Hallo zusammen,
ich würde mal gerne euere Meinung hören zu folgendem Fall. Im letzten Jahr im Sept. bin ich für eine Woche im Urlaub gewesen. Unser Jagdhund Labrator Retriever ( Jagdgebrauchsprüfung abgelegt in 2021 ) wurde in der Zeit von unserer Nachbarin betreut für ein Entgelt von 15,00 € tgl..Unsere Nachbarin hatte das schon öfters gemacht und es gab dabei keine Probleme.
Bei diesem Urlaub ist der Hund gleich am ersten Tag beim Gassi gehen in die Leine ( Flexleine ) gesprungen, so dass die Nachbarin zu Fall kam und sich einen komplizierten Handgelenksbruch zuzog. Dieser wurde zwischenzeitlich 2-mal operiert, wobei die Op's nicht zufriedenstellend vom Ergebnis waren und eine 3 OP jetzt ansteht.
Die Krankenkasse der Nachbarin hat zwischenzeitlich für die entstandenen Krankenkosten ( bis jetzt 8250€ ) Schadensersatzanspruch gem. § 116 SGB X bei mir angemeldet.
Ich hatte den Schaden bei meiner Jagdhaftpflicht und bei meiner Tierhalterhaftpflicht sowie bei meiner allgem. Haftpflicht angemeldet, wobei alle Versicherungen einen Anspruch abgelehnt haben. Begründung Jagdhaftpflicht: "Im Rahmen der hier bestehenden Jagdhaftpflichtversicherung gilt der Tierhüter ( hier die Nachbarin ) als mitversicherte Person. Ansprüche von mitversicherten Personen untereinander sind jedoch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen."
Begründung Tierhalterhaftpflicht:"Nach den allgem. Haftpflichtversicherungsbedingungen sind Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus Schadenfällen von mitversicherten Personen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen." Gleiche Begründung hat die allgem. Haftpflicht geliefert.
Meine Bitte, hat jemand schon mal einen ähnlichen Fall gehabt und wie beurteilt ihr die rechtliche Situation.
Zwischenzeitlich habe ich die Angelegenheit meinem RA übergeben.
Waidmanns Heil Biene
ich würde mal gerne euere Meinung hören zu folgendem Fall. Im letzten Jahr im Sept. bin ich für eine Woche im Urlaub gewesen. Unser Jagdhund Labrator Retriever ( Jagdgebrauchsprüfung abgelegt in 2021 ) wurde in der Zeit von unserer Nachbarin betreut für ein Entgelt von 15,00 € tgl..Unsere Nachbarin hatte das schon öfters gemacht und es gab dabei keine Probleme.
Bei diesem Urlaub ist der Hund gleich am ersten Tag beim Gassi gehen in die Leine ( Flexleine ) gesprungen, so dass die Nachbarin zu Fall kam und sich einen komplizierten Handgelenksbruch zuzog. Dieser wurde zwischenzeitlich 2-mal operiert, wobei die Op's nicht zufriedenstellend vom Ergebnis waren und eine 3 OP jetzt ansteht.
Die Krankenkasse der Nachbarin hat zwischenzeitlich für die entstandenen Krankenkosten ( bis jetzt 8250€ ) Schadensersatzanspruch gem. § 116 SGB X bei mir angemeldet.
Ich hatte den Schaden bei meiner Jagdhaftpflicht und bei meiner Tierhalterhaftpflicht sowie bei meiner allgem. Haftpflicht angemeldet, wobei alle Versicherungen einen Anspruch abgelehnt haben. Begründung Jagdhaftpflicht: "Im Rahmen der hier bestehenden Jagdhaftpflichtversicherung gilt der Tierhüter ( hier die Nachbarin ) als mitversicherte Person. Ansprüche von mitversicherten Personen untereinander sind jedoch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen."
Begründung Tierhalterhaftpflicht:"Nach den allgem. Haftpflichtversicherungsbedingungen sind Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus Schadenfällen von mitversicherten Personen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen." Gleiche Begründung hat die allgem. Haftpflicht geliefert.
Meine Bitte, hat jemand schon mal einen ähnlichen Fall gehabt und wie beurteilt ihr die rechtliche Situation.
Zwischenzeitlich habe ich die Angelegenheit meinem RA übergeben.
Waidmanns Heil Biene