Tödlicher Jagdunfall in Dalberg

G

Gelöschtes Mitglied 8180

Guest
Wie sagte ein Wanderer bei der letzten Jagd nachdem er sich durch Schilder und Flatterband in den Wald begeben hatte zum Jagdkollegen: "Isch bin jetzt von Kölle hierherjefahre um zu wandern, nu wandere isch hier auch."
 
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Wie sagte ein Wanderer bei der letzten Jagd nachdem er sich durch Schilder und Flatterband in den Wald begeben hatte zum Jagdkollegen: "Isch bin jetzt von Kölle hierherjefahre um zu wandern, nu wandere isch hier auch."
et kütt wie et kütt, und et hätt noch imme got jejange.
 
Y

Yumitori

Guest
Zum Gruße,
alles, was @Mantelträger geschrieben hat, ist absolut richtig.
Dass wir als Jäger auch für die Bürger, die freies Betretungsrecht wahrnehmen, Verständnis haben müssen, ist ebenso klar, wie die Binsenweisheit, dass jeder für seinen Schuss verantwortlich ist.
Für den Jagdausübungsberechtigten und seine Jagdgäste, Begehungsscheininhaber etc. pp. gilt aber auch, dass jedenfalls der Erstgenannte nicht unerhebliche Summen aufwendet, um jagen zu dürfen. D A S findet so gut wie nirgendwo außerhalb unserer Reihen Verständnis.
Das heißt selbstredend n i c h t, dass man Sicherheitsvorschriften außer Acht lassen darf, das will ich nicht sagen - aber i c h jedenfalls hatte nach einer Pachtperiode die Nase gestrichen voll vom Formularärger mit der BG usw. usf. .Und ich gebe dem schlauen Bauern recht, der mir sagte "selbst schuld, wenn Ihr so viel Geld bezahlt, um gestört werden zu dürfen".
Genau s o ist es nämlich, was Mantelträger mit dem kleinen Wort "ärgerlich" so herrlich knapp umschrieb: Der JAB zahlt Geld dafür, dass er dann, wenn es einer Meute von Umweltaktivisten, Vogelnestbetrachtern, Halbstarken oder sonstwie Gestörten einfällt, das Revier zu besuchen, ein freundliches Gesicht machen darf und allenfalls, wenn er Glück hat und schlechteres Wetter ist, er jagen darf - falls der wiedereingebürgerte Wolf nicht die völlige Umstellung aller Jagdstrategien erforderlich macht.
Ich habe hohen Respekt vor allen, die heutzutage noch eine Jagd pachten und zahle g e r n e einen spürbaren Obulus in die Jagdkasse. Man kann mir erzählen, was man will, die Gesellschaftsjagden/Drückjagden sind einfach zu gefährlich, weil jeder Dödel bei dem Wort "Schwarzwild" DAS HYSTERISCHE LEUCHTEN in die Augen bekommt, die Verringerung von Wildschaden (gerne zusätzlich auch Verbiss) zusätzlich Druck macht und dann zuletzt noch einer aus Köln samt Familie angefahren kommt.
Also immer schön aufpassen, immer schön bezahlen und hoffentlich noch Freude an der Jagd haben.
 
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Man hat ja auch noch ein paar Rechte auf seiner Seite:
Beunruhigung und Störung von Wild ,
Störung der Jagdausübung,
etc.
bist zur Minderung des Pachtzins
 
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Moin,

wir hatten auch mal vor ein paar Jahren eine Drückjagd organisiert und alle, wirklich alle Wege gesperrt mit Schildern "Drückjagd, Weg ist gesperrt, Lebensgefahr" und beim zweiten Treiben noch am Vormittag joggte eine grelllgelbe Mütze an meinem Drückjagdbock vorbei, ich habe ihn angerufen und gefragt ob er die Schilder nicht gelesen habe? Antwort: Ja habe ich, ist mir aber egal ich jogge hier jeden Tag! Zu meiner zweiten Frage: Ob er Selbstmordgefährdet wäre hat er keine Antwort mehr gegeben und war verschwunden, er hat während der Unterhaltung nicht mal angehalten. Ich informierte Jagdleiter und Nachbarschützen und zum Glück lag der Blödmann auch am Nachmittag nicht auf der Strecke!
Soviel zum gesunden Menschenverstand! Wenn solch einer Knalltüte was passiert sind aber immer die bösen Jäger schuld.

WmH
Schorse

Ich finde Schilder, die auf eine Lebensgefahr hinweisen ziemlich daneben. Genau wie die überzogene Hysterie in einem öffentlichen Forum. Das Jagen ist nicht risikolos. Jeder Unfall ist einer zu viel. Aber: jedes Jahr werden in Deutschland Millionen scharfer Schüsse abgegeben. Das zeigt, dass es kein grundsätzliches Sicherheitsproblem gibt. Schilder, die auf Lebensgefahr hindeuten und hysterische Postings suggerieren etwas anderes. Hoffentlich nimmt’s niemand mit politischem Gestaltungswillen ernst.
 
D

doghunter

Guest
Man kann mir erzählen, was man will, die Gesellschaftsjagden/Drückjagden sind einfach zu gefährlich, weil jeder Dödel bei dem Wort "Schwarzwild" DAS HYSTERISCHE LEUCHTEN in die Augen bekommt, die Verringerung von Wildschaden (gerne zusätzlich auch Verbiss) zusätzlich Druck macht und dann zuletzt noch einer aus Köln samt Familie angefahren kommt.
So ist es.....deshalb gibt es das bei uns schon seit Jahren nicht mehr! Obwohl wir wenig Publikum haben!

Man hat ja auch noch ein paar Rechte auf seiner Seite:
Beunruhigung und Störung von Wild ,
Störung der Jagdausübung,
etc.
bist zur Minderung des Pachtzins
Wobei das am hellichten Tag mitten in der Woche eher kaum wirksam ist!
 
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Die mutwillige Störung der KAgdausübung kennt keine zeitliche Eingrenzung.
Die einfache Wegenutzung kann aber nicht darunter subsummiert werden.
 
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Die mutwillige Störung der KAgdausübung kennt keine zeitliche Eingrenzung.
Die einfache Wegenutzung kann aber nicht darunter subsummiert werden.
Falls nicht nach Landeswaldgesetz eine Sperrung Möglich und auch Vollzogen wurde .
Dies ist in Baden-Württemberg möglich .

Waldgesetz für Baden-Württemberg
(Landeswaldgesetz - LWaldG)
in der Fassung vom 31. August 1995
§ 38
Sperren von Wald

(1) Der Waldbesitzer kann aus wichtigem Grund, insbesondere aus Gründen des Forstschutzes, der Wald- und Wildbewirtschaftung, zum Schutze der Waldbesucher, zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers das Betreten des Waldes einschränken (Sperrung). Die Sperrung bedarf der Genehmigung der Forstbehörde. Die Sperrung kann auch von Amts wegen erfolgen. Die höhere Forstbehörde wird ermächtigt, Waldgebiete aus den Gründen des Satzes 1 durch Rechtsverordnung zu sperren. ', WIDTH, -600, CENTERMOUSE, true, ABOVE, true );" onmouseout="UnTip()" href="http://www.landesrecht-bw.de/jporta...W2015pP46&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint">46 Abs. 1 und 2 des Naturschutzgesetzes findet keine Anwendung.
(2) Eine Sperrung für die Dauer bis zu zwei Monaten bedarf keiner Genehmigung. Sie ist der Forstbehörde unverzüglich anzuzeigen; sie kann die Aufhebung der Sperre anordnen.
(3) Das Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Art und Kennzeichnung der Sperrung zu bestimmen.
 
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Wenn das LWaldG und der Berechtigte (Wladbesitzer) das möchten, ist das natürlich von Vorteil.
In der Praxis ändert das leider nichts, da niemand festgehalten werden kann, aber man hat mehr an der Hand.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Wie sagte ein Wanderer bei der letzten Jagd nachdem er sich durch Schilder und Flatterband in den Wald begeben hatte zum Jagdkollegen: "Isch bin jetzt von Kölle hierherjefahre um zu wandern, nu wandere isch hier auch."

Im Fall der Fällen die Witwe des Dumbatz auf Schmerzensgeld verklagen, ggf wachen dann einige auf und merken das der Kopf nicht nur für eine schicke Frisur zu gebrauchen ist.......
 
S

Schorse2210

Guest
Moin,

Ich finde Schilder, die auf eine Lebensgefahr hinweisen ziemlich daneben. Genau wie die überzogene Hysterie in einem öffentlichen Forum. Das Jagen ist nicht risikolos. Jeder Unfall ist einer zu viel. Aber: jedes Jahr werden in Deutschland Millionen scharfer Schüsse abgegeben. Das zeigt, dass es kein grundsätzliches Sicherheitsproblem gibt. Schilder, die auf Lebensgefahr hindeuten und hysterische Postings suggerieren etwas anderes.


Findest Du Schilder neben deinem örtlichen Schießstand auf denen steht: "Betreten verboten, Lebensgefahr" auch daneben. Hier wird scharf geschossen, ebenso auch auf der Drückjagd.
Macht für mich keinen Unterschied, aber gut das kann man unterschiedlich sehen.
Wenn ich ein Schild lese, auf dem solche Warnungen stehen, dann gehe ich da nicht mit meiner Familie spazieren, oder joggen, wenn Du das machen willst, deine Sache! :unsure:

WmH
Schorse
 
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Äpfel und Birnen. IdR wird auf den Schildern am Schiesstand vor unbefugtem Betreten gewarnt. Waldbesucher betreten den Wald aber nicht unbefugt und es ist die Aufgabe und Pflicht der beteiligten Jäger und des Jagdleiters, dass keine Gefahr für Menschen entsteht. Dazu gehört es zB, dass ich in Richtung von Ortslagen oder nicht einsehbaren Wegen Sicherheitszonen definiere, in die nicht geschossen werden darf.

PS: man sollte auch bloß nicht glauben, dass Schütze oder Jagdleiter bei entsprechenden Schildern in jedem Fall aus der Haftung wären! Das nur zum Thema „deine Sache“. Es gibt Situationen, die unbeherrschbar sind und die kein Verschulden begründen (unvorhersehbarer Abpraller). Darüber hinaus sind Schütze und/oder Jagdleiter dran, selbst wenn da tausend Schilder stehen. Die spielen zwar noch bei der Frage einer Mitschuld eine Rolle, mehr aber auch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Schorse2210

Guest
Moin,

Waldbesucher betreten den Wald aber nicht unbefugt

Dann ist meiner Meinung nach hier etwas gesetzlich falsch geregelt, wenn ein gesperrter Weg widerrechtlich betreten wird, ist das dann befugtes Betreten, wäre mal was für die Juristen im Forum!
Wenn ich während der Durchführung einer Drückjagd nicht die Möglichkeit habe, den Wald temporär, zum Schutz der Waldbesucher, zu sperren, dann sollte man das entsprehend möglich machen, im Gesetz, dann würde vielleicht noch weniger als zur Zeit passieren...
Es werden doch auch Straßen für Jagden gesperrt, warum dann nicht auch Waldwege?
Denn ich gebe Dir recht, jeder Unfall ist einer zu viel!

WmH
Schorse

P.S. dieser Beitrag enthält eine persönliche Meinung, die niemand übernehmen oder gut finden muss, sondern nur zur Kenntnis nehmen!
 

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