Folgende Situation:
Hund büchst aus und wird von Passanten in Straßennähe aufgelesen, ca 18:00. Schont stark hinten links und macht bedröppelten Eindruck. Passanten schließen haarscharf : angefahren, und verfrachten den Hund in die TK in ihrem Wohnort.
TK liest Chip aus und informiert Tasso, welche umgehend den Halter informieren, ca. 20:00, welcher wiederum sofort in der TK anruft. Auskunft: TÄ ist mit dem Hund beim Röntgen, ruft zurück.
Beim Rückruf Auskunft, daß nix gebrochen, es wurde Hinterlauf/läufe und Brustkorb geröntgt, bei Fundhunden und Verdacht auf Verkehrsunfall umfassende Abklärung, Gemeinde würde das so erwarten. Schmerzmittel verabreicht.
Halter fährt am selben Abend noch in TK, Hund schont und ist verschüchtert, sonst fehlt ihm nix. Halter füllt die üblichen Formulare aus, läßt sich in Schock und Erleichterung noch nen Verband für ne abgerissene Kralle am anderen Hinterlauf aufschwatzen und fährt mit Hund und einer Rechnung über sage und schreibe 315 Teuronen heim, davon grob 200 € Röntgen. TÄ wollte diesbezüglich "mit dem Chef reden und sich am nächsten Tag melden". 3 Tage später hat sich noch niemand gemeldet.
Nach meinem Dafürhalten war das reichlich überdiagnostiziert und die TÄ war sich dessen auch bewußt. Und Geschäftsführung ohne Auftrag, die erstens nicht angebracht war, da keine Lebensgefahr bestand und der Halter ermittelt, und zweitens völlig überzogen wurde. Den Brustkorb ohne jegliche Indikation auf eine Verletzung in diesem Bereich zu röntgen ist doch Geldschneiderei. Relevante innere Verletzungen ermittelt man mit Ultraschall. Palpatorisch und anhand der Schleimhäute wurde das aber bereits vorher als unwahrscheinlich eingestuft (Aussage behandelnde TÄ).
Frage nun: wie ist die rechtliche Lage? Muß der Halter die nicht bestellten und nicht indizierten Rechnungsposten bezahlen? Muß er überhaupt etwas zahlen, das vor seinem Eintreffen mit dem Hund gemacht wurde?
Bitte nicht falsch verstehen. Ich bin dankbar, daß es TÄ gibt, und Kliniken, die sich auch außerhalb der Geschäftszeiten um Notfälle kümmern. Das berechtigt imho aber nicht dazu, die Leute zu schröpfen. Und den Hund ohne Not ohne Einverständnis des Halters zu röntgen ist imho auch ziemlich übergriffig. Ist das überhaupt zulässig? Wohlgemerkt, Halter war ermittelt und es bestand keine Lebensgefahr.