Strafanzeige als Dankeschön?

G

Gelöschtes Mitglied 21941

Guest
Da hat sich doch einfach mal wieder einer profilieren/den harten Hund raushängen wollen.
Mir hat mal n Staatsanwalt erzählt, dass er bei Strafanzeigen "solcher Art" den Vorgesetzten des anzeigenden Beamten zu sich ins Büro bestellt....

Mit solchen Nummern sorgt man nur dafür, dass entsprechende Gerätschaften nicht mehr bei der Polizei abgegeben werden, respektive "verschwinden".
 
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Gesetzestext in der am 25.07.2009 geltenden Fassung:
(8) Wer eine am 25. Juli 2009 unerlaubt besessene Waffe bis zum 31. Dezember 2009 unbrauchbar macht, einem Berechtigten überlässt oder der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten Verbringens bestraft.
Da haben wohl wieder einige SB übers Ziel hinaus geschossen.
Interessant wäre zu erfahren, ob es auch jemals zu einer Verurteilung kam.
Nein. Das war damals Gesetz. Es ist erst zur letzten Amnestie geändert worden (siehe Regelungsdatum) weil diese Anzeigen eben zwangsläufig waren.
Auch sind dafür keine Sachbearbeiter zuständig gewesen, sondern natürlich die Polizei.
 
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Unseren Waffenbehörden hat man übrigens alle Ermessensfreiräume quasi verboten. Alle irgendwie nachweisbaren Regelverstösse sind zur Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit heranzuziehen, egal ob die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht einstellen bzw. gar nicht erst verfolgen.

Wollen wir mal hoffen, das der ehrliche Finder der Polizeipistole kein LWB ist...:cool:

basti
 
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Egal wie , in diesem Land kann man eh nur noch die Hände vors Gesicht halten.

Nachdem ja die Handybenutzung am Steuer auf öffentl. Strassen sinnvollerweise seit langem verboten ist, kam jetzt jemand in irgendeinem klimatisierten dt. Behördenbüro auf den Einfall das das gleiche auch für die Handmuschel am Spiralkabel eines normalen Funkgerätes gelten soll.
Wo kommen wir noch hin wenn das immer so weitergeht
 
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Das WaffG kennt aber durchaus das "Finden einer Waffe". Früher hiess es auch ausdrücklich, dass man für das Erwerben durch Fund keine WBK brauche. Das scheints jetzt nicht mehr zu geben.
Jetzt heisst es nur noch im § 37
(1) Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf, 1.
beim Tode eines Waffenbesitzers, als Finder oder in ähnlicher Weise,
2.
.......
in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.
Daraus würde ich schließen, dass man besagten Fundgegenstand sehr wohl in Besitz nehmen darf, und sei es nur zur Eigentumssicherung, und dann eben der Fundbehörde, das ist AUCH die Polizei, anzeigt.
 
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420
....
Daraus würde ich schließen, dass man besagten Fundgegenstand sehr wohl in Besitz nehmen darf, und sei es nur zur Eigentumssicherung, und dann eben der Fundbehörde, das ist AUCH die Polizei, anzeigt.

Korrekt!!
ABER!
Was man eben erstmal NICHT darf ist das Ding einfach bei der Polizei vorbeizubringen. Da kommt dann ruckzuck das nicht erlaubnisfreie Führen ins Spiel, auch wenn die Waffe inzwischen entladen und nicht zugriffsbereit auf Revier getragen wird.
Die müssen das Eisen bei Dir daheim abholen, dann bist Du aus dem Schneider!
 
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Ich sehe mich schon im Wald stehen und laut "Behörde" rufen.
Ich weiß, die meißten Menschen sind ohne Schmartfon nicht mehr überlebensfähig. Bei mir stellt sich jedoch die Frage was denn nu, stehen bleiben oder Behörden rufen?

Ganz genau, mir könnte das auch nicht passieren weil halt immer Telefon dabei, aber wenn ich an meine bei Waffen unbedarfe Schwiegermutter denke, die würde eine Waffe die sie z.B. beim wandern findet 100% einpacken und zur Polizei bringen, könnten sich ja Kinder dran verletzen.

Und jetzt mal Frage an Leute hier die sich wirklich auskennen: Was ist denn in so einem Fall mit rechtfertigendem Notstand weil eine geladene Waffe ja durchaus gefährlich ist? Also ganz konkret als Beispiel: mein Vater der bei der BW gelernt hat mit Waffen umzugehen aber keine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt, findet beim Spaziergang oder Waldarbeit Waffe, Handy nicht dabei, kontrolliert Ladezustand, entläd und sichert ggf., nimmt dann mit nach Hause und ruft die Polizei an?
 
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Korrekt!!
ABER!
Was man eben erstmal NICHT darf ist das Ding einfach bei der Polizei vorbeizubringen. Da kommt dann ruckzuck das nicht erlaubnisfreie Führen ins Spiel, auch wenn die Waffe inzwischen entladen und nicht zugriffsbereit auf Revier getragen wird.
Die müssen das Eisen bei Dir daheim abholen, dann bist Du aus dem Schneider!

Wo siehst du den Unterschied zwischen aufheben und mit nach Hause nehmen und aufheben und zur Fundbehörde (auch die Polizei ist Fundbehörde im Sinne des Gesetzes) bringen?
Sollte man sie wirklich nicht anrühren dürfen, bestünde zwischen der Auffindung und dem Eintreffen der Fundbehörde (ganz gleich ob das ein Sepp des Fundamtes oder Polizei ist) ja immer die gar nicht so abstrakte Gefahr, dass sie noch einer finded und Unfug damit anstellt. Schließlich bist du ja nicht verpflichtet, auszuharren, bis irgendwer kommt und dich ablöst bzw. entlässt.
Gruß
Manni
 

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