A
anonym
Guest
Bin mal gespannt wieviel von den Bastarden tatsächlich gefangen werden und wer sie dann im Frühjahr erschiesst ...
Eben. Rechtlich ist die ache derzeit eindeutig (siehe Schweden)
Die jagen dort aber alle nicht.
...
... eine Positionierung für eine verbindliche Lösung sehe ich bisher (inbsondere in der foreninternen Diskussion) nicht ansatzweise.
Ein stimmiges Konzept ...
Besonder amüsant sind wieder mal die Kommentare, da redet ein augenscheinlich besonders intelligenter Mensch namens "Howard" von Hobby-Schafzüchtern, die dann eben ihr Hobby aufgeben müssen.
Hobby bei 800 Schafen und Ziegen, wie im Artikel zu lesen ist, so so....
Nun sind die angrenzenden Reviere für ihre Pächter gesperrt und „professionelle Wolfsjäger“ dürfen infiltrieren:
https://www.mdr.de/thueringen/west-thueringen/gotha/jagd-wolfsmischlinge-100.html
Das Thüringer Umweltministerium informierte darin über die „Durchführung einer Maßnahme“ auf von Jägern gepachteten Flächen bei Ohrdruf . Die Jäger wurden wie folgt angewiesen: Sie müssten die Maßnahme dulden; sie müssten ihre jagdlichen Einrichtungen den vom Ministerium beauftragten Personen zur Nutzung überlassen; sie müssten alles unterlassen, was die Durchführung der Maßnahme behindere.
Damit nicht genug: „Dazu wird den Jagdpächtern und Begehungsscheininhabern das Betreten des Duldungsgebietes im genannten Zeitraum für jagdliche Zwecke untersagt.“ So notiert es der Geschäftsführer des Landesjagdverbands, Frank Herrmann , in der jüngsten Ausgabe des „Thüringer Jäger“, dem offiziellen Mitteilungsblatt des Landesjagdverbands.
Schließlich wird den Jägern vom Ministerium noch ein Maulkorb verpasst. „Bis zum Abschluss der Maßnahme sei Dritten gegenüber unbedingtes Stillschweigen zu wahren“, referierte Herrmann den Inhalt des amtlichen Schreibens.
Wäre denn eine Pachtminderung und aussetzen von Wildschadenszahlungen in der betreffenden Zeit, in der das Revier nicht betreten werden darf möglich nach deiner Einschätzung?Zum Gruße,
nehmen wir mal an, der Minister bezöge sich auf seine ordnungspolizeiliche Kompetenz - da kann er das so jederzeit machen - seine Verfügung ist - wie jeder Verwaltungsakt überprüfbar, mehr aber nicht.
Zum Gruße,Wäre denn eine Pachtminderung und aussetzen von Wildschadenszahlungen in der betreffenden Zeit, in der das Revier nicht betreten werden darf möglich nach deiner Einschätzung?