Suche ein Gutachter der meine erschossene DD Hündin bewertet

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Almöhi schrieb:
xxxxxx
Ist es nicht so, daß es eine Ordnungswidrigkeit in Deutschland ist, wenn man Schalenwild mit Schrot beschiesst, wenn es nicht als Fangschuß bzw. als Schutz bei annehmendem Wild erfolgt?
Meine ich hätte sowas im Kopf. Das könnte dann mit bis zu 5000 Euro geahndet werden.
=> Entzug der Jagdscheins oder?

man(n) könnte auch die Kirche im Dorf lassen und hinnehmen, dass bei der Kombinierten irrtümlich der falsche Abzug für den Schrotlauf erwischt wurde.
Mir hat Jemand mit feuchten Augen erzählt, dass er eine Sau mit der Hornet gestreckt hat. Dieses Arxxxxxxxxch hat das dann zur Gewohnheit werden lassen, weil die Patronen billiger ist. Mit allen Nebenwirkungen!
Man bemerke den Unterschied! :mad:
 
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deshalb hab ich mich ans forum gewand.

in der hoffnung es meldet sich einer von selbst.
hallo. So leid es mir für dich tut (!!), aber suche besser über den Zuchtverband selbst nach einem fähigen Gutachter.
Kein Seriöser wird sich via Forum von selbst bei Dir melden.....

Ich wünsche dir viel Erfolg, damit du wenigstens finanziell entschädigt wirst! (y)
 
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Sorry Bärensattler, wäre es MEIN Hund gewesen, würde ICH die Kirche nicht im Dorf lassen!
GANZ IM GEGENTEIL !
Warnhalsung UND Glöckchen und dann noch mit Schrot !
Hut ab! Da läßt man die Kirche nicht im Dorf!
Das nächste Mal ist es dann ein Treiber der laut HOPP HOPP gerufen hat:mad:

Man kann den Abzug verwechseln, ja aber Abzug verwechseln (allerdings sollte man dann sich überlegen ob die Kombinierte die richtige Waffe für einen ist!), Glöckchen überhören und Warnhalsung nicht sehen?
Was ist mit richtig ansprechen????
Nicht mehr nötig was?

Hoffentlich bist DU nie auf einer Drückjagd! Denn dein Denken zeigt deine Gesinnung!
Sorry, daß mußt jetzt sein.

Schade, daß es keinen DISLIKE Button mehr gibt für deinen Post!
 
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Sorry Bärensattler, wäre es MEIN Hund gewesen, würde ICH die Kirche nicht im Dorf lassen!
GANZ IM GEGENTEIL !
Warnhalsung UND Glöckchen und dann noch mit Schrot !
Hut ab! Da läßt man die Kirche nicht im Dorf!
Das nächste Mal ist es dann ein Treiber der laut HOPP HOPP gerufen hat:mad:

Man kann den Abzug verwechseln, ja aber Abzug verwechseln (allerdings sollte man dann sich überlegen ob die Kombinierte die richtige Waffe für einen ist!), Glöckchen überhören und Warnhalsung nicht sehen?
Was ist mit richtig ansprechen????
Nicht mehr nötig was?

Hoffentlich bist DU nie auf einer Drückjagd! Denn dein Denken zeigt deine Gesinnung!
Sorry, daß mußt jetzt sein.

Schade, daß es keinen DISLIKE Button mehr gibt für deinen Post!
Hallo. Na, dann male mir doch einen roten Punkt hin..

Aber lese vorher einmal ganz genau(!), auf was ich Bezug genommen habe!
Das hat mit dem erschossenen Hund erst einmal rein gar nichts zu tun, sondern einzig alleine mit der Tatsache dass man einem die irrtümliche Verwendung des Schrotlaufes auf Schalenwild als Begründung zum Entzug des Jagdscheines machen will.

Einer wie du, wegen meiner Einlassung schon mit Schaum vor dem Mund, dem fehlt offensichtlich Besonnenheit!
Besonnenheit wird man aber in der Sache wohl brauchen, sonst gerät man auf die Verliererstrasse. Trotz a l l e r berechtigter Ansprüche.

Übrigens, die Kombinierte ist auf der Drückjagd schon geeignet, kann man den Schrotlauf doch auch mit Brenneke laden. Falls man einer Rotte ansichtig wird und Kugel alleine nicht mehr reicht. Wird sehr oft so gehandhabt, das ist jagdliche Praxis. Und davon ab, nicht überall ist Raubwild auf Drückjagden gesperrt!

Das wars dann hier für mich.
 
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Es geht nicht um einen Gutachter beim Einschalten der Polizei, sondern darum dem Schützen die Zuverlässigkeit und damit den JS zu entziehen.
Also zwei völlig unabhängige Dinge.
Nachdem ich leider auch schon live dabei war, als einer unsere Hunde völlig fahrlässig und zudem ohne Sinn und Verstand erschossen wurde und im Nachgang NICHTS passiert ist, ist mein Vorgehen für zukünftige Fälle klar.
Sofort die Polizei holen. Jagd vorbei für diesen Tag und alle Beteiligten. Anzeige wegen Sachbeschädigung und fahrlässigen Umgang mit Schusswaffen gegen den Schützen noch vor Ort.
Vielleicht hilft das dann besser.

das ist ja okay aber mir und Passion ging’s jetzt um den Gutachter. Kennt denn hier keiner einen der gerichtsverwertbare Gutachten über Jagdhunde schreibt und auch im zivilverfahren vor Gericht auftritt?
 
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man(n) könnte auch die Kirche im Dorf lassen und hinnehmen, dass bei der Kombinierten irrtümlich der falsche Abzug für den Schrotlauf erwischt wurde.

KÖNNTE man rein theoretisch, wenn da nicht die Warnhalsung und die Glöckchen gewesen wären! Der Schütze hatte (gerade wegen den Glöckchen) genügend Zeit sich auf anwechselndes WILD vorzubereiten. Dann wird es wohl schwer sein mit "einer Verwechslung" zu argumentieren, da er nicht das Argumet des Überraschungseffekt hat.:p
Das Handeln war dann nicht fahrlässig sonder grob fahrlässig wenn nicht sogar vorsätzlich (wobei letzteres schwer zu beweisen ist/wäre).
Fakt ist: NICHT angesprochen UND Schrot da wäre ich ganz besonnen und würde ALLES tun damit der NIE WIEDER eine Waffe in die Hand bekommt.
 
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Fakt ist: NICHT angesprochen
...so sieht es aus und das ist erst mal als relevant! Und OBERSTES GEBOT !!! Wer einfach so drauflos ballert, gehört bestraft! Das nächste mal ,,erwischt" es, weil nicht auf den Kugelfang geachtet wird, einen Mensch? Und dann ??? Man muss schon seine Gedanken beisammen haben und Sicherheit geht vor!
Ich hoffe für den Hundeführer der seinen treuen Gefährten verloren hat, dass er wenigstens ORDENTLICH entschädigt wird und sich trotz diesen Rückschlags wieder einen treuen Gefährten zulegt.
MfG.
 
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Eine Haftpflichtversicherung ist dazu da, einzutreten, wenn man Mist gebaut hat. Die Versicherung wird von sich aus nie den Maximalbetrag aufrufen, sondern immer etwas unter dem Marktpreis. Wenn sie damit in x% durchkommt, hat es sich für die Versicherung gelohnt. Unabhängig davon ist es eine Frage des Anstandes, dass der Versicherte, wenn ihm die Versicherungsleistung zu gering vorkommt, etwas aus seiner privaten Schatulle nach Abschluss des Verfahrens beizutragen. Schließlich geht es hier nicht um Summe, die ruinös sind, sondern nur um einige Tausend EURO, die man ggf. drauflegen müsste. Dass der Schmerz in Geld nicht ausgeglichen werden kann, ist klar, aber ein privat getragenen Zuschuss und gezeigte Empathie können durchaus helfen, den Schmerz zu lindern.

Manche Versicherungen knicken ein, wenn der Anwalt auf sicherer Grundlage einzwei böse Briefe schreibt. Manche nicht, dann kommt es zur zivilrechtlichen Auseinandersetzung vor dem Amtsgericht, oder, wenn, eine bestimmte Schadenshöhe überschritten ist, vor dem Landgericht. Anwälte bemühen sich, die Schadensforderung gleich so hoch zu stellen, dass es beim LG losgeht, da sind ihre Gebühren höher. Ansonsten hat das keinen Vorteil.

Bei vorliegendem Fall gibt es drei voneinander unabhängige Rechtskreise:
Der schon erwähnte zivilrechtliche Fall. UndMit der von der Gegenseite vermutlich erhobenen Forderung der beschädigten Jagdwaffe und der Verletzung.

Dann der strafrechtliche Fall: Körperverletzung und Sachbeschädigung sowie die „Sachbeschädigung“ am Hund. Sachbeschädigung ist eine Vorsatzstraftat. Daraus ergibt sich, dass das Argument der Sachbeschädigung des Hundes nicht sehr tragfähig ist, weil der Schütze behauptet, dass er meinte, auf eine Sau zu schießen. Es kann daher sein, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen eine oder beide Parteien einstellt, ggf. gegen Geldauflage. Vielleicht redet sich der Schütze aber auch um Kopf und Kragen bei der Befragung.

Und schließlich der verwaltungsrechtliche Teil, der sich mit Fragen der waffen- und jagdrechtlichen Zuverlässigkeit befassen wird.

Drei Gerichte, die völlig unabhängig voneinander die Fragen klären. Diese können auf Ermittlungsergebnisse der anderen Gerichte zurückgreifen, wenn es Beweise sind, müssen sie es, sie können sie aber verschieden bewerten.
Alles in Allem recht vertrackt und sicher nicht in wenigen Monaten endgültig entschieden.
 
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man(n) könnte auch die Kirche im Dorf lassen und hinnehmen, dass bei der Kombinierten irrtümlich der falsche Abzug für den Schrotlauf erwischt wurde.

Klar, bei dem Jagdfieber, welches ein großer Jagdhund auslöst, durchaus verständlich...

Jetzt mal Ironie aus: meinst Du das ernst? Ich glaube was anderes: der hat geglaubt, dass ein Hase oder Fuchs kommt und auf Verdacht mal hingelangt, als sich im Gebüsch oder Gras vor ihm was tat. Weil er nicht zugeben wollte dass er geschossen hat ohne zu sehen auf was und es im Entferntesten nicht glaubhaft ist, dass man einen großen Jagdhund mit einem Hasen oder Fuchs verwechselt, hat er die geglaubte Sau einfach erfunden.

Ich kenne einen Fall, der sich vor ca. 25 Jahren in Polen abgespielt hat. Da ist ein Förster weit vor der Treiberwehr stumm im Treiben rumgelaufen, um Rotten vorab zu sprengen damit möglichst viele Schützen Anlauf haben. Als er in die Nähe der Schützenkette kam und ein Jäger aus Ostwestfalen ein rascheln in einem Busch bemerkte, fuhr dem Förster auch schon ein Kegelspitzgeschoss aus einer 8x68 S durch das Gesäß. Er starb kurze Zeit später im Krankenhaus. Auch hier hat der Schütze einfach losgeballert ohne anzusprechen.

Das passiert auch heute noch häufig, wie die große Zahl der Fehlabschüsse und die allein von mir wahrgenommenen Beinahe-Unfälle zeigt. Dass so selten wirklich schwere Unfälle passieren ist m. E. nicht auf die gute Disziplin der Jäger zurückzuführen sondern vor allem darauf, dass neben und über anderen Jagdteilnehmern und deren Hunden sehr viel Luft ist, so dass oft zufällig niemand verletzt wird.

Leider nehmen oft Augenzeugen solcher beinahe-Unfälle und/oder die Jagdleitung solche Geschehnisse oft aus falscher Rücksichtnahme auf persönliche oder geschäftliche Beziehungen nicht hinreichend ernst.
 
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Eine Haftpflichtversicherung ist dazu da, einzutreten, wenn man Mist gebaut hat. Die Versicherung wird von sich aus nie den Maximalbetrag aufrufen, sondern immer etwas unter dem Marktpreis. Wenn sie damit in x% durchkommt, hat es sich für die Versicherung gelohnt. Unabhängig davon ist es eine Frage des Anstandes, dass der Versicherte, wenn ihm die Versicherungsleistung zu gering vorkommt, etwas aus seiner privaten Schatulle nach Abschluss des Verfahrens beizutragen. Schließlich geht es hier nicht um Summe, die ruinös sind, sondern nur um einige Tausend EURO, die man ggf. drauflegen müsste. Dass der Schmerz in Geld nicht ausgeglichen werden kann, ist klar, aber ein privat getragenen Zuschuss und gezeigte Empathie können durchaus helfen, den Schmerz zu lindern.

Manche Versicherungen knicken ein, wenn der Anwalt auf sicherer Grundlage einzwei böse Briefe schreibt. Manche nicht, dann kommt es zur zivilrechtlichen Auseinandersetzung vor dem Amtsgericht, oder, wenn, eine bestimmte Schadenshöhe überschritten ist, vor dem Landgericht. Anwälte bemühen sich, die Schadensforderung gleich so hoch zu stellen, dass es beim LG losgeht, da sind ihre Gebühren höher. Ansonsten hat das keinen Vorteil.

Bei vorliegendem Fall gibt es drei voneinander unabhängige Rechtskreise:
Der schon erwähnte zivilrechtliche Fall. UndMit der von der Gegenseite vermutlich erhobenen Forderung der beschädigten Jagdwaffe und der Verletzung.

Dann der strafrechtliche Fall: Körperverletzung und Sachbeschädigung sowie die „Sachbeschädigung“ am Hund. Sachbeschädigung ist eine Vorsatzstraftat. Daraus ergibt sich, dass das Argument der Sachbeschädigung des Hundes nicht sehr tragfähig ist, weil der Schütze behauptet, dass er meinte, auf eine Sau zu schießen. Es kann daher sein, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen eine oder beide Parteien einstellt, ggf. gegen Geldauflage. Vielleicht redet sich der Schütze aber auch um Kopf und Kragen bei der Befragung.

Und schließlich der verwaltungsrechtliche Teil, der sich mit Fragen der waffen- und jagdrechtlichen Zuverlässigkeit befassen wird.

Drei Gerichte, die völlig unabhängig voneinander die Fragen klären. Diese können auf Ermittlungsergebnisse der anderen Gerichte zurückgreifen, wenn es Beweise sind, müssen sie es, sie können sie aber verschieden bewerten.
Alles in Allem recht vertrackt und sicher nicht in wenigen Monaten endgültig entschieden.
Beschädigte Jagdwaffe?
 

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