Totes Rind in der Einfahrt: Landwirt wirft Wolfsberaterin Kadaver vor die Tür

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Registriert
7 Jul 2019
Beiträge
4.390
Ach, jetzt, auf einmal?

Ja ne, is klar.... hammse ja auch im TV gesagt

Aber vorher Andere für blöder erklären

Nur weil die Polizei ermittelt ist noch lange kein Straftatbestand da, der muss nämlich erst ermittelt werden.

Dann müssen diese ihre Ermittlungsergebnisse weiterleiten an die Staatsanwaltschaft, der schaut ob aus den Ermittlungen überhaupt erst ein deliktfähiger Straftatbestand wird.

Wenn Nein, werden die Ermittlungen eingestellt, passiert in ungefähr 80 % aller Vorermittlungen.

Wenn Ja, dann wird eine Strafanzeige erhoben.

Es gibt fünf oder sechs Nebenwege, die jedoch Sonderfälle darstellen.

Außerdem erkläre ich hier niemanden für blöde oder blöder, wenn das so bei Dir rübergekommen ist, dann bist Du alleine dafür verantwortlich. Denke mal an das 4 Ohren Modell.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
3 Okt 2013
Beiträge
3
Sehr geehrter Auerochse!
Geben Sie sich keine Mühe! Sie können nur Jemanden überzeugen, welcher bereit ist, sich mit ihrer Meinung auseinanderzusetzen.
Dazu muß ich den umgangssprachlichen Unterschied einer Bedrohung zu einer Bedrohung, im strafrechtl. Sinne, gem. § 241 StGB verstehen bzw. verstehen wollen. Im § 241 StGB ist als Tatbestandsmerkmal folgendes gefordert: "Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht......" Es ist also eindeutig im Gesetz formuliert.
 
Registriert
7 Jul 2019
Beiträge
4.390
Am besten finde ich ja noch das Einschalten des Staatschutz. Fehlt eigentlich nur noch, das die GSG9 gerufen wird.

Auch so ein großes Problem der heutigen Zeit.

Für jeden Kackschiss den irgendein Amtswürdenträger quer hängen hat werden mittlerweile Sondereinheiten und Spezialeinheiten eingerichtet.

Gleichzeitig sind unsere Gerichte überlastet, weil jeder Duddkopp glaubt irgendein imaginäres Recht einklagen zu müssen und dafür a) seine Rechtschutz einschalten will und b) sich irgendein genauso dösiger und slukerts Avkaat meint sich aus dem Topf bedienen zu müssen.

Und unsere Polizei, naja - auch da gab es mal was besseres. Und das ist noch gar nicht so lange her.
 
Registriert
7 Jul 2019
Beiträge
4.390
Wunderbar. Es geht aber nicht um § 241 StGB sondern um § 240 StGB.

Dort reicht die Drohung "mit einem empfindlichen Übel".

Genau... das Empfindliche Übel fehlt aber bei "Wir können auch Anders."

Ein Empfindliches Übel ist eben die konkrete Androhung einer Straftat (das empfindliche Übel)...

Siehe dazu auch meinen Beitrag #203. Wie gesagt, lange und breit durchgekaut... Und ich musste das mal wissen. Gehörte mal zu meinem Tagesgeschäft.
 
Registriert
3 Okt 2013
Beiträge
3
Sehr geehrter Forumsteilnehmer Knalltrauma!
Ich habe mich auf folgende Aussage bezogen:

"Aus der Situation heraus, drei grobschlächtige Typen die einer Frau(!) einen Kadaver auf den Hof kippen und sie dazu nötigen, dies hin zu nehmen, und dann steht eine (sogar schriftliche überreichte!) Bedrohung dahinter.
"

Hierzu hatte der Teilnehmer des Forums, Auerochse, Stellung bezüglich der Bedrohung bezogen. Ein "Drohen" gem. § 240 StGB stellt sicherlich keine Bedrohung im Sinne des § 241 StGB dar. Eine mögliche Nötigung ist natürlich strafrechtlich prüfbar!
 
G

Gelöschtes Mitglied 25437

Guest
Die Wolfsberater sollen die Risse erfassen und für die Abwicklung des Schadenersatzes dokumentieren. Die so persönlich anzugehen führt nur dazu, dass eben gar nicht mehr dokumentiert wird - das wäre dann das klassische Eigentor. Abgesehen davon, dass man da ganz andere Sachen draus machen und dem Landwirt übel an den Karren fahren könnte.
Die Niedersächsischen Wolfsberater haben aber leider den Ruf, zu erheblichen Teilen nicht neutral sondern ideologisch klar pro Wolf zu sein. Was sich auch in der Beratung und Analyse bei Schadensfällen auswirken soll.

Wir kennen die Vorgeschichte nicht, es wird aber eine Geschichte geben. Und die wird den Beteiligten bekannt sein.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Eine mögliche Nötigung ist natürlich strafrechtlich prüfbar!

So ist es. Und nach meiner Einschätzung wäre mit der Tatsache jemandem einen Kadaver auf das Grundstück zu kippen (Verstoß TierKBG) und mit dem Satz "Das ist erst der Anfang, wir können auch ganz anders" der Straftatbestand der Nötigung erfüllt.

Wie das ausgeht wird man sehen.

 
Registriert
9 Jul 2019
Beiträge
3.000
So ist es. Und nach meiner Einschätzung wäre mit der Tatsache jemandem einen Kadaver auf das Grundstück zu kippen (Verstoß TierKBG) und mit dem Satz "Das ist erst der Anfang, wir können auch ganz anders" der Straftatbestand der Nötigung erfüllt.

Wie das ausgeht wird man sehen.

Nächstes mal kommen wir mit Grill und Steaks!
 
G

Gelöschtes Mitglied 5659

Guest
Danke für den Link zum NDR-Interview. Es ist immer wieder schön, wenn sich Klischees bestätigen. Die Dame sieht haargenau so aus wie ich mir eine Wolfsberaterin vorstelle.
 
Registriert
20 Dez 2000
Beiträge
19.267
Sollte der Landwirt eine Geldstrafe für sein Handeln bekommen, würde ich ihn mit einer großzügigen Spende unterstützen, da hat mal einer reagiert.
Sollen sich die Weidetierhalter alles gefallen lassen.

Hm, ich glaube, Dieter braucht die nicht...;) der ist nicht der ärmste Tropf in der Gegend.

Remy
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
30
Zurzeit aktive Gäste
541
Besucher gesamt
571
Oben