Tote Schafe auf "Naturschutzinsel"

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Rinder, Schafe und Ziegen müssen mit Ohrmarken gekennzeichnet werden, da gibt es meines Wissens auch keine Ausnahmen.
 
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Rinder, Schafe und Ziegen müssen mit Ohrmarken gekennzeichnet werden, da gibt es meines Wissens auch keine Ausnahmen.
Wie ist es dann mit Muffel bzw. deren Kreuzungen? Gehegewild muss ja auch nicht mit Ohrmarken versehen werden. Die Muffelkreuzungen mussten damals gekennzeichnet werden. Eine Tortour sondersgleichen. Das Schlachten dieser Kreuzungslämmer ist auch nicht ganz einfach. Naja man ist ja auf dem Dorf ;) Da findet man Wege.
Der Schafhalter hat nach der Markierung die Schafhaltung aufgegeben. Dann "pflegen" wir eben den bisherige Hutewald künftig nicht mehr. Früher waren dort Rinder. Durch die Beweidung ist eine einzigartige Vegeation entstanden. Aber wer steigt heutzutage noch in die Weidehaltung ein, solange die flächendeckenden lupophile Präsenz noch vorhanden ist.

IMG_2856.JPG

Wenn ein Lamm eine Ohrmarke hat, muss ich irgendwann nachweisen was mit diesem Lamm passiert ist. Das es Regeln bei einer Vermarktung geben muss ist mir klar. Aber für die eigenen Küche? Wenn ich fachkundig bin? Vielleicht müssen wir irgendwann auch mal die Stallhasen mit Ohrenmarken versehen oder die Mastgockel.
 
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Wie ist es dann mit Muffel bzw. deren Kreuzungen? Gehegewild muss ja auch nicht mit Ohrmarken versehen werden. Die Muffelkreuzungen mussten damals gekennzeichnet werden. Eine Tortour sondersgleichen. Das Schlachten dieser Kreuzungslämmer ist auch nicht ganz einfach. Naja man ist ja auf dem Dorf ;) Da findet man Wege.
Der Schafhalter hat nach der Markierung die Schafhaltung aufgegeben. Dann "pflegen" wir eben den bisherige Hutewald künftig nicht mehr. Früher waren dort Rinder. Durch die Beweidung ist eine einzigartige Vegeation entstanden. Aber wer steigt heutzutage noch in die Weidehaltung ein, solange die flächendeckenden lupophile Präsenz noch vorhanden ist.

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Wenn ein Lamm eine Ohrmarke hat, muss ich irgendwann nachweisen was mit diesem Lamm passiert ist. Das es Regeln bei einer Vermarktung geben muss ist mir klar. Aber für die eigenen Küche? Wenn ich fachkundig bin? Vielleicht müssen wir irgendwann auch mal die Stallhasen mit Ohrenmarken versehen oder die Mastgockel.
Für die eigene Küche gibt es die Hofschlachtung. Ansonsten gebe ich dir Recht, einige Gesetze und Verordnungen sind nicht unbedingt praxistauglich, aber es gibt sie halt.
 
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Wäre interessant welche Insel das war, "Werder" heißt da jede zweite.
Einige kenne ich, auch eine auf der Schafe gehalten wurden. Die hat die Größe einer halben Eigenjagd, die Schafe dort, Heidschnucken damals, waren sehr "sensibel" und nicht zu fangen.
Wenn du da Lämmer markieren willst und nicht den ganzen Tag mit dem Fernglas nach lammenden Schafen spekulierst...............Gute Nacht!

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Tierseuchenkasse:

Neuanmeldung Hobbyhaltung ab dem 1. Tier​


Es gibt zwei Meldeverpflichtungen, die Sie als Tierhalterin bzw. Tierhalter beachten müssen, auch dann, wenn Sie nur wenige Tiere als Hobby halten, wie es bei Pferden/Ponys und Hühnern, aber auch bei anderen Tierarten der Fall ist. Diese Verpflichtungen gelten schon ab dem 1. Tier, weil sich jedes einzelne Tier an Seuchen oder seuchenartigen Erkrankungen anstecken und diese weiterverbreiten kann.

Meldung bei dem zuständigen Veterinäramt vor Beginn der Tierhaltung
Nach § 26 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) besteht die Pflicht zur Anzeige der Tierhaltung an das zuständige Veterinäramt und zwar bereits vor Aufnahme der Tierhaltung. Änderungen in der Haltung sowie die Aufgabe der Haltung sind dem Veterinäramt ebenfalls anzuzeigen.
Tierhalterin bzw. Tierhalter im Sinne der ViehVerkV ist jede bzw. jeder, die bzw. der Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer (Pferde/Ponys/Esel/Maulesel/Maultiere), Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel hält, für die Haltung verantwortlich ist, unabhängig vom Zweck oder der Dauer der Haltung, ob entgeltlich oder unentgeltlich und unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.
 
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Wenn das alle Kleintierhalter machen und jeden Zu- und Abgang der Behörde melden, dann ersäuft die in einer Papierflut. In meinen Spitzezeiten hatte ich als Jugendlicher schon so bis zu 250 Kleintiere wie Zwerghühner, Tauben, Ziergeflügel und dazu dann das ganze Nutzgeflügel. Ein ständiges "Kommen und Gehen".
 
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Wenn das alle Kleintierhalter machen und jeden Zu- und Abgang der Behörde melden, dann ersäuft die in einer Papierflut. In meinen Spitzezeiten hatte ich als Jugendlicher schon so bis zu 250 Kleintiere wie Zwerghühner, Tauben, Ziergeflügel und dazu dann das ganze Nutzgeflügel. Ein ständiges "Kommen und Gehen".
Bei der Tierseuchenkasse muß man jedes Jahr einmal seinen Bestand melden! Stichtag ist der 1 Januar und wenn man das online macht ist der Zeitaufwand ca. 5 - 10 Minuten.
 
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Und wenn ich nicht mag? Dann muss das LRA. einen Anbau machen :ROFLMAO::LOL:
Also unter uns Pfarrerstöchtern, ich kenne hier keinen Kleintierhalte der sowas macht. Meldung ja, aber Zu- und Abgänge?
Zu und Abgänge müssen doch gar nicht gemeldet werden. Selbst bei Schafen und Ziegen reicht ein einfaches Bestandsbuch, in dem man die Zu und Abgänge einträgt.
 

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