Thermion XQ50

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Ich konnte den Fuchs dann später eindeutig als solchen ansprechen, hatte da aber keinen Kugelfang mehr. Dann bleibt der Finger gerade, denn was man nicht kennt schießt man nicht tot.

Fehler können passieren, wir Jäger sind auch nur Menschen. Darum verlassen wir uns ja nicht nur auf Technik sondern denken mit und halten uns an Gesetze und Vorgaben.

Es kann ja auch nicht ausgeschlossen werden dass sich jemand mit WB-Vorsatzgerät im Februar um 23.00 Uhr mit einem 15-Schuss-Magazin in seiner MR308 an einem Sprung Rehe gütlich tut. Und das eventuell sogar ohne Jagdschein. Aber wer vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen alle Regeln der Kunst verstößt ist eben kein Jäger, der ist einfach ein Idiot.
 
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In Baden-Württemberg ist es zulässig, mit Vorsatzgeräten Rehe zu bejagen.

Ist eigentlich OT, aber das ist mein Stand zu dem Thema.
Nicht auf Schwarzwild beschränkt aber Nachtjagdverbot beachten!

Der Einsatz von Nachtsichttechnik bei der Jagd auf Schwarzwild ist mittlerweile in mehreren Bundesländern zugelassen. Der Landesjagdverband Baden-Württemberg weist in der aktuellen Ausgabe ihres Mitgliedermagazins auf eine besondere Tatsache hin: Der Einsatz sei in Baden-Württemberg nicht auf Schwarzwild beschränkt, sondern gelte prinzipiell laut Waffengesetz für alle Wildarten. Das sogenannte Nachtjagdverbot nach §31 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) umfasst die Wildarten Reh-, Dam-, Gams-, Sika- und Federwild in dem Zeitraum 1,5 Stunden nach und vor Sonnenaufgang. Weibliches Rotwild und Rotwildkälber dürfen nach Sonnenuntergang bis 22 Uhr erlegt werden. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, also bis 22 Uhr, ist dadurch auch die Jagd auf weibliches Rotwild und Rotwildkälber mittels Nachtsichttechnik zugelassen.

Außerdem ist die Verwendung von Nachtsichttechnik bei der Jagd auf Raubwild in Baden-Württemberg erlaubt.
 

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