Transport von Kurzwaffenmunition

Fex

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Hallo zusammen,

gleich vorweg - in der Unterrichtsstunde habe ich gefehlt, deswegen frage ich nun hier.

Ich wurde gebeten, für einen Jäger Kurzwaffenmunition zu einem anderen Jäger bringen. Sowohl der Absender wie auch der Empfänger haben die entsprechende Kurzwaffe in der WBK eingetragen. Ich hingegen habe keine Kurzwaffe im entsprechenden Kaliber auf meiner WBK.

Darf ich das?
 
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Deswegen hab ich nach dem Kaliber gefragt.
In BY gibts ne Liste von KW Mun, die nicht auf Jagdschein alleine verkauft werden durfte. Gibts ne „handelsübliche“ Langswaffe im KW Kaliber, dann normal schon....
Bin aber seit 14 Monaten raus aus der Branche. Kann sich auch geändert haben.
 
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Hallo zusammen,

gleich vorweg - in der Unterrichtsstunde habe ich gefehlt, deswegen frage ich nun hier.

Ich wurde gebeten, für einen Jäger Kurzwaffenmunition zu einem anderen Jäger bringen. Sowohl der Absender wie auch der Empfänger haben die entsprechende Kurzwaffe in der WBK eingetragen. Ich hingegen habe keine Kurzwaffe im entsprechenden Kaliber auf meiner WBK.

Darf ich das?
Hallo,
also zu Deinen Fragen meine ich folgendes:
Hat der Empfänger der KW-Mun die Berechtigung die zu erwerben?
Hast Du als Überbringer die Berechtigung die Mun ( wenn auch nur kurzzeitig) zu besitzen?
Anders würde sich das ( für Dich ) darstellen, wenn Du Wiederlader bist, dann darfst Du Mun, wofür Du auch keine eingetragene Berechtigung hast, zu tranzportieren.
MfG
D.T.
 

Fex

Moderator
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Kaliber .44 magnum.

Empfänger ist berechtigt, ich selbst bin kein Wiederlader.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25891

Guest
Hallo @Fex
Erlaubt wäre für Dich als WBK-Inhaber nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b WaffG sogar der Transport der Kurzwaffe selbst. Gleiches gilt für den Transport von Muniton nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 WaffG

WaiHei
Guntar
 
G

Gelöschtes Mitglied 25569

Guest
Hallo zusammen,

gleich vorweg - in der Unterrichtsstunde habe ich gefehlt, deswegen frage ich nun hier.

Ich wurde gebeten, für einen Jäger Kurzwaffenmunition zu einem anderen Jäger bringen. Sowohl der Absender wie auch der Empfänger haben die entsprechende Kurzwaffe in der WBK eingetragen. Ich hingegen habe keine Kurzwaffe im entsprechenden Kaliber auf meiner WBK.

Darf ich das?
NEIN!
 
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Hallo @Fex
Erlaubt wäre für Dich als WBK-Inhaber nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b WaffG sogar der Transport der Kurzwaffe selbst. Gleiches gilt für den Transport von Muniton nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 WaffG

WaiHei
Guntar

Wenn der Überbringer der Mun, hier .44 Mag., in seiner WBK auch eine Waffe in dem Kaliber eingetragen hat, ist der Transport kein Problem, ist das nicht der Fall, lass es besser # 5.
MfG
D.T.
 
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generell zu dieser Frage sei von meiner Seite folgendes anzumerken:
Der Gesetzgeber und jeder SB einer Behörde ist bestrebt / verpflichtet, jedes Vergehen in Bezug auf das Waffengesetz zu ahnden, alles wird zu Deinen Ungunsten ausgelegt, deshalb ist Vorsicht geboten!
MfG
D.T.
 
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Gelöschtes Mitglied 25891

Guest
Wenn der Überbringer der Mun, hier .44 Mag., in seiner WBK auch eine Waffe in dem Kaliber eingetragen hat, ist der Transport kein Problem, ist das nicht der Fall, lass es besser # 5.
MfG
D.T.
Der Eintrag einer gleichkalibrigen Kurzwaffe ist obsolet. Der Transporteur muß lediglich Inhaber einer WBK sein. Darauf können auch nur Langwaffen eingetragen sein.
WaiHei
Guntar
 

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