Nun, es liegt ja durchaus im Bereich des Möglichen und Denkbaren, daß die Waffenbehörde einen Psychologen kontaktiert. Aber mit welcher konkreten Frage- bzw. Problemstellung könnte die Waffenbehörde aufwarten? Mit der vielleicht, daß da jemand zu Fuß gegangen ist? Vielleicht bin ich nicht mehr so auf dem Laufenden, aber sind Fußgänger im Gegensatz zu Autofahrern bereits als verhaltensauffällig zu bezeichnen?
P.S. Damit es keine Missverständnisse gibt: Ich fahre selber an die 50.000 km mit dem Auto und ca. 10.000km mit dem LKW im Jahr.
P.S. Damit es keine Missverständnisse gibt: Ich fahre selber an die 50.000 km mit dem Auto und ca. 10.000km mit dem LKW im Jahr.