[Niedersachsen] Transport von Jägern auf Anhänger während Treibjagd

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Moin,
meiner Meinung nach war dieses Thema so weit geklärt das dieser Fall den Vorschriften im Bereich L+F gleichgestellt ist, d.h. zulässig wenn feste Sitzgelegenheiten und Rückenlehne vorhanden (so ist es bei uns).
Nun sagte unser örtlicher Versicherungsvertreter es gebe neue Vorgaben zu dem Thema, die Anhänger müssen als 'Jagdfahrzeug' angemeldet und vom TÜV geprüft werden, der Fahrer braucht einen Personenbeförderungsschein etc.
Daraufhin habe ich ein wenig telefoniert:
- Der TÜV kennt die Zulassungsart 'Jagdfahrzeug' nicht.
- Unsere KFZ-Zulassungsbehörde sieht diesen Fall (meiner Meinung nach falsch) als Brauchtumspflege, d.h. jede Jagd muß genehmigt werden, fahren nur mit Schrittgeschwindigkeit etc.
- Die BG würde im Schadenfall eintreten für den Jagdpächter und für 'Treiber' (die ja gewissermaßen im Auftrag des Pächters arbeiten), nicht jedoch für weitere Jäger/Jagdgäste (die ja nur ihrem Hobby nachgehen).

Hat jemand belastbare Informationen zu diesem Thema? Ist der Transport rechtlich zulässig? Welche Versicherung tritt im Schadenfall ein? Welche Voraussetzungen muß der Fahrer erfüllen? Wie viele Personen dürfen transportiert werden?

Frank
 
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Die Frage kann ich dir nicht beantworten. Aber eigentlich stellt sie sich garnicht mehr. Die Empfehlungen des Nieders. Landwirtschaftsministeriums zur Durchführung von Gesellschaftsjagden empfehlen diese Transportweise zu unterlassen. Jede Person im Einzelfahrzeug - nur sowieso gemeinsam angereiste Personen evtl. zu zweit oder zu dritt im Fahrzeug. Dieser Massentransport auf Anhängern usw. verbietet sich damit von selbst, wenn du als Jagdleiter nicht ganz plötzlich der Idiot sein willst.
 

FTB

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Guck Mal in Paragraph 21 (2) der Straßenverkehrsordnung.
Auf Sitzmöglichkeiten ist es erlaubt, dass man auf einem Treckeranhänger zu landwirtschaftlichen Zwecken mitfährt, stehen ist verboten.
Jagd zählt zu landwirtschaftlichen Tätigkeiten, das ist in Par. 6 (Am besten am PC öffnen, und darin nach Jagd suchen) der Fahrerlaubnisverordnung.
 
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Dieses Jahr aufgrund der Hygienevorschriften sowieso hinfällig.

Es sei denn, der Anhänger ist so breit, daß immer und in alle Richtungen der 1,5 m Abstand eingehalten werden kann oder die "Mitfahrer" Maske tragen.

Ansonsten (so wurde es mir einmal von einem Versicherer gesagt), sol man froh sein wenn nichts passiert.
Alles Andere gäbe nämlich nur Ärger und würde garantiert vor Gericht landen,
da es keine allgemein gültige Vorschrift dazu geben würde.
 

FTB

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Ich habe eigentlich eine ganz gute rechtliche Grundlage, auf die man sich stützen kann, angegeben.
In der StVO steht, dass zu landwirtschaftlichen Zwecken Personen auf Anhängern mitfahren dürfen, wenn Sitzplätze vorhanden sind, in der FeV steht dann eindeutig, dass Jagd als landwirtschaftlicher Zweck dient, wenn L oder T Fahrzeuge benutzt werden.
Mit Anhänger sind dann 25 kmh erlaubt.
 

FTB

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Ich wollt' auch nicht klugsch...nacken, sorry.
 
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Die Frage kann ich dir nicht beantworten. Aber eigentlich stellt sie sich garnicht mehr. Die Empfehlungen des Nieders. Landwirtschaftsministeriums zur Durchführung von Gesellschaftsjagden empfehlen diese Transportweise zu unterlassen. Jede Person im Einzelfahrzeug - nur sowieso gemeinsam angereiste Personen evtl. zu zweit oder zu dritt im Fahrzeug. Dieser Massentransport auf Anhängern usw. verbietet sich damit von selbst, wenn du als Jagdleiter nicht ganz plötzlich der Idiot sein willst.
Das was du geschrieben hast ist die Empfehlung wegen Corona, es ist aber Erlaubt für die Jagd einen Anhänger für den Personen transport zu nehmen.
 
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Es ist auch erlaubt, mit dem Fahrrad zum Mond zu fahren.
Wir haben nun einmal derzeit eine weltweite Pandemie. Verschwörungsfuzzis leugnen noch immer die mittlerweile über 1 Million Toten.
Wir tun gut dran, derzeit die Jagd so zu gestalten, dass wir nicht auch dort noch in ein schräges Licht geraten. Ich nehme auch dieses Jahr wieder an vielen Drückjagden teil. Dort wo man mich zwingt, die nötigen Vorsichtsmaßnahmen ausser Acht zu lassen, reise ich vor der Jagd wieder ab.
 

FTB

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So wie ich das sehe, hat @Fireman_Frank nur die allgemeine Frage klären wollen, ob das generell zulässig ist. Jetzt mit der Seuche ist es natürlich nicht erlaubt, aber irgendwann ist die ja hoffentlich wieder vorbei.
 

FTB

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Auf der Straße natürlich, darf man meiner Einschätzung nach dann auch.
 

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