[Hessen] Transport oder nicht?

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Hallo,
bei uns steht leider eine Veränderung an und in Zukunft wird der Aufbrechplatz nebst Kühlung ausserhalb des Reviers sein.
Ich wohne im Revier und deswegen bin ich mit der Situation noch nicht vertraut da sich hier bisher für mich alle innerhalb des Reviers abgespielt hat.

Nun ändert sich das und in Zukunft muss ich mit dem erlegten Stück raus aus dem Revier hin zum Jagdherren.

Gehe ich recht in der Annahme, dass ich damit die Waffe transportiere oder fällt das unter Fahrt " ins" Revier?
Schön wäre, wenn ihr keine Meinung dazu teilt sondern den juristischen Sachverhalt kennt und darlegen könnt ;-) wenn ihr versteht, was ich meine.
Danke im Voraus
Peter
 
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Hallo,
bei uns steht leider eine Veränderung an und in Zukunft wird der Aufbrechplatz nebst Kühlung ausserhalb des Reviers sein.
Ich wohne im Revier und deswegen bin ich mit der Situation noch nicht vertraut da sich hier bisher für mich alle innerhalb des Reviers abgespielt hat.

Nun ändert sich das und in Zukunft muss ich mit dem erlegten Stück raus aus dem Revier hin zum Jagdherren.

Gehe ich recht in der Annahme, dass ich damit die Waffe transportiere oder fällt das unter Fahrt " ins" Revier?
Schön wäre, wenn ihr keine Meinung dazu teilt sondern den juristischen Sachverhalt kennt und darlegen könnt ;-) wenn ihr versteht, was ich meine.
Danke im Voraus
Peter
Erstens: Deine Waffe kannst du nicht transportieren, sondern ausschliesslich führen.
Zweitens: Der Weg ,das erlegte Wild zu versorgen gehört ohne Wenn und Aber zur befugten Jagdausübung. Für die Fahrt zu deinem Jagdherren darfst du die Waffe ungeladen aber zugriffsbereit führen. Selbstverständlich auch dann nach Hause fahren mit der Waffe zugriffsbereit und ungeladen.
 
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Wir haben hier die gleiche Situation. Es gibt eine gemeinsame "Hegeringkühlung" in die alle Mitglieder ihr Wild bringen dürfen wenn sie wollen.

Hab da mal gefragt wie das mit dem Führen der Waffe aussieht, wenn man erlegtes Wild aus dem eigenen Revier mit der Waffe in die Kühlung bringt.

Aussage war, dass dies von dem Führen in Zusammenhang mit der Jagd gedeckt ist, sie darf entsprechend zugriffsbereit aber nicht schussbereit sein.

Da die Kühlung wiederrum auf einem privaten Hof und damit in einem befriedeten Bezirk ist, besteht auch nicht die Gefahr eine Schusswaffe in einem fremden Revier zu führen.
 
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Wir haben hier die gleiche Situation. Es gibt eine gemeinsame "Hegeringkühlung" in die alle Mitglieder ihr Wild bringen dürfen wenn sie wollen.

Hab da mal gefragt wie das mit dem Führen der Waffe aussieht, wenn man erlegtes Wild aus dem eigenen Revier mit der Waffe in die Kühlung bringt.

Aussage war, dass dies von dem Führen in Zusammenhang mit der Jagd gedeckt ist, sie darf entsprechend zugriffsbereit aber nicht schussbereit sein.

Da die Kühlung wiederrum auf einem privaten Hof und damit in einem befriedeten Bezirk ist, besteht auch nicht die Gefahr eine Schusswaffe in einem fremden Revier zu führen.
Was macht man denn auf dem Hof der Kühlung anderes als auf der Strasse zur Kühlung? Führen ist Führen. Wo ist der Unterschied? Man durchquert selbstverständlich i.d.R. auf dem Weg ins Revier 0-x fremde Reviere mit ungeladener, zugriffsbereiter Waffe auf dem Rücksitz.
 
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Hallo, um was geht es Dir denn? Die Waffe neben dir ohne Futteral auf dem Sitz auf dem Weg zur Kühlung? Oder wo genau ist die Frage?


Also, ich würde, wenn ich das mit mir vergleiche, die Waffe vor dem Verlassen des Reviers ungeladen ins Futteral stecken und fahren. Abschließen des Futterals nicht zwingen nötig m.E., aber ich mache das aus Gewohnheit immer….




Hier ist das erklärt:
 
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19 Jan 2014
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Hi,
um auf die Frage eines anderen Hessen ;-) konkreter zu werden:
meine Langwaffen sind im Auto immer im Futeral, Reisverschluss einfach zugezogen, ungeladen.
Und nun stellt sich mir die Frage, ob ich für den Weg zur neuen Aufbruchstelle den Reisverschluss mit Schloss oder Ähnlichem verschliessen muss oder ob obiges reicht.

Der Revolver ist im Rucksack im Halfter. Der Rucksack mit der Schnalle zu gemacht. Müsste ich da dann was mit Schloss haben?

Ich lese mal den link von Herrn Schnage - der wird es dann wohl klären.
Wmh.
Peter
 
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Das Futteral verschließt Du bereits mit dem

Den Rucksack, welchen Du
mit der Schnalle zu gemacht
hast, ist dann auch verschlossen.

Kommt da jeweils noch ein Schloss dran, müssten die auch noch abgeschlossen sein.


Du wirst wegen des Schlosses wohl keine Probleme kriegen, ohne vmtl auch nicht. In dem von Dir beschriebenen Szenario dürftest Du sogar gänzlich ohne Futteral und Rucksack immernoch gesetzeskonform unterwegs sein, sofern keine der Waffen geladen ist
 
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19 Jun 2017
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Hi,
um auf die Frage eines anderen Hessen ;-) konkreter zu werden:
meine Langwaffen sind im Auto immer im Futeral, Reisverschluss einfach zugezogen, ungeladen.
Und nun stellt sich mir die Frage, ob ich für den Weg zur neuen Aufbruchstelle den Reisverschluss mit Schloss oder Ähnlichem verschliessen muss oder ob obiges reicht.

Der Revolver ist im Rucksack im Halfter. Der Rucksack mit der Schnalle zu gemacht. Müsste ich da dann was mit Schloss haben?

Ich lese mal den link von Herrn Schnage - der wird es dann wohl klären.
Wmh.
Peter
Die erste Antwort hat schon alles abschließend beantwortet, es war so klar, dass hier früher oder später wieder irgendein Käse aufkommt…
 

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