Bei Waffen ist es doch ganz einfach!
1) unbedingt zeitnah bei der Polizei melden.
2) mit der Meldung zur Waffenbehörde
2) je nach Fall wird es im Bundesanzeiger veröffentlicht, beispielsweise wenn die Papiere mit verloren wurden. Kosten gehen zu Lasten des Verlierenden
3) Waffe wird aus der WBK ausgetragen und im NWR der Eintrag zur Waffe entsprechend geändert
4) Als Sportschütze braucht es dann ein neues Bedürfnis, da das an der Waffe hängt. Ist aber an der Stelle reine Formsache
5) Neu kaufen
Hab ich so schon im Bekanntenkreis erlebt. Da wurde die Waffe und Papiere im Schießrucksack am Stand aufs Motorrad geschnallt und daheim war der Gepäckträger leer. Da auf dem Weg auch ein Stück AB war, wurde die Strecke nochmal erfolglos abgefahren. Und da dann nicht mehr auffindbar sofort Polizei informiert.
Ganz genau, so "einfach" ist es in der Praxis!
Allerdings werden verlorene Jagdscheine, WBKs etc. schon länger nicht mehr im Bundesanzeiger veröffentlicht. Einzig eine verlorene Erlaubnis nach §27 SprengG ("Pulverschein") muss da noch veröffentlicht werden (natürlich gebührenpflichtg...).