Transport einer Waffe

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Die Waffe ist doch fachgerecht transportiert, in einem verschlossenen Behältnis.
 
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Wie es wirkt, ob erstunken und erlogen, ist ja erst mal zweitrangig, oder? Du sagst ja selbst, es sei vom Bedürfnis abgedeckt...

Es könnte aber ganz schnell erstrangig werden. Ist so wie:

"Nein, Herr Zollbeamter! Der LKW randvoll mit polnischen Kippen ist für mich ganz allein, rein privat."

Rechtlich erlaubt, aber um zum Thema zurückzukommen:

Da du ja nach Würdigung aller Gesamtumstände kein plausibles Bedürfnis für den Transport hast transportierst du die Waffe unrechtmäßig - mit allen verwaltungs- und ggf. strafrechtlichen Folgen.
 
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“Mehrere Tage zu Fuss unterwegs zum Schiessstand“, dann ne 5 er Gruppe und wieder retour.

Versuch es doch einfach und berichte?

Aber ich hätte gerne ein Bild vom Gesicht des Richter wenn Du deine Gesichte erzählst 😀

P.S. Sorry ich finde einfach den Gedanken „verwegen“.
Ich finde es ebenfalls verwegen!
Die Frage bleibt dennoch, was oder welches Gesetz dagegen spricht...
 
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Es könnte aber ganz schnell erstrangig werden. Ist so wie:

"Nein, Herr Zollbeamter! Der LKW randvoll mit polnischen Kippen ist für mich ganz allein, rein privat."

Rechtlich erlaubt, aber um zum Thema zurückzukommen:

Da du ja nach Würdigung aller Gesamtumstände kein plausibles Bedürfnis für den Transport hast transportierst du die Waffe unrechtmäßig - mit allen verwaltungs- und ggf. strafrechtlichen Folgen.

Ist nicht rechtlich erlaubt max. 800 Kippen p.P.
 
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Hast Du den TE schon auf Deiner Ignorelist?
Unter meinem "Stimmt, weil:" hatte ich sein Posting zitiert, in dem er schreibt in seinem Gedankenexperiment auf dem Weg zum Schiesstand zu sein und nicht zur Jagd.

o.K. dann habe ich das falsch gedeutet,sorry!
D.T.
 
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Es könnte aber ganz schnell erstrangig werden. Ist so wie:

"Nein, Herr Zollbeamter! Der LKW randvoll mit polnischen Kippen ist für mich ganz allein, rein privat."
Die Gesetzeslage ist hier doch eindeutig... oder täusche ich mich da?

Da du ja nach Würdigung aller Gesamtumstände kein plausibles Bedürfnis für den Transport hast transportierst du die Waffe unrechtmäßig - mit allen verwaltungs- und ggf. strafrechtlichen Folgen.
Wieso ist das Bedürfnis jetzt nicht plausibel?
 

BAL

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@Dauphin-Trapper ich habe ja auch zunächst gedacht, es ginge um eine Wanderschaft zur Jagd. Aus #1 im Thread geht das nicht eindeutig hervor, sondern erst aus einem späteren Posting.

Wenngleich u.a. der Transport zum Schießstand durch das Bedürfnis gedeckt ist, kann ich mir lebhaft vorstellen, daß sich am Ende des Tages ein Richter findet der sich irgendwas passendes zurechtschwurbelt und dann ist die Karte weg. "So wenig Waffen wie möglich im Volk" heißt es doch und da konzentriert man sich eben der Einfachheit halber auf die legalen.
 
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Der ursprüngliche Faden ist ja übertrieben. Aber auch ich jabe schon darüber nachgedacht die 20km zum Revier mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei stellt sich auch mir die Frage der korrekren Verwahrung.
 
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Ist nicht rechtlich erlaubt max. 800 Kippen p.P.

Doch. § 39 Tababksteuerverordnung.

Wieso ist das Bedürfnis jetzt nicht plausibel?

Man kann es natürlich probieren, aber wie ich bereits schrieb: Würdigung der Gesamtumstände. Versetzen wir uns doch einmal in einen Verwaltungsgerichtsprozess:

Richter: "Sie haben ein Auto. Warum sind Sie nicht mit diesem zum Schießstand gefahren?"
AndreasE: "Hätte ich natürlich, aber verpflichtet bin ich dazu jedoch nicht."

R: "Stimmt, aber welcher Transport ist sicherer? Der im eigenen KFZ oder der mehrere Tage andauernde Fußmarsch?"
A: "Unzweifelhaft der motorisierte Transport." Wenn du was anderes auf diese Frage antwortest machst du dich selbst lächerlich.

R: "Exakt. Sie wählen also den unsicheren Transport einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe. Sie bekommen jetzt erst einmal fünf Jahre Zeit, darüber nachzudenken - beim Angeln oder Imkern."

In Gesetzen kann nicht jeder Einzelfall abgebildet werden. Gesetze müssen daher ausgelegt werden. Und bei einem nicht vom Bedürfnis abgedeckten Transport (siehe meinen vorherigen Post) ist das für den Betroffenen nachteilig.
 
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Der ursprüngliche Faden ist ja übertrieben. Aber auch ich jabe schon darüber nachgedacht die 20km zum Revier mit dem Fahrrad zurückzulegen. Dabei stellt sich auch mir die Frage der korrekren Verwahrung.

Da ja die meisten hier keine Juristen sind, würde ich mal abwarten was z.B. @ Mantelträger oder andere Juris sagen!
D.T.
 
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Um es noch mal deutlich zu sagen: Ich habe diese Angelegenheit nicht vor!
Diese Frage hat sich tatsächlich einfach so ergeben gestern Abend auf der Rückfahrt und den schlammigen Feldwegen, in denen man sich leicht festfahren kann. (In so einem Fall hätte ich auch laufen müssen)
Aus diesem Ganzen stellte sich mir eben die zu Beginn mitgeteilte Frage.
 

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