Tierklinik - rechtliche Frage

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Zum Thorax-Röntgen: Da hilft US als Alternative nicht weiter. Lufthaltige Strukturen "bremsen" den Schall. Ein Pneumothorax durch Kontusion oder Rippenfraktur z.B, ist durch US kaum feststellbar.
US ist mehr was für den Bauchraum, erfordert aber viel mehr Zeit und einen wirklich erfahrenen Arzt (und nebenbei einen rasierten und kooperativen Hund).
Sorry, aber den Teil kann ich so nicht stehen lassen: Ultraschall ist zum diagnostizieren eines pneumothorax sowie hämatothorax wesentlich weniger invasiv und dabei noch sensitiver als Röntgen. Das rasieren kann allerdings tatsächlich bei langhaarigen Hunden zum Problem werden wenn’s schnell gehen soll. Da gebe ich dir recht.
 
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Sorry, aber den Teil kann ich so nicht stehen lassen: Ultraschall ist zum diagnostizieren eines pneumothorax sowie hämatothorax wesentlich weniger invasiv und dabei noch sensitiver als Röntgen. Das rasieren kann allerdings tatsächlich bei langhaarigen Hunden zum Problem werden wenn’s schnell gehen soll. Da gebe ich dir recht.

Kann dann der Besitzer die Klinik verklagen, weil der Hund durch die Rasur verunstaltet wurde...OHNE Zustimmung ?
 
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19 Jun 2018
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Dass mir mein Hund das Liebste sei....

reicht bei manchen wohl nur bis zum Geldbeutel.

Klar ist eine Tierklinik teurer als ein Land/Haus/Hoftierarzt.

Ich wäre froh um die geringe Rechnung der TK und würde mich freuen, dass es meinem Partner gut geht.

Wäre der Hund verletzt gewesen, gäbe es keine Diskussion um die Diagnostik. Weil aber nichts war, war alles überzogen.

Leute gibts... 🙄
 
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Ehrlich, du merkst aber schon was du hier gerade postet, oder habe ich dich falsch verstanden:rolleyes:

Grüße aus dem Wald

....dem kann ich mich nur anschliessen. z/7, mancher Beitrag von dir ist schon arg robust. Ich hätte den Tierarztdamen noch 10€ in die Kaffekasse getan, den Hund abgeliebelt und mich vom Einlauf der besten Ehefrau von allen erholt, weil der Hund abgebüchst war. 200€ für Röntgen ist nicht unüblicher Betrag und das ist da notwendig gewesen (Ferndiagnose!:D) und €100 für-was-auch-immer ist die Rache des TA und dein Lehrgeld
 
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Ich hatte mal, an einem Samstag, einen fremden Hund im Revier aufgelesen. Es war auch direkt an einer Straße. Habe diesen zu Polizei gebracht und gemeinsam fuhren wir zum Tierheim. Die Pol hat einen Schlüssel für einen Quarantänezwinger. Da der Hund an der Straße gefunden wurde, wurde auch der Tierarzt bestellt, der den Hund untersuchte. Die Gesamtrechnung, auch gut 300€, durfte der Tierhalter begleichen, als er Montags seinen Hund wieder abholen konnte. Er war sehr dankbar, dass der Hund unbeschadet blieb.
 
G

Gelöschtes Mitglied 8180

Guest
Ich hab gerade mal in der GOÄ nachgesehen. Einmal Bauchraum-Röntgen beim privatversicherten Menschen bringt mir bei 2.5fachem Abrechnungssatz 43,72Euro.

Bei Kassenpatienten nichtmals den Strom und die Wartungskosten der Anlage.
 
G

Gelöschtes Mitglied 26188

Guest
In dem Fall würde ich mich nicht so aufregen
Folgende Situation:

Hund büchst aus und wird von Passanten in Straßennähe aufgelesen, ca 18:00. Schont stark hinten links und macht bedröppelten Eindruck. Passanten schließen haarscharf : angefahren, und verfrachten den Hund in die TK in ihrem Wohnort.

TK liest Chip aus und informiert Tasso, welche umgehend den Halter informieren, ca. 20:00, welcher wiederum sofort in der TK anruft. Auskunft: TÄ ist mit dem Hund beim Röntgen, ruft zurück.

Beim Rückruf Auskunft, daß nix gebrochen, es wurde Hinterlauf/läufe und Brustkorb geröntgt, bei Fundhunden und Verdacht auf Verkehrsunfall umfassende Abklärung, Gemeinde würde das so erwarten. Schmerzmittel verabreicht.

Halter fährt am selben Abend noch in TK, Hund schont und ist verschüchtert, sonst fehlt ihm nix. Halter füllt die üblichen Formulare aus, läßt sich in Schock und Erleichterung noch nen Verband für ne abgerissene Kralle am anderen Hinterlauf aufschwatzen und fährt mit Hund und einer Rechnung über sage und schreibe 315 Teuronen heim, davon grob 200 € Röntgen. TÄ wollte diesbezüglich "mit dem Chef reden und sich am nächsten Tag melden". 3 Tage später hat sich noch niemand gemeldet.

Nach meinem Dafürhalten war das reichlich überdiagnostiziert und die TÄ war sich dessen auch bewußt. Und Geschäftsführung ohne Auftrag, die erstens nicht angebracht war, da keine Lebensgefahr bestand und der Halter ermittelt, und zweitens völlig überzogen wurde. Den Brustkorb ohne jegliche Indikation auf eine Verletzung in diesem Bereich zu röntgen ist doch Geldschneiderei. Relevante innere Verletzungen ermittelt man mit Ultraschall. Palpatorisch und anhand der Schleimhäute wurde das aber bereits vorher als unwahrscheinlich eingestuft (Aussage behandelnde TÄ).

Frage nun: wie ist die rechtliche Lage? Muß der Halter die nicht bestellten und nicht indizierten Rechnungsposten bezahlen? Muß er überhaupt etwas zahlen, das vor seinem Eintreffen mit dem Hund gemacht wurde?

Bitte nicht falsch verstehen. Ich bin dankbar, daß es TÄ gibt, und Kliniken, die sich auch außerhalb der Geschäftszeiten um Notfälle kümmern. Das berechtigt imho aber nicht dazu, die Leute zu schröpfen. Und den Hund ohne Not ohne Einverständnis des Halters zu röntgen ist imho auch ziemlich übergriffig. Ist das überhaupt zulässig? Wohlgemerkt, Halter war ermittelt und es bestand keine Lebensgefahr.


Ich würde mich in so einem Fall nicht so aufregen. Was ärztlich notwendig ist und was nicht kann blos ein Arzt entscheiden und kein Laie. Um Lebensgefahr auszuschließen, muss der Arzt untersuchen und diagnostische Verfahren einsetzen. Man sieht nicht alles von außen und die Informationslage war bestimmt auch ziemlich bescheiden, wenn der Hund blos gefunden wurde und niemand nix Näheres gesehen hat. Was sind denn 300 Euros bittschön, wenn ich mein Hunderl wohlbehalten wieder hab. Wäre es mein Hund, würde ich danke sagen.
 
M

Mitglied 13815

Guest
Ich hab gerade mal in der GOÄ nachgesehen. Einmal Bauchraum-Röntgen beim privatversicherten Menschen bringt mir bei 2.5fachem Abrechnungssatz 43,72Euro.

Bei Kassenpatienten nichtmals den Strom und die Wartungskosten der Anlage.

Nachdem wir ja neulich konstatiert hatten, dass TA keine Ärzte sind, muss man nun festhalten: wärst halt Tierarzt geworden!

Zwischenstand: 1:1

😎😇🤣
 

z/7

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Ich hab's geahnt, wie immer: drei konstruktive Beiträge, und der Rest kann nichtmal den Eingangspost ordentlich lesen.

Es geht nicht darum, daß man zu geizig ist, sondern darum, was gerechtfertigt ist. Es soll tatsächlich Leute geben, für die 300 € ne Menge Geld sind. Daß sich das in diesem Forum anscheinend niemand vorstellen kann, wundert mich jetzt wiederum weniger.

Zur Frage der eiligen Röntgerei bin ich jetzt auch ohne Forum schlauer. Bei der geschilderten Sachlage steht auch eine Hüftluxation im Raum, die schnellstmöglich wieder eingerenkt werden sollte, sonst droht OP. Viele Hunde können das gut kaschieren. Nicht zügig röntgen wäre ein kapitaler Kunstfehler. GoA also im Sinne des Halters, alles gut.

Zur Frage des Brustraums und der angewendeten Methoden steht es momentan 1:1, Thersites vs. Dierwes. Daß lt TÄ keine Lebensgefahr bestand hatte ich, mein ich, schon im Eingangspost erwähnt. Mir ist daher immer noch nicht klar, warum das überhaupt stattfand; dem TA, mit dem ich den Fall diskutiert habe, auch nicht. Eine Aufnahme von vieren, insofern sei's drum. Interessieren würd's mich trotzdem, man will ja nicht dumm sterben.

Daß die Leutchen, die den Hund eingesammelt haben, irgendwas zahlen, stand übrigens nie zur Debatte. Eher die Gmoa, wenn die schon das volle Paket erwarten, egal ob nötig oder nicht.

Was das Einsammeln in diesem speziellen Fall betrifft: Der Halter hätte den Hund selber wieder eingesammelt, wenn der nicht vorher mitgenommen worden wäre; der ist etliche male an der Stelle vorbeigekommen auf der Suche nach dem Hund.
 
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Es soll tatsächlich Leute geben, für die 300 € ne Menge Geld sind.
Da gebe ich dir vollkommen Recht(y), für die ,,einen" ist der Hund ein Hund und ein Mittel zum Zweck (z.B.Jagd), für ,,andere" mich/uns ein treue'r Begleiter'rin, Jagdhündin und Familienmitglied!, da spielt Geld eine untergeordnete Rolle. Sorry aber so sehen wir das und NUR ! wenn es unserer Hündin gut geht, geht's uns auch gut;)
MfG.
 

z/7

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Genau deshalb wäre es imho unanständig, die emotionale Lage des Halters auszunutzen.
 
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