TierschutzHundeVerordnung

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Guten Abend alle zusammen,

ich stelle mal ohne persönlich gefärbte Geleitworte diese Verordnung hier ein und damit jeder schnell den Überblick gewinnt auch gleich die Synopse dazu.

Fragen:

Wann ist ein Schmerz ein Schmerz?

Darf ein Hund noch an wehrhaftem Wild abgeführt werden? Hirsche, Sauen, Waschbär.

Wer schläfert all die charakterstarken Hunde ein, wenn die Grenze der Belohnungsausbildung erreicht ist?

So, Feuer frei!

Gruss,
A.
 

Anhänge

  • Synopse Änderung TierschutzHundeVO 01122021.docx.pdf
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  • bgbl121s4970_80421_Veröffentlichung_TierSchHuV_2021.pdf
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Eigentlich hat diese Gesetzgebung ja schon einen Sinn , weil es halt viele hirnlose Idioten gibt, welche sich, bzw ihre Bewegungen nicht unter Kontrolle haben, und ihren Hund schlichtweg quälen....!
Wie oft sehe ich Leute deren Hund geduckt , immer nach oben blinzelnd schauen, ob sie schon wieder den Frack vollkriegen ...?
Andererseits sehe ich genausooft weichgespülte Fuppen die einen 50kg agro Köter mit "Brustgeschirr" überhaupt nicht gebändigt bekommen und ich jedesmal denke , gleich hole ich das Pfefferspray aus der Tasche 😖....!
Grüße +WMH Olli
 
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Beide Typen erreicht man mit der Verordnung aber nicht, denn kaum ein Hundehalter kennt diese. Es ist absurd, Dinge zu regeln, die man nicht durchsetzen kann. TeleT wird nach wie vor in Massen verkauft und weil es kriminalisiert wurde, werden die Anwendungen didaktisch auch nicht besser. Es bleibt weiterhin Frustgerät statt wertvolles Hilfsmittel. Wird mit Koralle etc. genau so werden und fördert nur die weitere Verkrüppelung der Charaktere in der Freiluftpsychatrie Deutschland.
 
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Aber zurück zu meinen Fragen: Saugatter kann man dichtmachen. Schmerzvolle Methode. Jeder Gattermeister riskiert seit Tagen seine Zuverlässigkeit und er dokumentiert dies mit Unterschrift auf verschiedenen Prüfungszeugnissen.

Jeder Hirschmann, der seinen Hund zur Hauptprüfung führt, wird gefragt werden können, ob der Stoß eines Hirsches.
 
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Ich lese das aber nicht in der Verordnung. Die Koralle ist jetzt explizit verboten worden und man dürfte den Hund nicht schmerzhaft mit der Gerte touchieren.
 
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Da hast Du Recht. Es steht nicht da. Das ist für Praktiker ein Problem. Meiner Meinung nach wird sich um Auslegungsfragen gestritten werden. „Ist der Knuff der Sau im Gatter ein Mittel?“ könnte ein Richter den Sachverständigen beauftragen zu klären.

Es wird zu einer Vermischung kommen, denn in den Schriftwechseln mit den Behörden wird weniger von schmerzhaften Mittel geschrieben, sondern davon, dass es “hinreichende wissenschaftliche Erkenntnisse gäbe, das belohnungsorientierte Methoden für die Ausbildung ausreichend wären.„
 
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Das würde vermutlich eher über das Tierschutzgesetz problematisch bezüglich des Aufeinanderhetzen von Tieren, aber das ist meines Erachtens derzeit relativ rechtssicher zugunsten der Saugatter ausgelegt. Ich bin aber kein Jurist.
 

steve

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Ich lese das auch nicht aus der Verordnung. Verboten ist die Koralle und ähnliches in Verbindung mit Erziehung/Training/Ausbildung. Wild ist bereits kein Mittel, es wird auch nicht verwendet um Schmerzen zuzufügen; die Hauptprüfung ist nicht mal Erziehung/Training/Ausbildung.

Ob ordentlich verwendete TT oder Koralle am Ende des Tages nicht für den Hund und das Wild mehr positive als negative Aspekte haben vermag ich in meiner Beschränktheit nicht zu beurteilen. In der Vergangenheit war das jedenfalls meist so.
 
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Was kann man in Verordnungen lesen, was Gerichte entscheiden werden.

Es ist zu spät!
 
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Ich lese das auch nicht aus der Verordnung. Verboten ist die Koralle und ähnliches in Verbindung mit Erziehung/Training/Ausbildung. Wild ist bereits kein Mittel, es wird auch nicht verwendet um Schmerzen zuzufügen; die Hauptprüfung ist nicht mal Erziehung/Training/Ausbildung.

Ob ordentlich verwendete TT oder Koralle am Ende des Tages nicht für den Hund und das Wild mehr positive als negative Aspekte haben vermag ich in meiner Beschränktheit nicht zu beurteilen. In der Vergangenheit war das jedenfalls meist so.
Wild ist kein Mittel....doch...die GatterSau ist Mittel zum Zweck, denn der Hund soll lernen, Sauen zu respektieren.

steckt den Kopp nicht in den Sand. Es ist eh zu spät.
 
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Es wird spannend zu erfahren, was die Länder da nun mit ihren Durchführungsverordnungen draus machen. Es kann immer noch verschlimmbessert werden.

Gestern saß einer aus dem Schutzhundelager bei mir. Der war vollkommen überrascht, kannte das nicht und meinte, er könne wetten, dass der Vereinsvorsitzende davon auch nichts weiß. Die deutschen Verbände sind zahnlose Tiger.
 
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........Außerdem kann die Einschränkung des Bewegungsradius im Sinne von § 2
TierSchG als vermeidbares Leiden bewertet werden .........


Zitat aus dem obigen Text, Zwingerhaltung schränkt das ebenso ein wie eine geschlossene Haustür oder die Gartentüre, sowie Leine..........
Was für einen Mist habe sich die da einfallen lassen!!!:mad:

Bausaujäger
 
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Guest
Das größte Problem haben die Diensthundeführer, weil jetzt manches Unverzichtbare nicht mehr geht. Wie ich zuhause Stubendressur mache, kriegt niemand mit.
 
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........Außerdem kann die Einschränkung des Bewegungsradius im Sinne von § 2
TierSchG als vermeidbares Leiden bewertet werden .........


Zitat aus dem obigen Text, Zwingerhaltung schränkt das ebenso ein wie eine geschlossene Haustür oder die Gartentüre, sowie Leine..........
Was für einen Mist habe sich die da einfallen lassen!!!:mad:

Bausaujäger
Das steht aber im direkten Zusammenhang mit Anbindehaltung und bezieht sich wohl nur darauf.
 

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