nur mit einer Strafanzeige.

Normalerweise bleibt man bei so einem Befund stehen , rührt nichts an und ruft die Behörden. Es könnte sich ja um einen Tatort handeln
Genauso würde ich das machen, denn wurde mit der Knarre ne Straftat begangen und ich fasse das Teil an, sind dann meine Fingerabdrücke drauf! :unsure: Und das könnte Sche.....ausgehen.
MfG.
 
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Normalerweise bleibt man bei so einem Befund stehen , rührt nichts an und ruft die Behörden. Es könnte sich ja um einen Tatort handeln.
Ich sehe mich schon im Wald stehen und laut "Behörde" rufen.
Ich weiß, die meißten Menschen sind ohne Schmartfon nicht mehr überlebensfähig. Bei mir stellt sich jedoch die Frage was denn nu, stehen bleiben oder Behörden rufen?
 
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Das kann nicht sein:
§ 58 Abs. 8 WaffG:
Wer eine am 6. Juli 2017 unerlaubt besessene Waffe oder unerlaubt besessene Munition bis zum 1. Juli 2018 der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständige Behörde oder Polizeidienststelle oder wegen unerlaubten Verbringens bestraft.
Das ist auch nicht mehr der alte Gesetzestext. Genau wegen der Probleme der vorangegangenen Amnestieregelungen wurde das geändert ;)
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Richtig. Der PVB hat zunächst erstmal pflichtgemäß die Anzeige zu fertigen.
In der Regel wurden/werden diese Verfahren aber einfach wieder eingestellt.
 
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27 Jul 2016
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Hei,

bestimmt kann man da noch was wegen gerechtfertigtem Notstand zusammen zaubern. Also wenn man keine Möglichkeit hat die Behörden zu informieren, würde ich die Waffe lieber sicherstellen, damit davon keine Gefahr mehr ausgehen kann...

Übrigens, eine "Anzeige" bedeutet nur, dass die Polizei der Staatsanwaltschaft "anzeigt", dass etwas vorgefallen ist. Rechtliche Bewertung muß die Staatsanwaltschaft dann vornehmen. Das ist auch gut so und das Prinzip unserer Gewaltenteilung, wenn ich das aus meiner Schulzeit noch richtig weiß...


Grüße Tom
 
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Gesetzestext in der am 25.07.2009 geltenden Fassung:
(8) Wer eine am 25. Juli 2009 unerlaubt besessene Waffe bis zum 31. Dezember 2009 unbrauchbar macht, einem Berechtigten überlässt oder der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten Verbringens bestraft.
Da haben wohl wieder einige SB übers Ziel hinaus geschossen.
Interessant wäre zu erfahren, ob es auch jemals zu einer Verurteilung kam.
 

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