Transport einer Waffe

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Ein Transport ist da nicht vorgesehen (wenn es auch umgangssprachlich als solcher bezeichnet wird)
Gesetz lesen. Da steht nicht umgangssprachlich, sondern ganz explizit transportieren.
Für den in Frage kommenden Transport der Waffe bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, um es noch weiter zu konkretisieren.
Der Transport ist eine konkrete Angelegenheit und mehrfach im Gesetz verankert.
Es gibt Bereiche da wird geführt und in anderen transportiert (natürlich auch privat). Das ist nicht das Selbe. Zur Unterscheidung verwendet man eben die entsprechenden Begriffe.

Immer wieder taucht dieser Quatsch hier im Forum auf. Ist vielfach korrigiert und oft genug mit Quellen belegt worden. Jeder kennt diese und kann dort selbst nachlesen.
 
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Gesetz lesen. Da steht nicht umgangssprachlich, sondern ganz explizit transportieren.
Für den in Frage kommenden Transport der Waffe bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, um es noch weiter zu konkretisieren.
Der Transport ist eine konkrete Angelegenheit und mehrfach im Gesetz verankert.
Es gibt Bereiche da wird geführt und in anderen transportiert (natürlich auch privat). Das ist nicht das Selbe. Zur Unterscheidung verwendet man eben die entsprechenden Begriffe.

Immer wieder taucht dieser Quatsch hier im Forum auf. Ist vielfach korrigiert und oft genug mit Quellen belegt worden. Jeder kennt diese und kann dort selbst nachlesen.

Du solltest einfach mal richtig lesen unter welchem Oberbegriff das Wort "Transport", bzw "Beförderung" steht. Wenn du das intus hast, dann weißt du was unter Führen alles fällt.
 
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Du solltest einfach mal richtig lesen unter welchem Oberbegriff das Wort "Transport", bzw "Beförderung" steht. Wenn du das intus hast, dann weißt du was unter Führen alles fällt.

Mantelträger hat schon recht mit seiner Aussage ;)

Knifte im Revier/ befugte Jagdausübung = Führen -> Zugriffsbereit und geladen

Fahrt ins Revier = Führen im Zusammenhang mit der Jagd -> unverpackt/ offen im Auto und zugriffsbereit aber ungeladen

Fahrt zum Schießstand = Transport -> verpackt -> nicht zugriffsbereit -> ungeladen

Fahrt in Urlaub = Transport -> verpackt -> Waffe und Munition getrennt -> nicht zugriffsbereit
 
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Mantelträger hat schon recht mit seiner Aussage ;)

Knifte im Revier/ befugte Jagdausübung = Führen -> Zugriffsbereit und geladen

Fahrt ins Revier = Führen im Zusammenhang mit der Jagd -> unverpackt/ offen im Auto und zugriffsbereit aber ungeladen

Fahrt zum Schießstand = Transport -> verpackt -> nicht zugriffsbereit -> ungeladen

Fahrt in Urlaub = Transport -> verpackt -> Waffe und Munition getrennt -> nicht zugriffsbereit

Falsch! Lies einfach den § 12[3] 2 dazu noch den 13.6. Beim 12er vor allem die Überschrift des [3].
Deine Fahrt in den Urlaub fällt ganz raus - ist kein vom Bedürfnis umfasster Zweck.
 
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Falsch! Lies einfach den § 12[3] 2 dazu noch den 13.6. Beim 12er vor allem die Überschrift des [3].
Deine Fahrt in den Urlaub fällt ganz raus - ist kein vom Bedürfnis umfasster Zweck.

Ich könnte auch im Urlaub auf einen Schießstand gehen (wollen) und natürlich lass ich meine Waffe nicht ungesichert im Hotelzimmer :whistle:
 
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Das ist falsch und stellt (einen) den wesentlichen Unterschied zwischen der DDR und der BRD dar.
Leider grassiert diese krude Denkweise in immer mehr Köpfen.


CdB


Also der Richter wird sehr wohl unterscheiden können zwischen einer hirnverbrannten Idee um mit einer Waffe 100km zum Schießstand innerhalb von x Tagen spazieren zu gehen und dem normalen Usus! Und wie gesagt er kann zu jeder Zeit die Zuverlässigkeit einer Person in Frage stellen und überprüfen lassen.

Wenn er den Probanden dann zum Psy schickt, und derselbe dann dem Richter bestätigt dass derselbe nicht mehr alle Tassen im Schrank hat, dann hat der Proband zwar nicht gegen das Waffengesetz verstossen.Nur seine Zuverlässigkeit ist ihm abhanden gekommen und er darf seine WBK abgeben insklusive der Waffen. Stellt euch einmal vor, jeder x beliebige WBK Inhaber und Sportschütze würde sich in diesem Sommer einen festen Schießstand-Termin geben lassen und dann über 100km, tagelang dorthin zu seinem Termin wandern. Natürlich so wie es sich gehört, nämlich mit seiner ungeladenen 9 Para im Rucksack, fest verschlossen mit Vorhängeschloss und 50 Schuss Munition in der Bauchtasche auch fest verschlossen mit einem Vorhängeschloss. Dem Gesetz wäre ja dann Genüge getan. Würden dann viele das machen, dann hätten wir auf einmal hunderte von bewaffnete Spaziergängern oder Wanderer die sich so über Tage hinweg Richtung Schießstand bewegen, und wieder zurück! Glaubt ihr wirklich dass der Gesetzgeber das so vorgesehen hat oder ein Gericht dem zustimmen würde????

Ich klammere jetzt ganz absichtlich solche Fälle wie z.b. Fahrradfahren oder Fahrt mit dem Traktor, Roller oder 1-2 km zu Fuß, usw. ins Revier oder Schießstand aus. Das hat nix mit einer bewaffneten mehr Tägigen Wanderung zu tun! Die habe ich jetzt auch nicht anvisiert. Auch nicht Menschen in Norwegen oder sonst irgendwo, wo die Dörfer und Städte 30-40 km auseinander liegen, sondern wir sprechen von Deutschland wo allgemein die selben 2-3 km aneinander liegen.

Aber was bestimmt nicht sein kann, ist dass man auf gesetzlichen Umwegen auf einmal seine Knarre zum Wandern mitnehmen darf und dann einen Schießstand-Besuch vorführt als Motiv!

Das geht gar nicht und ist auch bestimmt nicht erlaubt!
 
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Hier in deutschland ist das anders geregelt als du glaubst.
Wandern ist überigens auch nicht krankhaft udn solange kein Verstoß begangen wird udn die Sache glaubwürdig ist, spricht rein garnichts dagegen.
 
G

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Guest
Kommt drauf an, wie Du ausschaust. Ein bissl afghanisch oder in die Richtung Taliban, sie nehmen Dich erst mal fest und melden Deine Daten dem Verfassungsschutz. Ansonsten vielleicht erstmal nur Psychologe, wenn Du so ne Phantasie auslebst. :)
 
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Hier in deutschland ist das anders geregelt als du glaubst.
Wandern ist überigens auch nicht krankhaft udn solange kein Verstoß begangen wird udn die Sache glaubwürdig ist, spricht rein garnichts dagegen.

Wenn ich also eine schriftliche Bestätigung von einem Schießstand-Termin in der Tasche habe, so kann ich ein paar Tage vorher zu Fuß, gemütlich 100km bis zum Termin, mit der Waffe und Munition durch die Gegend spazieren. Natürlich ordnungsgemäß verpackt, gesichert, entladen und von der Munition getrennt? Natürlich immer Richtung Schießstand? Das ist deine Ansicht? Und wenn daraus ein Trend wird, dann darf jeder WBK Inhaber bewaffnet tagelang durch die Gegend marschieren solange er so ungefähr in Richtung Schießstand läuft? Also wenn das zum Trend werden würde, "Armes Deutschland!"

Also man kann das Gesetz noch so schön applizieren wie man will, aber irgendwann stößt man ans Limit von dem was an Gesetz zurech biegerei zulässig ist, und dann reagiert jedes Gericht dementsprechend.
 
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Na, hat aber lange gedauert... im Rucksack verpack, abgeschlossenes Behältnis, auf direktem Wege an der Polizeiwache, dem Friedhof, am Schwimmbad... durch Nachbars Revier zum Schießstand im Wald! Unnötige Umwege könnte dann zum Problem werden.

Genauso könnte man ja auch mit dem Fahrrad, Drilling umgehängt, Revolver im Holster ins Revier zur Jagd fahren.... nur weil die meisten das mit dem Auto machen, ist das Fortbewegungsmittel zum Glück noch nicht im Gesetz verankert.
 
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Kommt drauf an, wie Du ausschaust. Ein bissl afghanisch oder in die Richtung Taliban, sie nehmen Dich erst mal fest und melden Deine Daten dem Verfassungsschutz. Ansonsten vielleicht erstmal nur Psychologe, wenn Du so ne Phantasie auslebst. :)
Was soll denn eine Psychologe damit zu tun haben und wie bekommt man dafür einen Termin? ;)
 
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Joe:

Wo steht denn bitte im Gesetz, wie weit ein Schießstand entfernt sein darf!?
Wo steht die maximale Dauer von verlassen des Hauses bis hin zum Eintreffen auf dem Schießstand?
Wo steht, dass man nur mit dem Auto zum Schießstand fahren darf!?
 

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