Streit um die Gams, Nationalpark-Chef gegen Wildbiologin

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beide Parteien können es sich finanziell leisten durch mehrere Instanzen zu gehen.
 
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Wurde auch Mal Zeit dem ganzen einen Riegel vorzuschieben... Vielleicht sollte das Mittel der rechtlichen Auseinandersetzung künftig öfter angewendet werden...
 
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Das nicht rechtskräftige Urteil der ersten Instanz basiert auf rhetorischen Spitzfindigkeiten.
Wenn Gemsen ausserhalb der Zeit vom 1. August bis 15. Dezember erlegt werden, dann werden sie nach dem normalen Sprachgebrauch in der Schonzeit laut dem bayerischen Jagdgesetz erlegt.
Ganz präzise könnte man auch sagen "während der Schonzeitaufhebung" oder "während der regulären Schonzeit", das macht es in der Praxis aber nicht besser, gerade auch in einem angeblichen Nationalpark.

Die Chancen sind wohl ganz gut, dass dieser Rechtsstreit letztlich so zu Gunsten des Vereins "Wildes Bayern" ausgeht wie der hier :
 
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Das nicht rechtskräftige Urteil der ersten Instanz basiert auf rhetorischen Spitzfindigkeiten.
Wenn Gemsen ausserhalb der Zeit vom 1. August bis 15. Dezember erlegt werden, dann werden sie nach dem normalen Sprachgebrauch in der Schonzeit laut dem bayerischen Jagdgesetz erlegt.
Ganz präzise könnte man auch sagen "während der Schonzeitaufhebung" oder "während der regulären Schonzeit", das macht es in der Praxis aber nicht besser, gerade auch in einem angeblichen Nationalpark.

Die Chancen sind wohl ganz gut, dass dieser Rechtsstreit letztlich so zu Gunsten des Vereins "Wildes Bayern" ausgeht wie der hier :
Das eine suggeriert eine Straftat, das andere erklärt, dass eine Ausnahme von der bestehenden Gesetzeslage genutzt wurde. Das ist schon ein massiver qualitativer Unterschied.
 
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Das eine suggeriert eine Straftat, das andere erklärt, dass eine Ausnahme von der bestehenden Gesetzeslage genutzt wurde. Das ist schon ein massiver qualitativer Unterschied.

Nö! Wenn man sich schon auf diesem Terrain bewegt, dann suggeriert "das eine" maximal eine Ordnungswidrigkeit! Insofern ist das Urteil - zumal noch nicht rechtskräftig - halt ein Pyrrhussieg, nicht weniger, aber auch nicht mehr!
 
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Nö! Wenn man sich schon auf diesem Terrain bewegt, dann suggeriert "das eine" maximal eine Ordnungswidrigkeit! Insofern ist das Urteil - zumal noch nicht rechtskräftig - halt ein Pyrrhussieg, nicht weniger, aber auch nicht mehr!
Auch das Suggerieren einer Ordnungswidrigkeit würde ich mir nicht gefallen lassen.
An welcher Stelle ist das ein Pyrrhussieg?
 
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Auch das Suggerieren einer Ordnungswidrigkeit würde ich mir nicht gefallen lassen.
An welcher Stelle ist das ein Pyrrhussieg?

Ach weißt Du, wenn man (u.a. auch) hier mitbekommt, mit welcher Nonchalance über rechtliche Bestimmungen hinweg gesehen wurde und wird, wenn man sieht, wie OWis, gerade hinsichtlich der diversen Varianten von Schonzeitvergehen (wir erinnern uns an die Zeiten, als Rehböcke im Winter die forstfiskalischen DJ-Strecken zierten oder der mittelalte Hirsch statt des freigegebenen Jünglings) aus Opportunitätsgründen unter den Tisch fallen/gefallen sind, mutet es schon tatsächlich etwas albern an, sich vor Gericht so künstlich aufzublasen!

Und dass ein "aktuelles, umfangreiches Forschungsprojekt der Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft (...) bisher keinen Hinweis erbracht (hat), dass die Art akut gefährdet sei", entbehrt ebenfalls nicht einer gewissen Komik und lässt sich am besten mit dem Gutachten eines gewissen "Prof. Dr. Malboro" vergleichen, demzufolge Rauchen doch nicht gesundheitsschädlich sei.
 
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Auch das Suggerieren einer Ordnungswidrigkeit würde ich mir nicht gefallen lassen.
An welcher Stelle ist das ein Pyrrhussieg?
Wenn man sich so dumm stellen muss, um die angebliche Unterstellung einer Ordnungswidrigkeit zu konstruieren, ist das nicht wirklich überzeugend.
 

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