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"Thüringen. Ein erster Erfolg für die Tierschützer in Thüringen im Kampf um das Leben des Wolfs!
NABU und BUND hatten sich dafür eingesetzt, den Abschuss von Wölfen am Standortübungsplatz „Gotha-Ohrdruf“ in Thüringen verbieten zu lassen. „Bis zum Abschluss des ausstehenden Verfahrens darf die Ohrdrufer Wölfin nicht abgeschossen werden“, fasst Martin Schmidt, der Landesvorsitzende des NABU Thüringen zusammen. Somit sei auch der Wolfsrüde in der Region vor einem möglichen Fehlabschluss sicher.
Das hat das Verwaltungsgericht Gera nun entschieden.
Außerdem hat es entschieden, dass gefährdete Weidetiere mit höheren Zäunen, Nachtpferchen oder vor allem Herdenschutzhunden vor dem Wolf geschützt werden sollen.
Ein Ausbau des Herdenschutzes sei allerdings eminent wichtig: „Durch diese Maßnahmen kann letztlich erreicht werden, dass es zu einem vom Gesetz- und Verordnungsgeber erwünschten Nebeneinander von Wolf und Weidetierhaltung kommt.“
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Gera hat die Ohrdrufer Wölfin Anspruch auf besonderen Schutz – da sie nicht nur zu einer generell streng geschützten Tierart in Deutschland gehört, sondern zudem noch als wesentlicher Bestandteil des europäischen Schutzgebietes „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ gilt."
Quelle: https://www.thueringen24.de/thuerin...r-Wolf-darf-nicht-mehr-geschossen-werden.html
NABU und BUND hatten sich dafür eingesetzt, den Abschuss von Wölfen am Standortübungsplatz „Gotha-Ohrdruf“ in Thüringen verbieten zu lassen. „Bis zum Abschluss des ausstehenden Verfahrens darf die Ohrdrufer Wölfin nicht abgeschossen werden“, fasst Martin Schmidt, der Landesvorsitzende des NABU Thüringen zusammen. Somit sei auch der Wolfsrüde in der Region vor einem möglichen Fehlabschluss sicher.
Das hat das Verwaltungsgericht Gera nun entschieden.
Außerdem hat es entschieden, dass gefährdete Weidetiere mit höheren Zäunen, Nachtpferchen oder vor allem Herdenschutzhunden vor dem Wolf geschützt werden sollen.
Ein Ausbau des Herdenschutzes sei allerdings eminent wichtig: „Durch diese Maßnahmen kann letztlich erreicht werden, dass es zu einem vom Gesetz- und Verordnungsgeber erwünschten Nebeneinander von Wolf und Weidetierhaltung kommt.“
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Gera hat die Ohrdrufer Wölfin Anspruch auf besonderen Schutz – da sie nicht nur zu einer generell streng geschützten Tierart in Deutschland gehört, sondern zudem noch als wesentlicher Bestandteil des europäischen Schutzgebietes „TÜP Ohrdruf-Jonastal“ gilt."
Quelle: https://www.thueringen24.de/thuerin...r-Wolf-darf-nicht-mehr-geschossen-werden.html