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Ja, ist mir zwischenzeitig auch aufgefallen, sorry."Verbringen" meint allg. eben nicht Führen (vulgo "Transport"), sondern den Grenzübertritt von/nach Deutschland.
basti
Ja, ist mir zwischenzeitig auch aufgefallen, sorry."Verbringen" meint allg. eben nicht Führen (vulgo "Transport"), sondern den Grenzübertritt von/nach Deutschland.
basti
Nein. Das war damals Gesetz. Es ist erst zur letzten Amnestie geändert worden (siehe Regelungsdatum) weil diese Anzeigen eben zwangsläufig waren.Gesetzestext in der am 25.07.2009 geltenden Fassung:
(8) Wer eine am 25. Juli 2009 unerlaubt besessene Waffe bis zum 31. Dezember 2009 unbrauchbar macht, einem Berechtigten überlässt oder der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten Verbringens bestraft. Da haben wohl wieder einige SB übers Ziel hinaus geschossen.
Interessant wäre zu erfahren, ob es auch jemals zu einer Verurteilung kam.
Ist ja jetzt geklärt https://forum.wildundhund.de/threads/strafanzeige-als-dankeschoen.127879/post-4299264Nein. Das war damals Gesetz.
Auch sind dafür keine Sachbearbeiter zuständig gewesen, sondern natürlich die Polizei.
Wie ich schon schrieb, sind die Anzeige eingesteltt worden.Ist ja jetzt geklärt https://forum.wildundhund.de/threads/strafanzeige-als-dankeschoen.127879/post-4299264
Aber, wurde jemals jemand verurteilt?
....
Daraus würde ich schließen, dass man besagten Fundgegenstand sehr wohl in Besitz nehmen darf, und sei es nur zur Eigentumssicherung, und dann eben der Fundbehörde, das ist AUCH die Polizei, anzeigt.
erlaubnisfreie Führen
Auch wenn sie nicht zugriffsbereit im Stufe 1 Rucksack, im abgeschlosssenen Kofferraum des Autos auf dem Abschleppwagen, zur Polizei transportiert wird?
CdB
Ich sehe mich schon im Wald stehen und laut "Behörde" rufen.
Ich weiß, die meißten Menschen sind ohne Schmartfon nicht mehr überlebensfähig. Bei mir stellt sich jedoch die Frage was denn nu, stehen bleiben oder Behörden rufen?
Korrekt!!
ABER!
Was man eben erstmal NICHT darf ist das Ding einfach bei der Polizei vorbeizubringen. Da kommt dann ruckzuck das nicht erlaubnisfreie Führen ins Spiel, auch wenn die Waffe inzwischen entladen und nicht zugriffsbereit auf Revier getragen wird.
Die müssen das Eisen bei Dir daheim abholen, dann bist Du aus dem Schneider!