- Registriert
- 18 Feb 2018
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Guten Abend zusammen,
ich habe eine einfache Frage. Es geht um einen berechtigten Langwaffentransport im Auto, also entweder ins Revier oder zum Schießstand
oder zum Büchsenmacher oder aus einem anderen rechtmäßigen Grund (z.B. Verkauf).
Szenario:
Langwaffe passt nicht komplett in den Kofferraum. Darf ich den Rücksitz umklappen und so den Kofferraum erweitern, sofern sich die Waffe wie üblich
im durch ein Vorhängeschloss verschlossenen Futteral befindet? Muniton befindet sich selbstredend getrennt von der Waffe (hier definiert als: Außerhalb des Futterals).
Es gab doch irgendwann mal eine Regelung oder Definition, die greift, wenn die Waffe von der Fahrgastzelle aus erreichbar ist. Ich erinnere mich da grau. Spätestens mit dem Umklappen des Rücksitzes wäre dieser Zustand ja mehr oder weniger hergestellt.
Gibt es auf mein Szenario hier eine klare Antwort? Erlaubt oder nicht?
Danke für Eure Antworten
Waidmannsheil
ich habe eine einfache Frage. Es geht um einen berechtigten Langwaffentransport im Auto, also entweder ins Revier oder zum Schießstand
oder zum Büchsenmacher oder aus einem anderen rechtmäßigen Grund (z.B. Verkauf).
Szenario:
Langwaffe passt nicht komplett in den Kofferraum. Darf ich den Rücksitz umklappen und so den Kofferraum erweitern, sofern sich die Waffe wie üblich
im durch ein Vorhängeschloss verschlossenen Futteral befindet? Muniton befindet sich selbstredend getrennt von der Waffe (hier definiert als: Außerhalb des Futterals).
Es gab doch irgendwann mal eine Regelung oder Definition, die greift, wenn die Waffe von der Fahrgastzelle aus erreichbar ist. Ich erinnere mich da grau. Spätestens mit dem Umklappen des Rücksitzes wäre dieser Zustand ja mehr oder weniger hergestellt.
Gibt es auf mein Szenario hier eine klare Antwort? Erlaubt oder nicht?
Danke für Eure Antworten
Waidmannsheil