Suche ein Gutachter der meine erschossene DD Hündin bewertet

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8 Sep 2016
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Der schon erwähnte zivilrechtliche Fall. UndMit der von der Gegenseite vermutlich erhobenen Forderung der beschädigten Jagdwaffe und der Verletzung.

Dann der strafrechtliche Fall: Körperverletzung und Sachbeschädigung

Wo liest du das denn? Ich kann weder was von einer beschädigten Waffe noch von Körperverletzung lesen!
Obwohl ich mir gut vorstellen könnte,......
Aber das lese ich hier nirgendwo.
 
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Ich hatte den kürzlichen Fall in Erinnerung, bei dem der Hundeführer dem Schützen eine gefeuert hat und dessen Geweht untauglich machte. Wenn dies ein anderer Fall ist, bitte den Absatz über das Strafrecht gedanklich verkürzen.
 
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Ein Fachanwalt für Jagdrecht/Waffenrecht müsste doch auch passende Gutachter auf dem Schirm haben.
 
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es gibt keine Fachanwälte für Waffen- und Jagdrecht.
Einen Gutachter kann dir der jeweilige LJV oder der JGHV bennen. Rechtlich bekommt den Sachverhalt jeder Anwalt in den Griff
 
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Rechtlich bekommt den Sachverhalt jeder Anwalt in den Griff

Wäre das schön. Irgendwie scheinen sich die Anwälte, die noch nicht einmal das Abstraktionsprinzip, die erbrechtliche Universalsukzession, Fälle der gesetzlichen Prozessstandschaft ... verstanden haben, geschweige denn einen schlüssigen Vortrag im Schadensrecht hinbekommen, hier lokal (verrate ich besser nicht wo) versammelt zu haben.
 
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es gibt keine Fachanwälte für Waffen- und Jagdrecht.
Einen Gutachter kann dir der jeweilige LJV oder der JGHV bennen. Rechtlich bekommt den Sachverhalt jeder Anwalt in den Griff
Stimmt. Könnte im Verwaltungsrecht untergekommen sein.
Aber bei der Suche im iNet bekommt man schon ein paar Anwälte mit Zusatzknowhow in diesen Bereichen. Und so einen würde ICH beauftragen.
 

z/7

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Sinnvollerweise sollte der betreffende Anwalt selbst einen Vorsteher auf DJ führen. Es ist unglaublich schwierig, Vorstellungswelten zu überwinden, wenn es um das Verhalten von jagenden Vierbeinern geht. Und wenn der RA das schon nicht versteht, wie soll er es einem Richter klarmachen?
 
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Soweit ich das ganze Durchschaue ist Unstreitig das der Hund vom Versichrungsnehmer getötet wurde . Es geht um den Wert . Und da kommt es meist zu bösem Erwachen .
 
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Ich hatte den kürzlichen Fall in Erinnerung, bei dem der Hundeführer dem Schützen eine gefeuert hat und dessen Geweht untauglich machte. Wenn dies ein anderer Fall ist, bitte den Absatz über das Strafrecht gedanklich verkürzen.

Ist ein anderer Fall. Der, den du meinst, ist aus der aktuellen DJ-Saison und soweit ich das verfolgt habe, ist @Jagen ist Passion der Hund im letzten Jahr erschossen worden.

Ich kann zu Gutachtern leider nichts beitragen, aber ich möchte jedem Hundeführer, der auf Drückjagden geht und den Hund laufen lässt, raten, den zu schmücken wie einen Weihnachtsbaum. Je knalligere Farben, desto besser.

Mir ist dieses Jahr auf einer Drückjagd Folgendes passiert:

Ich saß an einer Kreuzung zweier Rückegassen mit je etwa 5 Metern Breite. Ich hörte Hundegeläut näher kommen und immer aggressiver werden, also machte ich mich bereit. Eine kleine Rotte Sauen überfiel die Schneise. Die ersten drei Stück waren in einer Sekunde drüber. Zwei kamen nach und ich wollte das letzte Stück schießen. Als ich drauf war, kam mir die Bauchlinie und das Bewegungsmuster komisch vor und ich hab nicht geschossen. Zum Glück - Denn als sich der Blickwinkel auf die flüchtende Rotte änderte, war klar, dass das letzte "Stück" ein kleiner Jagdterrier mit völlig eingeschlammter Schwedenhalsung war...
Nach der Nummer saß mir der Schreck so in den Gliedern, dass ich für die letzte halbe Stunde vor Hahn in Ruh das Gewehr entladen und weggepackt habe.
Ich hätte das niemals für möglich gehalten, aber wenn der Abstand, der Winkel und das Licht entsprechend ist, kann das richtig dämlich laufen.
Also, alles was geht, ran an den Hund. Weste, Schwedenhalsung und am besten noch blinkende LEDs...
 
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Es gibt jede Menge Gutachter. Nicht jedem gefällt was der Gutachter wie bewertet.
In fast allen Fällen wird er nicht die Aussage " der Hund war Spitze" zur Grundlage heranziehen sondern Prüfungsergebnisse und das Alter und die Zuchttauglichkeit.
Ich habe das Ganze ja einmal durchgezogen mit Gericht und dann Landgericht.
Kein Mensch fragt da ob der Schütze hätte schießen dürfen und erst recht nicht das er den Jagdschein verliert. Du klagst gegen die Versicherung die eher Rechtsanwälte als einen hat, meist junge Leute die sich bewähren müssen. Das Ergebnis nach einem Jahr ist es völlig offen ob Du Geld bekommst. Der Hund kann ja auf anderen Jagden schon was abbekommen haben, passiert ja leicht, und ist nun per Zufall gerade gestorben oder an einem Herzleiden. Glaubt ihr nicht hier:
https://www.nimrods.de/Baujagdunfall.htm
Das Gericht ist oft noch nie mit so etwas befasst. Ich war zum Schluss nur zu 50 % sicher Geld zu bekommen oder die Gerichtskosten und die Anwälte selber zu bezahlen müssen was den Wert des Hundes um das dreifache überstiegen hätte. Dabei wollte ich nur das Geld was ein Gutachter der eher im mittleren Bereich lag als Wert angegeben hatte.
Danach hatte ich noch mit ähnlichen Fällen zu tun. Die Versicherungen sind unterschiedlich aber auch einige Hundebesitzer hatten für mich überzogene Forderungen. Ich hatte jedoch nie den Eindruck das jemand mehr für den Hund bezahlt hätte als was an Entschädigung gezahlt wurde.
Übrigens kenne drei Fälle in denen der Schütze auch nicht seinen Jagdschein abgeben musste obwohl ein Mensch angeschossen wurde.
 

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