Strafanzeige als Dankeschön?

BAL

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Imho gibt es da keinen Spielraum. Es wurden ja auch während der letzten Amnestie Bürger wegen unerlaubten Führens angezeigt weil sie Waffen abgeben wollten.
 
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Wie ist denn die Zuverlässigkeit des Beamten zu bewerten??
Ein Jäger oder Sportschütze hätte wahrscheinlich erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit!

Und: Wenn der ehrliche Finder der Waffe auch noch dafür bestraft werden sollte, weil er die Waffe abgegeben hat, so sollte man sich das merken und bei einem Waffenfund ....?!
D.T.
 
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Toll, da kommt mir einer damit den Wiki-Eintrag zum Offizialdelikt zu verlinken. :rolleyes::giggle:

Würdest Du Deine Wiki-Einträge auch mal lesen, dann wäre darin zu finden dass eine Straftat was mit Tatbestandsmäßigkeit + Schuld + Rechtswidrigkeit zu tun hat.

Wenn ich zu einem Thema schreibe, dass TATBESTANDSMÄSSIGKEIT (von mir vormuliert: "das Vorliegen eines Tatbestands") noch längst nicht alles ist was es braucht.
Dann hab ich mir
a) Was dabei gedacht
und
b) Den Finger auf die krude Logik des juristischen Halbwissens gelegt, die solchen Forenfragen in aller Regel zu Grunde liegt.
 
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Nein da gibt es keinen Ermessenspielraum... Die Anzeige muss gestellt werden. Und dann wird halt festgestellt: Waffe gefunden, abgegeben, alles richtig gemacht und dann eingestellt. Ganz normaler Vorgang. Quasi die nachträgliche offizielle Feststellung das alles korrekt lief. Hat eine Bekannte auch durch die in einem alten Haus Munition gefunden hatte.
 

BAL

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Na, wenn Du das alles so super weisst, dann kannst Du mir auch sicher erklären, warum der Finder der Waffe nicht des illegalen Führens anzuklagen ist, die Ablieferer illegaler Waffen im Rahmen der letzten Amnestie aber schon.

Der Tatbestand des Führens lag im eingangs geschilderten Fall unbestritten vor.
Die Schuld ergibt sich daraus, daß der Täter den Fund der Waffe bei der Polizei anzeigen und diese die Waffe hätte sicherstellen müssen. Unwissenheit schütz vor Strafe nicht!
Rechtswidrig war das Führen wohl auch unbestritten.

Ich lasse mich natürlich gern eines Besseren belehren. Dazu bedarf es dann aber mehr, als ein paar Worthülsen hinzustreuen.
 
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Na, wenn Du das alles so super weisst, dann kannst Du mir auch sicher erklären, warum der Finder der Waffe nicht des illegalen Führens anzuklagen ist, die Ablieferer illegaler Waffen im Rahmen der letzten Amnestie aber schon.
Ich habe Dir jetzt ein Wort fett markiert. Dazu darfst Du dann Google und die Fachliteratur so lange wälzen bis Dir vielleicht klar wird was Dein Vorposter längst geschrieben hat.

Der Tatbestand des Führens lag im eingangs geschilderten Fall unbestritten vor.
Die Schuld ergibt sich daraus, daß der Täter den Fund der Waffe bei der Polizei anzeigen und diese die Waffe hätte sicherstellen müssen. Unwissenheit schütz vor Strafe nicht!
Rechtswidrig war das Führen wohl auch unbestritten.
Prima, hast Du jetzt als Rechtsgelehrter jetzt mal eben so durchgewürdigt. (y)
2x liegt vor. Plus einmal noch eine der Worthülsen ("Unwissenheit...") die Du selber vorgibst nicht zu mögen.

Es liegt mir fern mein Wochende mit Wiki-Juristerei zu verbringen. Such Dir jemand anderen.
 

BAL

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Ich schrieb, daß ich mich gern eines Besseren belehren lasse. Wenn Du das nicht kannst frage ich mich, was Du hier überhaupt rumhupst!
 
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Merkwürdige Geschichte , man findet eine Waffe und bringt sie auf das nächste Revier.

Hoch verdächtig diese Angelegenheit , es könnte eher mit einer Verhaftung enden als nur mit einer Strafanzeige.

Normalerweise bleibt man bei so einem Befund stehen , rührt nichts an und ruft die Behörden. Es könnte sich ja um einen Tatort handeln.
 
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