Stromtrasse Südlink durchs Revier- Pachtminderung ?

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Ich habe auch einige Windräder ins Revier bekommen. Für die Bauphase habe ich eine Beeinträchtigung der Jagd geltend gemacht. Ich habe als Entschädigung 1/6 einer Jahrespacht vorgeschlagen (da ca. 1/6 der Jagdfläche während eines Jahres betroffen war), andernfalls wollte ich einen spezialisierten und vereidigten Sachverständigen beauftragen.

Wurde ohne Diskussion bezahlt.

Es gibt da Sachverständige in Deutschland, der genau auf solche Fälle (WKAs, Neubau Straßen, etc.) und Minderung des Jagdwertes spezialisiert sind.

 
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Für Entschädigungen in Zusammenhang mit Südlink an den passenden Vorhabensträger wenden.
Im Norden, Tennet, weiter südlich Transnet BW.

Im übrigen gibts noch keinen konkreten Verlauf, erkundet wird im Bereich eines 1km breiten Streifens.
 
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Also Wenn Pachtminderung, dann nur in Gemeinschaft mit den Verpächtern, also der Jagdgenossenschaft. Sonst würd ich es lassen. Hier kenn ich einen Fall, da haben sie Windräder aufgestellt. die Pächter wollten auch weniger Pacht zahlen. Inzwischen jagen dort andere. War m.W. nicht mal ausgeschrieben sondern ist einfach so vergeben worden an andere bekannte Pächter, die so einen Aufstand nicht gemacht haben.

M.W. benötigen die Trassen auch Fläche, die hinterher nicht mehr forstlich oder landwirtschaftlich genutzt werden kann, bzw. für die Landwirtschaft weniger attraktiv ist. Es geht da wohl v.a. um erhöhte Temperaturen im Boden, die die Feuchtigkeitshaushalt negativ beeinflussen. Hört sich jedenfalls nach interessanten Flächen für die Natur / fürs Wild an. Warum bei der Gelegenheit nicht auch gleich Kunstbaue einbringen (Warmer Boden!). Ob die dann aufgrund des gestörten Magnetfeldes gemieden werden, weiß ich aber auch nicht...

Hier geht die Trasse übrigens auch durch. Die exakte Trassenführung könnten sie langsam mal raus rücken. Dementsprechend würd ich dort ne Kultur fpr den Herbst planen oder eben nicht...
 
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Ich würde das nicht als Pachtminderung sondern als Ausgleich für Nachteile der Bewirtschaftung benennen.
Bei landwirtschaftlichen Flächen gibt es auch zwei Ausgleiche. Für den Eigentümer gibt es Ausgleich für den Eingriff ins Eigentum, für den Bewirtschafter gibt es einen Ausgleich für den Aufwuchsschaden, den Ausfall der Nutzung und den Mehraufwand für den Anschnitt der Fläche und ggf. für Mehraufwand durch Umwege.
Ich würde der Jagdgenossenschaft das mit Sicherheit mitteilen, wenn ich einen Ausgleich für die Bewirtschaftung bekäme. Grundsätzlich haben die aber erstmal wenig damit zu tun. Genauso so wie ich als Verpächter mit dem Ausgleich für den Pächter einer landwirtschaftlichen Fläche nichts zu tun habe.
 
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In der Regel wird nach dem Einbringen der Rohre ins Erdreich wieder aufgeforstet. Da zucken die nichtmal mit den Wimpern. Man kann dort bestimmt "Wünsche" einbringen was und wie gepflanzt werden soll.
 
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Wie kommst du drauf, daß dafür Wald eingeschlagen wird?
 

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