Thüringer Umweltministerium erwägt Wolfsabschuss

A

anonym

Guest
Bin mal gespannt wieviel von den Bastarden tatsächlich gefangen werden und wer sie dann im Frühjahr erschiesst ...
 
A

anonym

Guest
Eben. Rechtlich ist die ache derzeit eindeutig (siehe Schweden)
Die jagen dort aber alle nicht.

In Schweden ist der Wolf jagdbar und das wird auch gemacht. Gleichwohl jetzt wieder mal in massiv reduzierter Anzahl. Man kann sich nur an den Kopf fassen. In Schweden ist das aber nicht so schlimm, da schiesst man trotzdem. Und obwohl die Wölfe dort mit Kawum verwartnt werden und wissen, im Gegensatz zu D, dass Mensch nix Gutes bedeutet, kommen sie trotzdem zur alljährlichen Elchjagd und gehen das Risiko ein Probleme zu bekommen. Eine kuschelpädagogische Wolfskontrolle funktioniert nicht. In D werden die Widerstände juristischer Seits ungleich gewaltiger und auch erfolgreicher sein. Jäger lasst die Finger von der Wolfsjagd. Das Land ist dafür nicht reif.


Anhang anzeigen 54421

Erst wenn Peta, Nabu Nanu, Blöbu, Greenpiece, Grüne, Rote, Blaue und alle Müttervereinigungen Deuschlands auf den Knien beim jeweiligen LJV vorstellig werden, mit der Bitte, den Wolf zu schiessen, ist es Zeit für obiges Bildgeschehen und Zeit für die deutschen Jäger einzusteigen, gegen entsprechende Gebühr aus deren Kassen, die mindestens die Ausfallzeiten und modernste Nachtsichttechnik finanziert.
d

p.s. der Wolf ist ein edles Wildtier, das in D nix zu suchen hat - er ist aber kein Bastard. Selbst der Hypride sind allemal edler als die "Bastarde" die den Wolf ohne Sinn und Verstand nach D lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
A

anonym

Guest
Wir schaffen das.
Eine Positionierung - statt des bisherigen Wegschauens - ist unumgänglich.


...
... eine Positionierung für eine verbindliche Lösung sehe ich bisher (inbsondere in der foreninternen Diskussion) nicht ansatzweise.
Ein stimmiges Konzept ...

- Bei auffälligen P r o b l e m w ö l f e n muß der Jagdberechtigte, der Waidgenosse, der einzige Ansprechpartner, die einzige zum Handeln autorisierte Person sein. Für Jäger, die im Hauptberuf Holz produzieren und andere staatliche Berufsjäger, werden Bär, Wolf, Luchs und Konsorten immer willkommene Jagdgehilfen sein, weil sie mithelfen, die sonstigen "Waldschädlinge" niederzumachen.

- Die Garantie für die Einhaltung einer allfälligen O b e r g r e n z e für Zuzug und flächenhafte Ausbreitung von Wölfen kann und darf nur der Jagdberechtigte geben und durchsetzen.

- Die Schaffung von allfälligen w o l f s f r e i e n Z o n e n im Interesse der Landbevölkerung, der Landwirte, der Weidetierhalter, etc., etc. gelingt nur über die Landesjagdverbände, die Hegeringe, die Jagdberechtigten.

- Im Übrigen bin ich dafür, daß der E l c h, der in Bayern heimisch war, wieder einreisen darf, auch wenn die Jäger, die im Hauptberuf Holz produzieren, dieses "Schadwild" nicht tolerieren und bisher verhindert haben.
Wer braucht denn hier in einem Kultur- und Industrieland, einen Wolf ?
Für Wölfe gibts anderswo in Europa genügend Raum - das muß den äußerst aktiven Ideologen endlich einmal beigebracht werden.

Wir schaffen das.
 
G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Nun sind die angrenzenden Reviere für ihre Pächter gesperrt und „professionelle Wolfsjäger“ dürfen infiltrieren:

https://www.mdr.de/thueringen/west-thueringen/gotha/jagd-wolfsmischlinge-100.html

Schadensersatzklage gegen den Minister - sofort. Minderung der Pachtzahlung. Wär ja noch schöner in bestehende Privatverträge dermassen negativ einzugreifen....zumal ohne wirkliche Rechtsgrundlage.

Womöglich werden dann noch erhöhte Wildschadensforderungen gestellt, weil die Pächter ja nicht jagen...Unglaublich!
 
Y

Yumitori

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Zum Gruße,
nehmen wir mal an, der Minister bezöge sich auf seine ordnungspolizeiliche Kompetenz - da kann er das so jederzeit machen - seine Verfügung ist - wie jeder Verwaltungsakt überprüfbar, mehr aber nicht.
 
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https://www.thueringer-allgemeine.d...fgRdYbVmpgZl_KpifzEhAoQ#.XI8zKUhMevc.facebook
Das Thüringer Umweltministerium informierte darin über die „Durchführung einer Maßnahme“ auf von Jägern gepachteten Flächen bei Ohrdruf . Die Jäger wurden wie folgt angewiesen: Sie müssten die Maßnahme dulden; sie müssten ihre jagdlichen Einrichtungen den vom Ministerium beauftragten Personen zur Nutzung überlassen; sie müssten alles unterlassen, was die Durchführung der Maßnahme behindere.
Damit nicht genug: „Dazu wird den Jagdpächtern und Begehungsscheininhabern das Betreten des Duldungsgebietes im genannten Zeitraum für jagdliche Zwecke untersagt.“ So notiert es der Geschäftsführer des Landesjagdverbands, Frank Herrmann , in der jüngsten Ausgabe des „Thüringer Jäger“, dem offiziellen Mitteilungsblatt des Landesjagdverbands.
Schließlich wird den Jägern vom Ministerium noch ein Maulkorb verpasst. „Bis zum Abschluss der Maßnahme sei Dritten gegenüber unbedingtes Stillschweigen zu wahren“, referierte Herrmann den Inhalt des amtlichen Schreibens.
 
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Auf der anderen Seite können wir alle froh sein, wenn die Viecher tot sind.
Ein paar Tage Jagdruhe im März bringt keinen um.
 
G

Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
Zum Gruße,
nehmen wir mal an, der Minister bezöge sich auf seine ordnungspolizeiliche Kompetenz - da kann er das so jederzeit machen - seine Verfügung ist - wie jeder Verwaltungsakt überprüfbar, mehr aber nicht.
Wäre denn eine Pachtminderung und aussetzen von Wildschadenszahlungen in der betreffenden Zeit, in der das Revier nicht betreten werden darf möglich nach deiner Einschätzung?
 
Y

Yumitori

Guest
Wäre denn eine Pachtminderung und aussetzen von Wildschadenszahlungen in der betreffenden Zeit, in der das Revier nicht betreten werden darf möglich nach deiner Einschätzung?
Zum Gruße,
das hängt sehr auch von den vertraglichen Einzelheiten ab, Pachtminderung eher nein, wenn man aber den Wildschaden nicht verhüten darf, weil man das Revier nicht betreten darf, muss man auf diesen Umstand zunächst der Jagdgenossenschaft schriftlich(!) mitteilen und ankündigen, dass in dieser Zeit entstehender Wildschaden nicht gezahlt werden könne, da auch keine Möglichkeit bestehe, ihn zu verhindern.
Pachtminderung geht grds. nur, wenn der Pachtgegenstand auf Dauer eine wesentliche Einschränkung oder den Verlust einer Eigenschaft erfährt.
Dies ist meine Meinung, Vertrags- oder Länderbestimmungen können das ganz anders aussehen lassen, außerdem bin ich kein Jagdrechts-Spezialist.
 
G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Na dann haben die Rot Grünen es doch geschafft, mit dem Wolf eine Jagdverbotszone für (Hobby) Jäger zu etablieren - und das alles zum Schutz der Bevölkerung. Wer würde da aus dem Volk wiedersprechen...?
 
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3 Mrz 2014
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3.453
Das hieße ja, zu anderen als jagdlichen Zwecken dürfte das Gebiet weiterhin betreten werden.

Ob die Schweigepflicht rechtlich haltbar ist, wage ich ganz stark zu bezweifeln!
Da interessiert mich die Rechtsgrundlage, die interessanter Weise in o.g. Schreiben auch nicht erwähnt wird.
Aber offensichtlich hat sich jeder trotzdem dran gehalten......
 

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