Wenn der "Hüterbiss" laut Vertragsbedingungen/Police nicht mitversichert ist, lehnen sie die Deckung zu Recht ab.Das Problem des TS ist: Beide H-Versicherer lehnen die Deckung ab. D.h. er hat keinen Versicherungsschutz und kann sich mit dem SVT-Regreß alleine und auf seine Kosten rumschlagen. Falls RS besteht, Rechtslage durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht prüfen
Die Krankenkasse macht das vollautomatisch, sobald man sagt, es war ein Unfall o.ä. Das gleiche gilt, wenn ich verprügelt werde oder, wie bei mir, bei einem Verkehrsunfall, der als Wegeunfall gewertet wird, da zahlt mein Arbeitgeber die Rechnungen zu 100% und holt sie sich vom Verursacher oder dessen Versicherung zurück (PKV/Beihilfe). Die KK von der Dame macht es so ähnlich.Ok, ich leihe mir eine Auto, fahre damit in den Graben und sage dann der Autobesitzer ist Schuld, hätte es mit ja nicht leihen brauchen…
Ich habe den Hund geführt, den hatte ich nicht unter Kontrolle und dafür soll jetzt der Besitzer verantwortlich sein!?
Hätte er einen Dritten gebissen, ist das was anderes.