Transport der Langwaffe im Auto

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18 Feb 2018
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Guten Abend zusammen,

ich habe eine einfache Frage. Es geht um einen berechtigten Langwaffentransport im Auto, also entweder ins Revier oder zum Schießstand
oder zum Büchsenmacher oder aus einem anderen rechtmäßigen Grund (z.B. Verkauf).

Szenario:


Langwaffe passt nicht komplett in den Kofferraum. Darf ich den Rücksitz umklappen und so den Kofferraum erweitern, sofern sich die Waffe wie üblich
im durch ein Vorhängeschloss verschlossenen Futteral befindet? Muniton befindet sich selbstredend getrennt von der Waffe (hier definiert als: Außerhalb des Futterals).

Es gab doch irgendwann mal eine Regelung oder Definition, die greift, wenn die Waffe von der Fahrgastzelle aus erreichbar ist. Ich erinnere mich da grau. Spätestens mit dem Umklappen des Rücksitzes wäre dieser Zustand ja mehr oder weniger hergestellt.

Gibt es auf mein Szenario hier eine klare Antwort? Erlaubt oder nicht?

Danke für Eure Antworten

Waidmannsheil
 
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Ja das ist erlaubt.
Wenn die Waffe nicht innerhalb von 3 Sekunden oder mit 3 Handgriffen in den Anschlag gebracht werden kann, bist du safe.
Das Vorhängeschloss ist schon zu viel des guten.
Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen
 
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Wenn sich die Waffe im verschlossenen Futteral befindet kann sie in jedem Fall auch auf dem Beifahrersitz liegen.
Nur wenn sie sich nicht in einem verschlossenen Futteral oder einem anderem Behältnis befindet sondern du dafür den Kofferraum als geschlossenes Behältnis benutzen willst, dann darf sie nicht erreichbar sein wenn du nicht auf dem Weg ins Revier bist.
 
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Wenn sich die Waffe im verschlossenen Futteral befindet kann sie auch auf dem Beifahrersitz liegen.
Nur wenn sie sich nicht in einem verschlossenen Futteral oder einem anderem Behältnis befindet sondern du dafür den Kofferraum als geschlossenes Behältnis benutzen willst, dann darf sie nicht erreichbar sein.
Es sei denn du bist auf dem weg von oder zur Jagd, dann darf sie ungeladen auch am gürtel hängen(kurzwaffe) oder neben dir im beifahrerfußraum stehen. Ladungssicherung vorausgesetzt natürlich.
Edit: Von und zur Jagd darf man sie zugriffsbereit führen, aber ungeladen, also keine patronen im in die Waffe eingeführten Magazin oder Patronenlager. Schaftmagazin wäre erlaubt.
Ichlege meine Langwaffe ins offene Futteral auf dem Rücksitz und meinen Jagdmantel oder Ansitzsatz drüber, da ich keine Lust habe beim ankommen im Revier noch 10 minuten zu hantieren und krach zu machen und dann im dunkeln was zu suchen
 
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Wenn sich die Waffe im verschlossenen Futteral befindet kann sie in jedem Fall auch auf dem Beifahrersitz liegen.
Nur wenn sie sich nicht in einem verschlossenen Futteral oder einem anderem Behältnis befindet sondern du dafür den Kofferraum als geschlossenes Behältnis benutzen willst, dann darf sie nicht erreichbar sein wenn du nicht auf dem Weg ins Revier bist.
Ladungssicherung geht alle an ;-)
 
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..also wenn ich sie auf die Querstreben meines Dachträgers schnalle, muß ich schon mind. 2 Spanngurte mit vorgeschrieb. Bruchlast verwenden, sonst wirds in Kontrollen schwierig... :LOL:
 
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..also wenn ich sie auf die Querstreben meines Dachträgers schnalle, muß ich schon mind. 2 Spanngurte mit vorgeschrieb. Bruchlast verwenden, sonst wirds in Kontrollen schwierig... :LOL:
Und sicherheitshalber das rote Fahnderl nicht vergessen.
 
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Guten Abend zusammen,

ich habe eine einfache Frage. Es geht um einen berechtigten Langwaffentransport im Auto, also entweder ins Revier oder zum Schießstand
oder zum Büchsenmacher oder aus einem anderen rechtmäßigen Grund (z.B. Verkauf).

Szenario:


Langwaffe passt nicht komplett in den Kofferraum. Darf ich den Rücksitz umklappen und so den Kofferraum erweitern, sofern sich die Waffe wie üblich
im durch ein Vorhängeschloss verschlossenen Futteral befindet? Muniton befindet sich selbstredend getrennt von der Waffe (hier definiert als: Außerhalb des Futterals).

Es gab doch irgendwann mal eine Regelung oder Definition, die greift, wenn die Waffe von der Fahrgastzelle aus erreichbar ist. Ich erinnere mich da grau. Spätestens mit dem Umklappen des Rücksitzes wäre dieser Zustand ja mehr oder weniger hergestellt.

Gibt es auf mein Szenario hier eine klare Antwort? Erlaubt oder nicht?

Danke für Eure Antworten

Waidmannsheil

Ich würde einen 0er bzw. 1er Schrank im Fahrzeug installieren oder mir ein gepanzertes Fahrzeug anschaffen. ;) 😛
 
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24 Aug 2016
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Im gepanzerten Wagen darfst du dann aber nur jemand mit Jagdschein zusammen mit den Waffen transportieren :rolleyes: :rolleyes:🤣
Ich vergleiche es mal mit einem Waffenraum: in Begleitung kann da wohl jeder mal mit rein, aber einsperren sollte man einen Nicht-Berechtigten wohl besser nicht. Im mobilen Waffenraum auf Rädern (Schützenpanzerwagen o.ä.) wohl die gleiche Situation (deaktivierte KrWaffKontrG-Waffe im Turm vorausgesetzt :))
 

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