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Hauendes Schwein. Ich kann nichts über die Aberkennung der Gemeinnützigkeit finden. Anscheinend führen die Urteile nicht Zeitnah zur Aberkennung. Eine Petition wurde abgelehnt. Der Bundestag hat es auch abgelehnt die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Also können sie es in ihrem Impressum verbreiten. Sonst würde ich dagegen vorgehen.
Der "Verein" ist in Berlin eingetragen, Berlin ist als Gerichtssitz zuständig. Petitionen haben bei Rechtsprozessen keinen Einfluss, da gelten nur die Gesetze - und die sind da recht eindeutig.
Die Kriterien sind bei der PeTA allesamt nicht erfüllt damit der Verein als Gemeinnützig anerkannt werden darf. Unter anderem steht deren Transparenz in Sachen Spendenverwertung in der Kritik - aber das ist nicht der einzige Punkt.