TierschutzHundeVerordnung

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gismo888

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1) Nein, das war nicht schon immer verboten - sondern ist erst nach einigen tierschutzrechtlichen Vorfällen zwischen 2002 und 2004 verboten worden. Das Endgültige Aus für Teletakt bei der zivilen Wache kam in November 2003 und bei der Stan-Wache im Februar 2004. Dazu, ich bin selber kein Freund dieser Geräte - und noch weniger der nicht elektrifizierten Alternativen (GARDENA und Knirschband).

Kann man übrigens auch in den Schulen nachlesen, wenn man das möchte. Ich selber war zwischen 1998 und 2000 selber bei der zivilen Wache als Hundeführer tätig - und später noch einmal für ein halbes Jahr im Jahr 2004... Der erste Wachdienst wahr übrigens kein schlechter Arbeitgeber, der zweite war absolute Panne.

2) Die Polizei hatte da immer schon einen gewissen Ermessenspielraum gehabt, genau wie der Bundesgrenzschutz - allerdings dort haben die Ausbilder schon sehr viel früher auf die (Etakt und Teletakt-Geräte verzichtet... anders als mancher private Hundehalter)...

3) Man darf hierzulande vieles - man sollte sich nur nicht bei so einen Mist erwischen lassen, und man sollte gerade als Jäger immer daran denken, dass man mit solchen Hilfsmitteln einem Hund auch nicht gerade mehr gehorsam anerzieht, als ihm nicht ohnehin schon gegeben ist.

Meistens passt das Gespann nicht zusammen, das kann man aber im Regelfall schon innerhalb der ersten paar Tage recht gut erkennen.
Ja, entschuldige meine ab den frühen 2000ern weiter zurück dachte ich gar nicht 😉
 
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Sollte hier keine Ausnahmegenehmigung erwirkt werden, können wir das Schutzhundewesen auslaufen lassen. Ein Hund der mir als Hilfsmittel des unmittelbaren Zwangs den Arxxxx bei ner Veranstaltung retten soll, sollte durchaus mehr als ein Stachler oder eine Beutetrennung mittels Zug wegstecken. Sicher gehts auch ohne Koralle, die Schweizer Kollegen bilden so aus. Über die Qualität derer Diensthunde kann ich allerdings nix sagen.

Vorhin gerade ist mir Labi mit nem schicken Halti entgegengekommen. Mein Neurochirug würde sich die Hände reiben.
 
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Der Faden ist schon älter und hat erst vier Seiten. Gut so.

Blöd halt für Behördenhunde. Aber die dürften noch am ehesten an die Ausnahmegenehmigungen kommen.
 
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Ich würde an dieser Stelle gern weiter diskutieren. Allerdings nicht in Richtung Ausbildung, sondern in Richtung Prüfung und Qualzucht. Wie in der neuen Verordnung steht ist es verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten,
1.
bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert worden sind oder
2.
bei denen erblich bedingt
a)
Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten, (...usw...)

Satz 1 gilt entsprechend für sonstige Veranstaltungen, bei denen Hunde verglichen, geprüft oder sonst beurteilt werden.

So wie sich das ließt, gibt's dann ab sofort Probleme bei verschiedenen Hunderassen. Natürlich nur bei einzelnen Hunden, aber:
Was ist, wenn der Teckel zu kurze Beine hat? Darf er dann nicht geprüft werden, weil es ein Qualzuchtmerkmal ist? Was ist mit HD beim Schäferhund? Muss das untersucht werden, bevor irgendwer mit Fiffi auf ne Prüfung fährt? Merle bei Aussie und Border Collie gleiches Thema. Kupierte Ruten werden vielleicht noch durchgehen gelassen, aber was ist mit gewissen Farbschlägen bei DW, und Labrador Retriever?
 
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Die besonnen kupierte Rute ist, mancher mag das anders sehen, ein guter Beitrag zur Gesunderhaltung des stöbernden Hundes.
Deshalb hab ich sie ja explizit so erwähnt :)
Aber wie wir wissen, sieht das die neue Verordnung evtl. anders.

Es ist ja auch so, dass viele Züchter von Jagdgebrauchshunden sicher gute, zuverlässige Waidmänner sind. Wenn jetzt beispielsweise ein bestimmter Farbschlag quasi unprüf- und damit unführbar wird, wäre das doch schade.
Ich persönlich kenne viele Teckel, die meiner Meinung nach keinerlei Probleme mit den kurzen Läufen haben und trotzdem könnte dieses Merkmal als Qualzucht ausgelegt werden. Was dann?
 
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Ich würde an dieser Stelle gern weiter diskutieren. Allerdings nicht in Richtung Ausbildung, sondern in Richtung Prüfung und Qualzucht. Wie in der neuen Verordnung steht ist es verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten,
1.
bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert worden sind oder
2.
bei denen erblich bedingt
a)
Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten, (...usw...)

Satz 1 gilt entsprechend für sonstige Veranstaltungen, bei denen Hunde verglichen, geprüft oder sonst beurteilt werden.

So wie sich das ließt, gibt's dann ab sofort Probleme bei verschiedenen Hunderassen. Natürlich nur bei einzelnen Hunden, aber:
Was ist, wenn der Teckel zu kurze Beine hat? Darf er dann nicht geprüft werden, weil es ein Qualzuchtmerkmal ist? Was ist mit HD beim Schäferhund? Muss das untersucht werden, bevor irgendwer mit Fiffi auf ne Prüfung fährt? Merle bei Aussie und Border Collie gleiches Thema. Kupierte Ruten werden vielleicht noch durchgehen gelassen, aber was ist mit gewissen Farbschlägen bei DW, und Labrador Retriever?
Das mit den Fellfarben musst Du mir auch noch erklären. Da stehe ich völlig auf dem Schlauch.
 
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Das mit den Fellfarben musst Du mir auch noch erklären. Da stehe ich völlig auf dem Schlauch.
Gern :)

Ich zitiere:
Die gezielte Zucht mit einem Gendefekt aus rein ästhetischen Beweggründen ist stark umstritten. Im „Gutachten zur Auslegung von §11 des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzuchten)“ (BMELV) wird generell die Empfehlung ausgesprochen, auf die Zucht mit dem Merle-Gen zu verzichten. (Tierschutzgesetz § 11 Abs. 1: "Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich sind ... und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten".)

Merle kommt bei Deutschen Doggen und Dackeln der Farbe „Tiger“, Collies, Shelties und anderen mit der Farb-Bezeichnung Blue Merle, Corgies, Foxhoundschläge, Catahoula Leopard Dog, Dunkerhunden, einigen Hütehundeschlägen wie Mudi, Bergamasker Hirtenhund, Border Collies, Bobtails, Australian Shepherds und Farbschlägen des Altdeutschen Hütehundes, dem Beauceron, dem Chihuahua, dem Prager Rattler und dem Jack Russell Terrier vor sowie auch bei von der FCI nicht anerkannten Züchtungen anderer Rassen.
 
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Gern :)

Ich zitiere:
Die gezielte Zucht mit einem Gendefekt aus rein ästhetischen Beweggründen ist stark umstritten. Im „Gutachten zur Auslegung von §11 des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzuchten)“ (BMELV) wird generell die Empfehlung ausgesprochen, auf die Zucht mit dem Merle-Gen zu verzichten. (Tierschutzgesetz § 11 Abs. 1: "Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich sind ... und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten".)

Merle kommt bei Deutschen Doggen und Dackeln der Farbe „Tiger“, Collies, Shelties und anderen mit der Farb-Bezeichnung Blue Merle, Corgies, Foxhoundschläge, Catahoula Leopard Dog, Dunkerhunden, einigen Hütehundeschlägen wie Mudi, Bergamasker Hirtenhund, Border Collies, Bobtails, Australian Shepherds und Farbschlägen des Altdeutschen Hütehundes, dem Beauceron, dem Chihuahua, dem Prager Rattler und dem Jack Russell Terrier vor sowie auch bei von der FCI nicht anerkannten Züchtungen anderer Rassen.
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