Thomas Cook is pleite, was tun?

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War das so viel billiger als direkt bei Delta zu buchen?
Das bevorzuge ich, genau wegen solcher möglichen Probleme.

Kannst du ja gerne machen. Ich bin nicht so ein erfahrener Vielflieger. Nächstes mal bin ich schlauer. Dein Posting hilft mir im übrigen sehr! :rolleyes:
 
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du solltest dich erst mal schlau machen bevor du so was postest

brauche ich nicht, ist doch Dein Geld;)
 
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Das ist falsch. Der Sicherungsschein sichert Dein gezahltes Geld. Quote gibt es wenn Du keinen hast, dann landet Deine Forderung in der Insolvenztabelle;)

Aber eben nur bis zu 110 Mio € in Summe

(3) Der Versicherer oder das Kreditinstitut (Kundengeldabsicherer) kann dem Reisenden die Fortsetzung der Pauschalreise anbieten. Verlangt der Reisende eine Erstattung nach Absatz 1, hat der Kundengeldabsicherer den Anspruch unverzüglich zu erfüllen. Er kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen. Übersteigen die in einem Geschäftsjahr von einem Kundengeldabsicherer insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge den in Satz 3 genannten Höchstbetrag, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651r.html
 
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Das kann Er auch schreiben, dass der Versicherer seine Haftung begrenzt hat, dann brauchen wir hier nicht rumeiern. Übrigens hätte dann das lesen der Geschäftsbedingungen und des Sicherungsscheines , im Vorfeld, Ärger gespart.
 
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Das kann Er auch schreiben, dass der Versicherer seine Haftung begrenzt hat, dann brauchen wir hier nicht rumeiern. Übrigens hätte dann das lesen der Geschäftsbedingungen und des Sicherungsscheines , im Vorfeld, Ärger gespart.

Eher das genaue Prüfen der Geschäftszahlen. Sicherungsschein beinhaltet das gleiche und AGB wird bei den Anbietern wenig Unterschied sein, wobei die AGB sind bei einer Insolvenz auch recht egal.

Wir buchen eher selten Pauschal, höchstens mal auf Inseln wenn wir ohnehin immer im selben Hotel sind, was ich mir aus der Aktion mitnehme:
Am "großen" Namen orientieren ist im Insolvenzfall eher ungünstig, weil sich dann die Versicherungssumme wahrscheinlich auf viel mehr Betroffene aufteilt als bei kleinen Anbietern, diesen Aspekt hatte ich vorher nicht bedacht.
 
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Wir bleiben meistens in Deutschland/Österreich da ich mich erholen möchte und keine Lust auf Wartezeiten auf Flughäfen, Abzocke bei Parkgebühren und solchen Ärger wie geschildert habe. Einfach mal ausprobieren.;)
Statt Weißwedel habe ich 3 andere Schalenwildarten in meinem Revier, mir reicht das.
 
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Das kann Er auch schreiben, dass der Versicherer seine Haftung begrenzt hat, dann brauchen wir hier nicht rumeiern. Übrigens hätte dann das lesen der Geschäftsbedingungen und des Sicherungsscheines , im Vorfeld, Ärger gespart.

Du hättest in diesem Fred einfach mal die Klappe halten können. Inhaltlich nix (richtiges) beizutragen, aber rumnöhlen.
 
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Du hättest in diesem Fred einfach mal die Klappe halten können. Inhaltlich nix (richtiges) beizutragen, aber rumnöhlen.

Hätte ich können, wollte ich aber nicht;) Wenn Du gleich die Karten auf den Tisch gelegt hättest, wäre viel rumeierei unnötig gewesen. Wünsche Dir aber natürlich trotzdem Waidmannsheil in USA, falls Du einen anderen Flug buchst:cool:
 
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Hätte ich können, wollte ich aber nicht;) Wenn Du gleich die Karten auf den Tisch gelegt hättest, wäre viel rumeierei unnötig gewesen. Wünsche Dir aber natürlich trotzdem Waidmannsheil in USA, falls Du einen anderen Flug buchst:cool:

Realitätsverlust? Im ersten Post stehen alle Fakten! Dein Gelaber ohne jeden Gehalt musste richtig gestellt werden. Gerafft hast du den Sachverhalt und die Rechtslage immer noch nicht. Macht nix. Gibt so Leut.
 
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Aber eben nur bis zu 110 Mio € in Summe

(3) Der Versicherer oder das Kreditinstitut (Kundengeldabsicherer) kann dem Reisenden die Fortsetzung der Pauschalreise anbieten. Verlangt der Reisende eine Erstattung nach Absatz 1, hat der Kundengeldabsicherer den Anspruch unverzüglich zu erfüllen. Er kann seine Haftung für die von ihm in einem Geschäftsjahr insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge auf 110 Millionen Euro begrenzen. Übersteigen die in einem Geschäftsjahr von einem Kundengeldabsicherer insgesamt nach diesem Gesetz zu erstattenden Beträge den in Satz 3 genannten Höchstbetrag, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651r.html


Äsungsfläche versteht das nicht, aber einen Versuch wars wert! (y)
 

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