Tierhalter Haftung

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Hallo zusammen,

ich würde mal gerne euere Meinung hören zu folgendem Fall. Im letzten Jahr im Sept. bin ich für eine Woche im Urlaub gewesen. Unser Jagdhund Labrator Retriever ( Jagdgebrauchsprüfung abgelegt in 2021 ) wurde in der Zeit von unserer Nachbarin betreut für ein Entgelt von 15,00 € tgl..Unsere Nachbarin hatte das schon öfters gemacht und es gab dabei keine Probleme.



Bei diesem Urlaub ist der Hund gleich am ersten Tag beim Gassi gehen in die Leine ( Flexleine ) gesprungen, so dass die Nachbarin zu Fall kam und sich einen komplizierten Handgelenksbruch zuzog. Dieser wurde zwischenzeitlich 2-mal operiert, wobei die Op's nicht zufriedenstellend vom Ergebnis waren und eine 3 OP jetzt ansteht.



Die Krankenkasse der Nachbarin hat zwischenzeitlich für die entstandenen Krankenkosten ( bis jetzt 8250€ ) Schadensersatzanspruch gem. § 116 SGB X bei mir angemeldet.



Ich hatte den Schaden bei meiner Jagdhaftpflicht und bei meiner Tierhalterhaftpflicht sowie bei meiner allgem. Haftpflicht angemeldet, wobei alle Versicherungen einen Anspruch abgelehnt haben. Begründung Jagdhaftpflicht: "Im Rahmen der hier bestehenden Jagdhaftpflichtversicherung gilt der Tierhüter ( hier die Nachbarin ) als mitversicherte Person. Ansprüche von mitversicherten Personen untereinander sind jedoch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen."



Begründung Tierhalterhaftpflicht:"Nach den allgem. Haftpflichtversicherungsbedingungen sind Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus Schadenfällen von mitversicherten Personen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen." Gleiche Begründung hat die allgem. Haftpflicht geliefert.



Meine Bitte, hat jemand schon mal einen ähnlichen Fall gehabt und wie beurteilt ihr die rechtliche Situation.



Zwischenzeitlich habe ich die Angelegenheit meinem RA übergeben.

Waidmanns Heil Biene
 
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Google schlägt vor:


Ist natürlich die Frage, ob sich durch die Entlohnung die Situation ändert, das sollte dann aber der RA beurteilen können
 

z/7

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Nimm's mir nicht krumm, aber ein (potentieller ) Rechtsstreit gehört nicht in die Öffentlichkeit. Schon gar nicht in einer Detailtiefe bis zur 2. Stelle hinterm Komma. Weiß die Krankenkasse von den 15€? Wenn nein, laß den Faden subito von nem Mod löschen.
 
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Da muss man sich eben vor Abschluss eines Vertrages die Versicherungsbedindungen genau durchlesen und vergleichen.

Meine Hundehaftpflicht (und viele andere, aber bei weitem nicht alle) deckt sowohl Ansprüche des Hüters als auch Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern gegen mich als Halter und Versicherungsnehmer ab.

Das war für mich ein mitentscheidendes Kriterium bei der Versicherungswahl.
 
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Da muss man sich eben vor Abschluss eines Vertrages die Versicherungsbedindungen genau durchlesen und vergleichen.

Meine Hundehaftpflicht (und viele andere, aber bei weitem nicht alle) deckt sowohl Ansprüche des Hüters als auch Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern gegen mich als Halter und Versicherungsnehmer ab.

Das war für mich ein mitentscheidendes Kriterium bei der Versicherungswahl.
Aber nicht, wenn du oder der Hüter durch den Hund geschädigt werden. Haftplfichtansprüche haben immer nur Dritte geschädigte (Ausnahme: Ausfallversicherung).
 
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Also nach meinem Rechtsverständnis, hat die gute Gassigehrin überhaupt keinen Anspruch, ist ihr eigenes Veschulden…
 
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Aber nicht, wenn du oder der Hüter durch den Hund geschädigt werden.
Wenn ich geschädigt werde natürlich nicht.:rolleyes:

Aber wenn ein familienfremder Hüter durch meinen Hund geschädigt wird eben doch! :cool:

Sichwort "Hüterbiss" beim Versicherungsvergleich.

>>Der Begriff Hüterbiss fasst Schäden zusammen, die der Hund der Person zufügt, die ihn in Obhut hat, aber nicht der Eigentümer ist. Versicherte sollten bei der Hundehaftpflicht darauf achten, dass diese Leistung eingeschlossen ist.
...
Was passiert aber, wenn der Hund den Nachbarn selbst beißt, während dieser ihn in seiner Obhut hat? In diesem Fall kommt es darauf an, was im Versicherungsschein steht. Sind solche Schäden, der Hüterbiss, auch versichert, muss dies explizit in der Police erwähnt sein. Der Hüterbiss ist ein Oberbegriff und schließt auch ein, wenn der Hund die Wohnzimmertür des Nachbarn ankaut oder sein Blumenbeet umpflügt.<<

Quellehttps://www.verivox.de/tierhalterhaftpflicht/themen/hueterbiss
 
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Wenn mich der fremde Hund zu Hause beißt, kann ich es ja noch verstehen, aber er hat an der „Leine gezogen“ und ich falle um….. persönlicher Fehler, eigenes Verschulden .
 
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Der Knackpunkt könnte hier sein, dass infolge der Bezahlung für die "Dienstleistung" ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis entstanden sein könnte.
 

z/7

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Wenn mich der fremde Hund zu Hause beißt, kann ich es ja noch verstehen, aber er hat an der „Leine gezogen“ und ich falle um….. persönlicher Fehler, eigenes Verschulden .
ich wiederhole mich, darum geht es nicht. Die KK des gestürzten will ihre kosten vom verursacher des unfalls erstattet haben, und das ist der Halter. Hätt er keinen Hund. Gefährdungshaftung.
 
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Ok, ich leihe mir eine Auto, fahre damit in den Graben und sage dann der Autobesitzer ist Schuld, hätte es mit ja nicht leihen brauchen…

Ich habe den Hund geführt, den hatte ich nicht unter Kontrolle und dafür soll jetzt der Besitzer verantwortlich sein!?

Hätte er einen Dritten gebissen, ist das was anderes.
 
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Du hast einen Rechtsanwalt, was soll der Thread dann? Ernsthaft, wenn du dir vom Forum mehr Rechtsauskunft oder Erfahrungen als von deinem Rechtsanwalt erhoffst, dann tu dem Kollegen einen Gefallen und such dir seinem Blutdruck zur Liebe einen anderen. "Das WuH Forum schätzt die Erfolgsaussichten ganz anders ein" ist ein toller Opener für das Gespräch mit dem Rechtsanwalt.

Der Krankenversicherer regressiert hier. Der Regress wird auch in Deutschland voraussetzen, dass die unmittelbar Geschädigte dir gegenüber einen Rechtsanspruch auf Ersatz des Schadens hat. Welcher das sein soll, erschließt sich aus dem Sachverhalt nicht.

Unabhängig davon, wird dein Haftpflichtversicherer (nicht Jagdhaftpflicht) dir zumindest "Abwehrdeckung" geben müssen.
 
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Guest
Das Problem des TS ist: Beide H-Versicherer lehnen die Deckung ab. D.h. er hat keinen Versicherungsschutz und kann sich mit dem SVT-Regreß alleine und auf seine Kosten rumschlagen. Falls RS besteht, Rechtslage durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht prüfen lassen und ggf. auf Deckung gegen einen oder beide H-Versicherer (Doppelversicherung?) klagen. Aus dem Fall könnte man fast schon eine Klausur machen.
 

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