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.., wie lauten diese , wenn der Sicherheitsabstand eingehalten wird ?Dieses Jahr aufgrund der Hygienevorschriften sowieso hinfällig.
.., wie lauten diese , wenn der Sicherheitsabstand eingehalten wird ?Dieses Jahr aufgrund der Hygienevorschriften sowieso hinfällig.
Soweit. So einfach. Erst jetzt wird es weniger eindeutig.
Ist Jagd land-/forstwirtschftlicher Verkehr.
Die einen bejahen dies und die anderen bejehen dies auch, .......................wenn die Jagd berufsmäßi ausgeübt wird
Es ist auch erlaubt, mit dem Fahrrad zum Mond zu fahren.
Wir haben nun einmal derzeit eine weltweite Pandemie. Verschwörungsfuzzis leugnen noch immer die mittlerweile über 1 Million Toten.
Wir tun gut dran, derzeit die Jagd so zu gestalten, dass wir nicht auch dort noch in ein schräges Licht geraten. Ich nehme auch dieses Jahr wieder an vielen Drückjagden teil. Dort wo man mich zwingt, die nötigen Vorsichtsmaßnahmen ausser Acht zu lassen, reise ich vor der Jagd wieder ab.
Edit: Sofern das Zugfahrzeug ein Fahrzeug der Klassen T oder L ist.
Was ist denn mit PKW und Planenanhänger ?
Klasse T:
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Klasse L:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.