Wo genau darf in De Wild beleuchtet werden um es zu schießen? Habe ich da ne Änderung im BJG nicht mitbekommen?
Sachliche Verbote
5. a)künstliche Lichtquellen, Spiegel, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schußwaffen bestimmt sind, Tonbandgeräte oder elektrische Schläge erteilende Geräte beim Fang oder Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen sowie zur Nachtzeit an Leuchttürmen oder Leuchtfeuern Federwild zu fangen;*
Das keine Lampe an die Waffe darf beruht auf anderen Gegebenheiten, ist aber auch gem BJG Sachliche Verbote so über wie ein Kropf auf der Jagd.
Waidmannsheil
Lucas