Transport von Kurzwaffenmunition

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WaffG § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese
1.
als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten
a)..., oder
b)
vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung
erwirbt;
....
(2) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition bedarf nicht, wer diese
1.
unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 4 erwirbt;


WaffVwV
12.2
§ 12 Absatz 2 stellt von der Erwerbs- und Besitzerlaubnispflicht von Munition und damit sowohl von dessen Dokumentation durch eine WBK als auch durch einen Munitionserwerbsschein frei.


Waffengesetz (WaffG)
§ 38 Ausweispflichten


(1) Wer eine Waffe führt, muss folgende Dokumente mit sich führen:
1.
seinen Personalausweis oder Pass und
g)
im Fall der vorübergehenden Berechtigung zum Erwerb oder zum Führen auf Grund des § 12 Absatz 1 Nummer 1 und 2 oder § 28 Absatz 4 einen Beleg, aus dem der Name des Überlassers und des Besitzberechtigten sowie das Datum der Überlassung hervorgeht, oder



Wer auf Nummer sicher gehen will, leiht sich die Pistole für die Beförderung mit aus ;)
 
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3 Jan 2006
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du darfst es nicht , lass es auch .

Was macht dich da so sicher?

WaffG §12
Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
[1] einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese
1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten..
a).....
b) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung erwirbt......
[2] einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition bedarf nicht, wer diese
1. unter den Voraussetzungen des Absatzes I nr. 1-4 erwirbt

Jetzt war der jackerlträger schneller
 
Registriert
28 Jan 2019
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6.139
Der Eintrag einer gleichkalibrigen Kurzwaffe ist obsolet. Der Transporteur muß lediglich Inhaber einer WBK sein. Darauf können auch nur Langwaffen eingetragen sein.
WaiHei
Guntar
Nein, ich würde es nicht darauf ankommen lassen!
Es ist allgemein bekannt wie Behörden und auch Gerichte mittlerweile auf Verstöße gegen das WaffG. reagieren, es gibt entgegengesetzt der gesetzl Vorgaben zahlreiche Urteile, die alles in Frage stellen!
MfG
D.T.
 
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