Tierklinik - rechtliche Frage

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z/7

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Folgende Situation:

Hund büchst aus und wird von Passanten in Straßennähe aufgelesen, ca 18:00. Schont stark hinten links und macht bedröppelten Eindruck. Passanten schließen haarscharf : angefahren, und verfrachten den Hund in die TK in ihrem Wohnort.

TK liest Chip aus und informiert Tasso, welche umgehend den Halter informieren, ca. 20:00, welcher wiederum sofort in der TK anruft. Auskunft: TÄ ist mit dem Hund beim Röntgen, ruft zurück.

Beim Rückruf Auskunft, daß nix gebrochen, es wurde Hinterlauf/läufe und Brustkorb geröntgt, bei Fundhunden und Verdacht auf Verkehrsunfall umfassende Abklärung, Gemeinde würde das so erwarten. Schmerzmittel verabreicht.

Halter fährt am selben Abend noch in TK, Hund schont und ist verschüchtert, sonst fehlt ihm nix. Halter füllt die üblichen Formulare aus, läßt sich in Schock und Erleichterung noch nen Verband für ne abgerissene Kralle am anderen Hinterlauf aufschwatzen und fährt mit Hund und einer Rechnung über sage und schreibe 315 Teuronen heim, davon grob 200 € Röntgen. TÄ wollte diesbezüglich "mit dem Chef reden und sich am nächsten Tag melden". 3 Tage später hat sich noch niemand gemeldet.

Nach meinem Dafürhalten war das reichlich überdiagnostiziert und die TÄ war sich dessen auch bewußt. Und Geschäftsführung ohne Auftrag, die erstens nicht angebracht war, da keine Lebensgefahr bestand und der Halter ermittelt, und zweitens völlig überzogen wurde. Den Brustkorb ohne jegliche Indikation auf eine Verletzung in diesem Bereich zu röntgen ist doch Geldschneiderei. Relevante innere Verletzungen ermittelt man mit Ultraschall. Palpatorisch und anhand der Schleimhäute wurde das aber bereits vorher als unwahrscheinlich eingestuft (Aussage behandelnde TÄ).

Frage nun: wie ist die rechtliche Lage? Muß der Halter die nicht bestellten und nicht indizierten Rechnungsposten bezahlen? Muß er überhaupt etwas zahlen, das vor seinem Eintreffen mit dem Hund gemacht wurde?

Bitte nicht falsch verstehen. Ich bin dankbar, daß es TÄ gibt, und Kliniken, die sich auch außerhalb der Geschäftszeiten um Notfälle kümmern. Das berechtigt imho aber nicht dazu, die Leute zu schröpfen. Und den Hund ohne Not ohne Einverständnis des Halters zu röntgen ist imho auch ziemlich übergriffig. Ist das überhaupt zulässig? Wohlgemerkt, Halter war ermittelt und es bestand keine Lebensgefahr.
 
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Gelöschtes Mitglied 25024

Guest
Hier bewahrheitet sich der Spruch, "wer zahlt, verliert." Denn gemessen am möglichen Prozesskostenrisiko und Aufwand ist es wirtschaftlich nicht sinnvoll, sich wegen 200 Euro rumzustreiten.

Die Rechtsgrundlage hast du ja schon genannt. Letztlich wird darauf abzustellen sein, welche Behandlung tiermedizinisch indiziert war. Beschwer Dich, fordere den Betrag für's Röntgen in voller Höhe zurück und einige dich wirtschaftlich vernünftig bei der Hälfte.
 
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Rechtlich kann ich dir nicht weiterhelfen, da musst du selber unter die §§ 677, 679 und 683 Satz 1 BGB schauen.
Sei froh, dass dein Hund noch lebt.
Zum Thorax-Röntgen: Da hilft US als Alternative nicht weiter. Lufthaltige Strukturen "bremsen" den Schall. Ein Pneumothorax durch Kontusion oder Rippenfraktur z.B, ist durch US kaum feststellbar.
US ist mehr was für den Bauchraum, erfordert aber viel mehr Zeit und einen wirklich erfahrenen Arzt (und nebenbei einen rasierten und kooperativen Hund). Und du sagst, es war außerhalb der Geschäftszeiten. Gerade da wird und muss der "klinische Blick" eines Erfahrenen eher durch eine vielleicht überschießende Apparatemedizin ersetzt werden. Daran ist im Prinzip nichts auszusetzen.
Ob Lebensgefahr bestand, stellt sich oft erst hinterher raus.
Bis die Schleimhäute blass werden, ist schon einiges an Blut ausgelaufen und der Hund für eine OP einer Milz- oder Leberruptur z.B. in einer schlechteren Ausgangssituation.
 
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Vergessen: Die Grundgebühr für US-Diagnostik liegt wesentlich höher als die fürs Röntgen.
 
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Ich stand mal daneben als eine Katze überfahren wurde. Die hat sich noch knapp in die Büsche geschlagen. 50m weiter TA Praxis. Einsammeln wollte ich sie nicht, brauche keine fremde Katze im Gesicht.
TA sagt, wer die Musik bestellt, bezahlt die Rechnung.
Also ich.
Wir sind mit dicken Handschuhen wieder raus.
Leider hatte es sich schon erledigt. Oder vielleicht auch Gott sei Dank.
Was an Diagnostik nötig ist, muss allein der TA entscheiden. Laien können das nicht gänzlich beurteilen.
Ich glaube ein Hauptproblem ist, dass man sich nicht im Klaren darüber ist, was Medizin kostet, weil man selbst nur die Karte über den Tresen reicht.

Gute Besserung dem Hund!
 
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Also ich wäre erstmal froh, wenn es Leute gibt die sich um den Hund gekümmert haben. Wenn die TÄ für notwendig erachten den Hund zu röntgen, dann sei es so. Über die Höhe der Kosten kann man sich streiten, aber das Wohlergehen und die Gesundheit des Hundes sollte einem das Wert sein....meine Meinung.
MfG.
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Folgende Situation:

Hund büchst aus und wird von Passanten in Straßennähe aufgelesen, ca 18:00. Schont stark hinten links und macht bedröppelten Eindruck. Passanten schließen haarscharf : angefahren, und verfrachten den Hund in die TK in ihrem Wohnort.

TK liest Chip aus und informiert Tasso, welche umgehend den Halter informieren, ca. 20:00, welcher wiederum sofort in der TK anruft. Auskunft: TÄ ist mit dem Hund beim Röntgen, ruft zurück.

Beim Rückruf Auskunft, daß nix gebrochen, es wurde Hinterlauf/läufe und Brustkorb geröntgt, bei Fundhunden und Verdacht auf Verkehrsunfall umfassende Abklärung, Gemeinde würde das so erwarten. Schmerzmittel verabreicht.

Halter fährt am selben Abend noch in TK, Hund schont und ist verschüchtert, sonst fehlt ihm nix. Halter füllt die üblichen Formulare aus, läßt sich in Schock und Erleichterung noch nen Verband für ne abgerissene Kralle am anderen Hinterlauf aufschwatzen und fährt mit Hund und einer Rechnung über sage und schreibe 315 Teuronen heim, davon grob 200 € Röntgen. TÄ wollte diesbezüglich "mit dem Chef reden und sich am nächsten Tag melden". 3 Tage später hat sich noch niemand gemeldet.

Nach meinem Dafürhalten war das reichlich überdiagnostiziert und die TÄ war sich dessen auch bewußt. Und Geschäftsführung ohne Auftrag, die erstens nicht angebracht war, da keine Lebensgefahr bestand und der Halter ermittelt, und zweitens völlig überzogen wurde. Den Brustkorb ohne jegliche Indikation auf eine Verletzung in diesem Bereich zu röntgen ist doch Geldschneiderei. Relevante innere Verletzungen ermittelt man mit Ultraschall. Palpatorisch und anhand der Schleimhäute wurde das aber bereits vorher als unwahrscheinlich eingestuft (Aussage behandelnde TÄ).

Frage nun: wie ist die rechtliche Lage? Muß der Halter die nicht bestellten und nicht indizierten Rechnungsposten bezahlen? Muß er überhaupt etwas zahlen, das vor seinem Eintreffen mit dem Hund gemacht wurde?

Bitte nicht falsch verstehen. Ich bin dankbar, daß es TÄ gibt, und Kliniken, die sich auch außerhalb der Geschäftszeiten um Notfälle kümmern. Das berechtigt imho aber nicht dazu, die Leute zu schröpfen. Und den Hund ohne Not ohne Einverständnis des Halters zu röntgen ist imho auch ziemlich übergriffig. Ist das überhaupt zulässig? Wohlgemerkt, Halter war ermittelt und es bestand keine Lebensgefahr.
:mad:Der Anstand gebietet es wenn man schon nicht in der Lage ist auf seinen Hund zu achten die Rechnung unverzüglich zu Zahlen ohne wenn und aber.
Es ist schon sehr frech und unverschämt hier dem Arzt abzocke zu unterstellen :oops: Hätte der Hund innere Verletzungen und währe eingegangen währe das Geschrei groß warum habt ihr nicht!!!! Allein die Frage ob man die Rechnung zahlen muss ist Charakterlos.
Ich sollte lieber die Frage stellen wer sich um meinen Hund gekümmert hat und welche kosten demjenigen entstanden sind.

Also meine Meinung Zahlen und nicht mein Unvermögen auf mein Haustier zu achten anderen anlasten
 
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G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Also ich wäre erstmal froh, wenn es Leute gibt die sich um den Hund gekümmert haben. Wenn die TÄ für notwendig erachten den Hund zu röntgen, dann sei es so. Über die Höhe der Kosten kann man sich streiten, aber das Wohlergehen und die Gesundheit des Hundes sollte einem das Wert sein....meine Meinung.
MfG.
Genau so da gibt es doch kein Vertun(y) wenn ich schon nicht in der Lage bin auf meinen Hund zu achten dann sollte ich Dankbar sein das andere es tun
 
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14 Dez 2017
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Ganz ehrlich ? 315 EUR und dann Mimimi ? Froh sein, dass der Jagdbegleiter gut versorgt wurde und ihm nichts fehlt....
Wenns um die neue Zieloptik mit Ballistikrechner und die neueste Büchse geht - da wird schwadroniert und der Geldbeutel gezückt, aber bei 315 EUR für den Hund so ein Gejammer...
 
G

Gelöschtes Mitglied 16028

Guest
Lies dich mal ins Thema Geschäftsführung ohne Auftrag ein.

Meiner Meinung nach: alles gut. Und das Wichtigste: Hund wieder da :top:
Hallo Namensfetter NEEEE brauch mich da nicht einlesen;) Mein Anstand gebietet es mir das Richtige zu tun ich besitze auch keine Rechtsschutzversicherung sowas braute ich seit 53 Jahren nicht.
Nichts des so trotz hätte der Hundehalter keine Change sich um die Rechnung rum zu mogeln denn der Arzt konnte davon ausgehen das er im Sinne des Hundebesitzers handelt.
 
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17 Feb 2015
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Nichts des so trotz hätte der Hundehalter keine Change sich um die Rechnung rum zu mogeln denn der Arzt konnte davon ausgehen das er im Sinne des Hundebesitzers handelt.
Genau darum geht es bei der GoA. Der Finder des Hundes macht das, was der Hundehalter in seiner Situation auch gemacht hätte und kümmert sich um den Hund. Die entstandenen Kosten wären also auch dem Hundehalter entstanden. Somit hat der Hundehalter da keinen Nachteil und muss entsprechend auch die Kosten übernehmen.

Ob die Tierarztkosten angemessen sind oder nicht steht auf einem anderen Blatt. Hier darf man natürlich nicht von der Humanmedizin ausgehen, die wir hier in D fast Vollkaskomäßig kostenlos genießen können. Die "Maschinenstundensätze" eines Röntgengerätes sind schon nicht ohne, da finde ich bei nüchterner Betrachtung an der Rechnung nichts auszusetzen.
 
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22 Jun 2016
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Der Hundehalter soll doch froh sein, dass Fifi wieder heil da ist und ihm nichts fehlt.

Der Hund ist ausgebüxt, hier hätte der Hundehalter seiner Sorgfaltspflicht nachkommen müssen, dann wäre Fifi eben nicht in der Klinik gelandet und alles wäre gut

Der Hundehalter möge mal folgendes Szenario durchdenken :

Fifi haut ab und wird tatsächlich von einem Auto angefahren. Nette Mitmenschen finden den Hund und bringen ihn in die TK. Dort wird erstmal kein großer Schaden am Hund festgestellt und da kein Mensch einen Auftrag zum Röntgen und Behandlung gibt, und der der Hund auch einen vitalen Eindruck macht, geschieht erstmal nichts was Kosten verursacht und der Hund wird beobachtet.
Abends wird der Hund von Halter abgeholt.
Die nächsten Tage stellt der Halter fest, dass der Hund doch den ein oder anderen Lauf schont und fährt zm TA. Dieser stellt fest, dass der Hund SOFORT hätte behandelt werden müsste und jetzt leider irreparabele Schäden hat .
Da Fifi ein firmer Stöberhund ist und ab jetzt aufgrund seiner Verletzung nicht mehr an solchen Jagden teilnehmen kann möchter der Halter jetzt Schadensersatz von der Klinik, da der Hund ja für die Jagd nicht mehr zu gebrauchen ist.

Also-auch in diesem düsteren Szenario gäbe es Reibungspunkte....

Der Halter soll froh sein, dass der Hund heile und gesund da ist und sich nicht um die paar Kröten grämmen. Es hätte auch anders augehen können und der Hund unter einen LKW geraten.
 
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30 Jun 2013
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Wenn unsere Hündin ,,ausbüchsen" würde und jemand findet sie, bringt das Tier auf seine Kosten zum TA, lässt sie auf (innere)Verletzung untersuchen, dann gebietet sich es einfach nicht nur ein Danke, sondern erstatte dieser freundlichen Person selbstverständlich die Kosten (selbst wenn er/sie kein Geld möchte).
Tierarztrechnung, selbstverständlich...wenn man sich ein Tier zulegt dann muss man sich darum kümmern !!! ICH HALTE MICH MIT WEITEREN KOMMENTAREN ZURÜCK:censored:
MfG.
 
Registriert
23 Feb 2010
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Bitte nicht falsch verstehen. Ich bin dankbar, daß es TÄ gibt, und Kliniken, die sich auch außerhalb der Geschäftszeiten um Notfälle kümmern. Das berechtigt imho aber nicht dazu, die Leute zu schröpfen. Und den Hund ohne Not ohne Einverständnis des Halters zu röntgen ist imho auch ziemlich übergriffig. Ist das überhaupt zulässig? Wohlgemerkt, Halter war ermittelt und es bestand keine Lebensgefahr.
Ehrlich, du merkst aber schon was du hier gerade postet, oder habe ich dich falsch verstanden:rolleyes:

Grüße aus dem Wald
 
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