Transport einer Waffe

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Guten Abend,

als ich vorhin aus dem Revier nach Hause fuhr, bildete sich irgendwie in meinem Kopf ein Gedanke mit einer Frage verknüpft.
Wenn ich zum Schießstand fahre, weiß ich wie ich die Waffe zu transportieren habe. In der Regel lege ich dann die "verpackte" Langwaffe auf die Rückbank meines Autos und/oder die Kurzwaffe auf den Beifahrersitz und fahre los.
Jetzt meine Frage:
Da ich ja nicht mit dem Auto fahren muß, könnte ich auch wandern, oder?
Hier in Mecklenburg sind die Wege weit, und es könnte sein, daß eine Wanderung mehrere Tage dauert...
Wo ist der Haken an der Sache, wenn ich 100 km von zu Hause auf der Landstraße von der Polizei mit der Pistole im Rucksack aufgegriffen werde?

Viele Grüße und Waidmannsheil!
Andreas
 

BAL

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Ist die Jagd mit Kurzwaffen im Land der drei Meere inzwischen erlaubt, oder warum hast Du auf Deiner Wanderschaft keine Langwaffe dabei?
 
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Wo ist der Haken an der Sache, wenn ich 100 km von zu Hause auf der Landstraße von der Polizei mit der Pistole im Rucksack aufgegriffen werde?
Schätze mal, dass dir das die Beamten net ,,abkaufen" 100km von deinem Wohnort mit Kurzwaffen durch die Gegend zu ,,wandern" mit der Begründung jaagern zu wollen:cool:
MfG.
Aber.....Versuch macht ,,Kluuch"
 
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Er ist doch auf dem Weg zum Schießstand. ;)
Aber ich glaube auch mit dieser Begründung könnte es eng werden.
 
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Guten Abend,

als ich vorhin aus dem Revier nach Hause fuhr, bildete sich irgendwie in meinem Kopf ein Gedanke mit einer Frage verknüpft.
Wenn ich zum Schießstand fahre, weiß ich wie ich die Waffe zu transportieren habe. In der Regel lege ich dann die "verpackte" Langwaffe auf die Rückbank meines Autos und/oder die Kurzwaffe auf den Beifahrersitz und fahre los.
Jetzt meine Frage:
Da ich ja nicht mit dem Auto fahren muß, könnte ich auch wandern, oder?
Hier in Mecklenburg sind die Wege weit, und es könnte sein, daß eine Wanderung mehrere Tage dauert...
Wo ist der Haken an der Sache, wenn ich 100 km von zu Hause auf der Landstraße von der Polizei mit der Pistole im Rucksack aufgegriffen werde?

Viele Grüße und Waidmannsheil!
Andreas
Dann könnte es sein, dass die KW beschlagnahmt wird und Deine Zukunftsprognose bezüglich der Zuverlässigkeit dahin ist!
D.T.
 
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24 Nov 2015
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Nee, nicht zum Jagen! Tatsächlich zum Schießstand oder eventuell zum Büchsenmacher.
Langwaffe hätte ich genauso erwähnen können. Die Pistole war ja nur stellvertretend.
Aber die eigentliche Frage ist doch, was dagegen sprechen könnte? Welches Gesetz?
 
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Aber auf welcher Grundlage?

Das würde Dir dann wahrscheinlich der Sachbearbeiter erklären. Interessant währe ja mal, was Du dann nach 99 Kilometer für eine Erklärung gegenüber den Beamten hättest, warum Du eine KW im Rucksack mitführst. Sicher nicht weil Du von der Jagd kommst!
D.T.
 

BAL

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Sehe das wie der Schoenwetteransitzer. So ein Marsch entspricht nicht der Lebenswirklichkeit.

Das würde Dir dann wahrscheinlich der Sachbearbeiter erklären. Interessant währe ja mal, was Du dann nach 99 Kilometer für eine Erklärung gegenüber den Beamten hättest, warum Du eine KW im Rucksack mitführst. Sicher nicht weil Du von der Jagd kommst!
D.T.

Stimmt, weil:

Nee, nicht zum Jagen! Tatsächlich zum Schießstand oder eventuell zum Büchsenmacher.
Langwaffe hätte ich genauso erwähnen können. Die Pistole war ja nur stellvertretend.
Aber die eigentliche Frage ist doch, was dagegen sprechen könnte? Welches Gesetz?
 
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24 Nov 2015
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Wie es wirkt, ob erstunken und erlogen, ist ja erst mal zweitrangig, oder? Du sagst ja selbst, es sei vom Bedürfnis abgedeckt...

z/7 Kannst Du das näher ausführen?
 
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7 Mai 2014
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“Mehrere Tage zu Fuss unterwegs zum Schiessstand“, dann ne 5 er Gruppe und wieder retour.

Versuch es doch einfach und berichte?

Aber ich hätte gerne ein Bild vom Gesicht des Richter wenn Du deine Gesichte erzählst 😀

P.S. Sorry ich finde einfach den Gedanken „verwegen“.
 

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