Eine Haftpflichtversicherung ist dazu da, einzutreten, wenn man Mist gebaut hat. Die Versicherung wird von sich aus nie den Maximalbetrag aufrufen, sondern immer etwas unter dem Marktpreis. Wenn sie damit in x% durchkommt, hat es sich für die Versicherung gelohnt. Unabhängig davon ist es eine Frage des Anstandes, dass der Versicherte, wenn ihm die Versicherungsleistung zu gering vorkommt, etwas aus seiner privaten Schatulle nach Abschluss des Verfahrens beizutragen. Schließlich geht es hier nicht um Summe, die ruinös sind, sondern nur um einige Tausend EURO, die man ggf. drauflegen müsste. Dass der Schmerz in Geld nicht ausgeglichen werden kann, ist klar, aber ein privat getragenen Zuschuss und gezeigte Empathie können durchaus helfen, den Schmerz zu lindern.
Manche Versicherungen knicken ein, wenn der Anwalt auf sicherer Grundlage einzwei böse Briefe schreibt. Manche nicht, dann kommt es zur zivilrechtlichen Auseinandersetzung vor dem Amtsgericht, oder, wenn, eine bestimmte Schadenshöhe überschritten ist, vor dem Landgericht. Anwälte bemühen sich, die Schadensforderung gleich so hoch zu stellen, dass es beim LG losgeht, da sind ihre Gebühren höher. Ansonsten hat das keinen Vorteil.
Bei vorliegendem Fall gibt es drei voneinander unabhängige Rechtskreise:
Der schon erwähnte zivilrechtliche Fall. UndMit der von der Gegenseite vermutlich erhobenen Forderung der beschädigten Jagdwaffe und der Verletzung.
Dann der strafrechtliche Fall: Körperverletzung und Sachbeschädigung sowie die „Sachbeschädigung“ am Hund. Sachbeschädigung ist eine Vorsatzstraftat. Daraus ergibt sich, dass das Argument der Sachbeschädigung des Hundes nicht sehr tragfähig ist, weil der Schütze behauptet, dass er meinte, auf eine Sau zu schießen. Es kann daher sein, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen eine oder beide Parteien einstellt, ggf. gegen Geldauflage. Vielleicht redet sich der Schütze aber auch um Kopf und Kragen bei der Befragung.
Und schließlich der verwaltungsrechtliche Teil, der sich mit Fragen der waffen- und jagdrechtlichen Zuverlässigkeit befassen wird.
Drei Gerichte, die völlig unabhängig voneinander die Fragen klären. Diese können auf Ermittlungsergebnisse der anderen Gerichte zurückgreifen, wenn es Beweise sind, müssen sie es, sie können sie aber verschieden bewerten.
Alles in Allem recht vertrackt und sicher nicht in wenigen Monaten endgültig entschieden.