[Niedersachsen] Transport von Jägern auf Anhänger während Treibjagd

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Bei uns ging eine Mitteilung der LJN herum, es sei erlaubt, solange alle Reisegäste einen Mundnasenschutz tragen.
 
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Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.
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1 „Besonderer Sitz“ ist eine Vorrichtung, die nach ihrer Bauart dazu bestimmt ist, als Sitz zu dienen, mag diese Zweckbestimmung auch nicht die ausschließliche sein. Geeignet ist eine Sitzgelegenheit nur dann, wenn man auf ihr sicher sitzen kann; bei Anhängern, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden, kann das auch die Ladefläche sein.

Soweit. So einfach. Erst jetzt wird es weniger eindeutig.
Ist Jagd land-/forstwirtschftlicher Verkehr.
Die einen bejahen dies und die anderen bejahen dies auch, .......................wenn die Jagd berufsmäßig ausgeübt wird ;)
 
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Soweit. So einfach. Erst jetzt wird es weniger eindeutig.
Ist Jagd land-/forstwirtschftlicher Verkehr.
Die einen bejahen dies und die anderen bejehen dies auch, .......................wenn die Jagd berufsmäßi ausgeübt wird ;)

Unter den einen ist auch der Gesetzgeber. ;) § 6 Absatz 5 Nr. 1 FeV.

Somit eindeutig.

Edit: Sofern das Zugfahrzeug ein Fahrzeug der Klassen T oder L ist.
 
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Die Bundesregierung hat dies in Drucksache 19/3216 als Antwort auf eine kleine Anfrage etwas enger gesehen, wenn das VZ 250 oder 260 im Spiel ist ;)
Ich bin da allerdings auch entspannt. machen. Gut ist.
 
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Es ist auch erlaubt, mit dem Fahrrad zum Mond zu fahren.
Wir haben nun einmal derzeit eine weltweite Pandemie. Verschwörungsfuzzis leugnen noch immer die mittlerweile über 1 Million Toten.
Wir tun gut dran, derzeit die Jagd so zu gestalten, dass wir nicht auch dort noch in ein schräges Licht geraten. Ich nehme auch dieses Jahr wieder an vielen Drückjagden teil. Dort wo man mich zwingt, die nötigen Vorsichtsmaßnahmen ausser Acht zu lassen, reise ich vor der Jagd wieder ab.

Erstmal antwortest Du komplett am Eingangspost vorbei und dann wirst Du auch noch patzig? Die Frage war doch eindeutig gestellt, da ging es generell um den transport zu Nichtcoronazeiten, was hat Dich an dieser Frage überfordert? Verschwörungsfuzzis leugnen und Panikfuzzis sehen sofort den Sensenmann, wenn Ihnen einer ohne Maske näher als 3 m kommt. Beide Fuzzis sind einfach nur nervend. An deiner Stelle würde ich bis zum amtlich verkündeten Ende der weltweiten Pandemie nur noch im Haus bleiben, Du scheinst zur Risikogruppe zu gehören.
 
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8 Jul 2017
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Moin zusammen,
mir geht es tatsächlich nur um das eigentliche Thema, die Einschränkungen durch Corona sind ja (hoffentlich) nur temporär.
Und es waren einige hilfreiche Antworten dabei. Vielen Dank euch allen dafür.

Frank
 
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Was ist denn mit PKW und Planenanhänger ?

Nüscht is.

Fahrzeug der Klasse T oder L. Was das ist definiert § 6 Abs. 1 FeV:

Klasse T:
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Klasse L:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
 

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