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Interessant , war mir gar nicht bekannt .
Interessant , war mir gar nicht bekannt .
Der schon erwähnte zivilrechtliche Fall. UndMit der von der Gegenseite vermutlich erhobenen Forderung der beschädigten Jagdwaffe und der Verletzung.
Dann der strafrechtliche Fall: Körperverletzung und Sachbeschädigung
Rechtlich bekommt den Sachverhalt jeder Anwalt in den Griff
Stimmt. Könnte im Verwaltungsrecht untergekommen sein.es gibt keine Fachanwälte für Waffen- und Jagdrecht.
Einen Gutachter kann dir der jeweilige LJV oder der JGHV bennen. Rechtlich bekommt den Sachverhalt jeder Anwalt in den Griff
Ich hatte den kürzlichen Fall in Erinnerung, bei dem der Hundeführer dem Schützen eine gefeuert hat und dessen Geweht untauglich machte. Wenn dies ein anderer Fall ist, bitte den Absatz über das Strafrecht gedanklich verkürzen.
Bei vorliegendem Fall gibt es drei voneinander unabhängige Rechtskreise: