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Waffen und Munition
Für den Transport von Sport-, Jagdwaffen und Munition gelten spezielle Vorschriften. Waffe und Munition müssen in separate Behälter verpackt und in separaten Gepäckstücken aufgegeben werden. Checken Sie mit diesem Gepäck mindestens 120 Minuten vor Abflug ein. Melden Sie den Transport von Waffen oder Munition frühzeitig unserem Service Center.
Transportvorschriften Waffen
Die Waffe muss gesichert und entladen in einem dafür vorgesehenen Transportbehältnis verpackt sein.
Der Passagier ist allein für die Einhaltung der Zollvorschriften, für die Einfuhrgenehmigung sowie für andere verlangte Dokumente verantwortlich. Das gilt sowohl bei der Einreise in ein Land als auch bei der Durchreise.
Transportvorschriften Munition
Pro Passagier sind maximal 5 kg Munition der Sorten 1.4S, UN 0012 oder UN 0014 erlaubt. Die Munition muss in einem festen Behälter aus Holz, Metall oder Faserplatte getrennt von der Schusswaffe verpackt sein. Dieser Behälter schützt die Munition vor Erschütterung, Bewegung und einer unbeabsichtigten Selbstauslösung. Auf Flügen von und nach Südafrika muss die Munition in einer abschliessbaren Munitionskiste verpackt sein.
Zusätzliche Sicherheitsgebühren für den Transport von Waffen
Abhängig vom Abflug- oder Zielland können aufgrund behördlicher Vorschriften Sicherheitsgebühren für den Transport von Sport- und Jagdfeuerwaffen anfallen. Diese werden zusätzlich zum Sportgepäcktarif erhoben.
Für Abflüge von Zürich ist eine Entladekontrolle der Waffen zwingend vorgeschrieben. Die Kosten in Höhe von CHF 55 pro Waffentransport für diese Dienstleistung müssen per Kreditkarte direkt beim Dienstleister beglichen werden. Das genaue Vorgehen wird Ihnen am Check-in Schalter erklärt.
Für Abflüge von Genf aus ist der Konvoi der Schusswaffen zwingend erforderlich. Die Gebühr dafür beträgt 200 CHF und sollte bar oder mit einer Kreditkarte beglichen werden. Bitte beachten Sie, dass nur Schweizer Franken akzeptiert werden, keine Fremdwährungen. Eine zusätzliche Gebühr von 50 CHF kann erhoben werden, wenn das Gepäck mit der Schusswaffe bei einem vorzeitigen Check-in mehr als 2 Stunden vor Abflug des Fluges verstaut werden muss. Die Gebühren fallen bei Flügen nach Italien oder Spanien an.
Für Sport- und Jagdfeuerwaffen gelten Sonderbestimmungen. Einige Länder, wie die Schweiz, erheben eine zusätzliche Sicherheitsgebühr.